Rechtsprechung
   BGH, 21.10.2009 - VIII ZR 64/09   

Volltextveröffentlichungen (11)

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  • IWW
  • NWB SteuerXpert START
  • ra-skwar.de

    KÜndigung

  • rechtsanwalt-ebenhoeh.de

    Unzulässige fristlose Kündigung des Vermieters nach unpünktlichen Zahlungen durch das Sozialamt

  • kohlhammer.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jobcenter (Sozialamt) als Erfüllungsgehilfe eines Mieters bei Übernahme und direkter Überweisung der Mietkosten an den Vermieter; Unpünktliche Mietzahlungen als Grund für eine fristlose Kündigung eines Mietvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietrecht - Jobcenter verschuldet zu späte Zahlung: Kündigung unzulässig!

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Unzulässige fristlose Kündigung des Vermieters nach unpünktlichen Mietzahlungen durch das Sozialamt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unpünktliche Mietzahlung durch das Sozialamt

  • mitfugundrecht.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Kündigung des Vermieters wegen verspäteter Mietzahlung durch Jobcenter

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  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Keine Kündigung wegen schlampiger Mietzahlung von Sozialamt // BGH stärkt sozial schwachen Mietern den Rücken

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht des Vermieters bei unpünktlicher Zahlung des Jobcenters

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Unpünktliche Mietzahlung durch ARGE bzw. Jobcenter und Kündigung durch Vermieter

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Unpünktliche Mietzahlungen: Nicht immer ein Kündigungsgrund

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit einer fristlosen Kündigung des Vermieters wegen unpünktlicher Zahlung des Sozialamtes

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Unzulässige fristlose Kündigung des Vermieters nach unpünktlichen Mietzahlungen durch das Sozialamt

  • bethgeundpartner.de (Kurzinformation)

    Wohnraummietrecht: Kündigung bei verspäteter Zahlung des Sozialamtes

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungen durch Vermieter nach unpünktlichen Mietzahlungen des Sozialamts sind unzulässig

  • info-m.de (Leitsatz)

    Ehepaar als Mieter: Kann der Vermieter kündigen, wenn der Alleinverdiener auszieht?

  • info-m.de (Leitsatz)

    Mietzahlung durch Jobcenter: Kann der Vermieter bei unpünktlicher Zahlungsweise fristlos kündigen?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verspätete Mietzahlungen durch das Sozialamt

  • rkkm.de (Kurzinformation/Kurzanmerkung)

    Fristlose Kündigung des Vermieters nach unpünktlichen Mietzahlungen durch das Sozialamt

  • diewohnungseigentuemer.de (Pressemitteilung)

    Vermieter ist bei unpünktlichen Mietzahlungen durch Jobcenter fristlose Kündigung verwehrt

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Jobcenter nicht Erfüllungsgehilfe des Mieters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung: Nicht wegen unpünktlicher Mietzahlungen des Sozialamtes

  • anwaltskanzlei-menzel.de (Kurzinformation)

    Unzulässige fristlose Kündigung des Vermieters nach unpünktlichen Mietzahlungen durch Sozialamt

  • berliner-mieterverein.de (Kurzinformation)

    §§ 278, 543 BGB
    Fristlose Kündigung

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Unzulässige fristlose Kündigung des Vermieters nach unpünktlichen Mietzahlungen durch das Jobcenter (Sozialamt)

  • rechtsanwaltskanzlei-wolf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Sozialamt nicht Erfüllungsgehilfe des Mieters

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Wohnraummiete: Keine Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen durch das Sozialamt

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Jobcenter zahlt nicht - Ist die Wohnungskündigung zulässig?

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Keine Kündigung der Mietwohnung wenn Sozialamt zu spät gezahlt hat

  • lto.de (Kurzinformation)

    Jobcenter ist bei direkter Überweisung der Miete an Vermieter nicht Erfüllungsgehilfe des hilfebedürftigen Mieters

Besprechungen u.ä. (6)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungskündigung unzulässig, wenn Jobcenter unpünktliche Zahlung verschuldet! (IMR 2010, 5)

  • rkkm.de (Kurzinformation/Kurzanmerkung)

    Fristlose Kündigung des Vermieters nach unpünktlichen Mietzahlungen durch das Sozialamt

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Mieter für verspätete Zahlung des Jobcenters nicht verantwortlich

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  • vhw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen des Jobcenters/Sozialamtes? (Dr. Dietrich Beyer)

  • kanzlei-klumpe.de , S. 7 (Entscheidungsbesprechung)

    Nachhaltig verspätete Mietzahlungen durch das Sozialamt rechtfertigen keine fristlose Kündigung

  • reinelt-bghanwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verspätete Mietzinszahlungen durch das Jobcenter (Sozialamt) als Kündigungsgrund (RA Prof. Dr. Ekkehart Reinelt; jurisPR-BGHZivilR 24/2009 Anm. 1)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Mietzahlungsverzögerung durch Sozialbehörde (BGH, NJW 2009, 3781)" von Prof. Dr. Volker Rieble, original erschienen in: NJW 2010, 816 - 817.

Verfahrensgang

  • AG Weilheim, 19.08.2008 - 1 C 214/08
  • LG München II, 10.02.2009 - 12 S 4884/08
  • BGH, 21.10.2009 - VIII ZR 64/09

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2009, 3781
  • MDR 2010, 75
  • NZA 2010, 285 (Ls.)
  • NZM 2010, 37
  • ZMR 2010, 277
  • NJ 2010, 77
  • DÖV 2010, 240
  • IMR 2010, 5
  • NVwZ 2010, 72 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (16)  

  • BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 279/11  

    Immobilien - Preisänderungsklausel unwirksam: Wann verjährt Rückzahlungsanspruch

    Diese obliegt in erster Linie dem Tatrichter und kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter die maßgeblichen Tatsachen vollständig festgestellt und gewürdigt und ob er die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (vgl. Senatsurteil vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 64/09, NJW 2009, 3781 Rn. 19 mwN zu § 543 Abs. 1 BGB).
  • BGH, 21.04.2010 - VIII ZR 131/09  

    Mietrecht - Mängelbeseitigung: Aufwand für Vermieter muss vertretbar sein!

    Die tatrichterliche Würdigung kann aber vom Revisionsgericht daraufhin überprüft werden, ob ein Rechtsfehler der Art vorliegt, dass der Tatrichter die maßgeblichen Tatsachen nicht vollständig festgestellt und gewürdigt oder die allgemein anerkannten Maßstäbe nicht berücksichtigt oder nicht richtig angewandt hat (vgl. Senaturteil vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 64/09, NJW 2009, 3781, Tz. 19, m.w.N.).
  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 310/09  

    Versicherungsrecht - Maßnahmen des Versicherungsgebers zur Stornogefahrabwehr

    Die im Einzelfall vorzunehmende wertende Betrachtung der Gesamtumstände unter dem Gesichtspunkt des § 242 BGB obliegt in erster Linie dem Tatrichter und kann vom Revisionsgericht nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter die maßgeblichen Tatsachen vollständig festgestellt und gewürdigt und ob er die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (vgl. Senatsurteile vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 64/09, NJW 2009, 3781 Rn. 19; vom 9. März 2005 - VIII ZR 394/03, NZM 2005, 538 unter II 3; vom 11. Januar 2006 - VIII ZR 364/04, NZM 2006, 338 Rn. 12; Senatsbeschluss vom 14. September 2010 - VIII ZR 83/10, WuM 2010, 680 Rn. 4).
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  • LG Berlin, 09.02.2010 - 67 T 18/10  

    Mietrecht - Kündigung wegen Mietrückständen nur bei Verschulden?

    Die Rechtsprechung des BGH, wonach sich ein Mieter im Rahmen der Abwägung nach § 543 Abs. 1 BGB ein etwaiges Verschulden des JobCenters nicht anrechnen lassen muss, weil das JobCenter bei der Überweisung der Miete nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters gegenüber dem Vermieter handelt (IMR 2010, 5), greift hier nicht, da das Jobcenter hier noch gar nicht eingeschaltet war und somit mit den unpünktlichen Zahlungen nichts zu tun hat.

    Zwar muss sich ein Mieter nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Abwägung nach § 543 Abs. 1 BGB ein etwaiges Verschulden des JobCenters nicht anrechnen lassen, weil das JobCenter bei der Überweisung der Miete nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters gegenüber dem Vermieter handelt (vgl. BGH Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09 - GE 2009, 1613).

    Jedenfalls hinsichtlich ausbleibender Zahlungen befreit auch eine unverschuldete Zahlungsunfähigkeit nicht von der Leistungspflicht (vgl. Reinelt, Anmerkung zu BGH, Urteil vom 21.10.2009, VIII ZR 64/09, jurisPR-BGH-ZivilR 24/2009 Anm. 1).

  • OLG Brandenburg, 22.08.2012 - 3 U 67/11  

    Mietrecht - Einwendungen gegen Betriebskostenabrechnung: Kündigung unzulässig!

    Es handelt sich um eine auf einen neuen Lebenssachverhalt, nämlich die auf das Schreiben der Prozessbevollmächtigten der Kläger vom 08. Dezember 2011 (Blatt 637 der Akte) bzw. die Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Förderverein gestützte Kündigung und damit um eine (Wider)klageänderung im Sinne von §§ 533, 263 ZPO (vergl. BGH NJW 2009, 3781 ff).

    Sachdienlichkeit kann nicht schon mit der Erwägung verneint werden, dass den Parteien sonst eine Instanz verloren ginge (BGH NJW 2009, 3781).

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2010 - 24 U 230/09  

    Mietrecht - ARGE: Mietzusage = Tatsachenmitteilung

    Sie nimmt hoheitliche Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch II wahr (vgl. BGH ZMR 2010, 277; SG Hannover NVwZ 2005, 976 sowie Internetauftritt der Beklagten).

    Bei der rechtlichen Beurteilung der genannten Erklärung der Beklagten ist zunächst zu berücksichtigen, dass die Beklagte als Arbeitsgemeinschaft für Grundsicherung für Arbeitsuchende (im folgenden: ARGE) die Aufgaben nach dem SGB II und damit hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen hat (vgl. BGH ZMR 2010, 277).

  • BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 10/10 R  

    Private Arbeitsvermittlung - Vergütungsanspruch aus einem Vermittlungsgutschein -

    Maßgebend ist allein, ob er nach den rein tatsächlichen Vorgängen des gegebenen Falls mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (grundlegend: BGHZ 13, 111, 113 mwN; BGHZ 62, 119, 124; BGH, Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09 - NJW 2009, 3781, 3782; stRspr).
  • OLG Stuttgart, 25.03.2010 - 13 U 136/09  
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass fortdauernd unpünktliche Mietzahlungen einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB sein können (BGH NJW 2009, 3781; MDR 1988, 225; Schmidt-Futterer, a.a.O., § 543 BGB RN 166 ff.).
  • AG Bernau, 08.12.2009 - 10 C 248/09  

    Mietrecht - Kündigung und Räumung wegen fortdauernder unpünktlicher Zahlung

    Die Beklagten können sich auch nicht erfolgreich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.10.2009 (VIII ZR 64/09, siehe Blatt 129 ff.) berufen.
  • LG Hamburg, 30.04.2010 - 311 S 107/09  

    Mietrecht - Wohnraumkündigung: Insolvenzverwalter ist kein Erfüllungsgehilfe

    Erfüllungsgehilfe ist, wer nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (BGH, U. v. 21.10.2009, VIII ZR 64/09 - NJW 2009, 3781, WuM 2009, 736, Tz. 29).
  • LG Berlin, 01.03.2012 - 67 S 42/11  

    Mietrecht - Einmonatiger Zahlungsrückstand: Grund zur ordentlichen Kündigung?

  • LG Wiesbaden, 22.06.2012 - 3 S 114/11  

    Mietrecht - Mietüberweisung: Sozialamt ist kein Erfüllungsgehilfe des Mieters!

  • LG Bonn, 10.11.2011 - 6 T 198/11  

    Mietrecht - ARGE zahlt nicht: Vermieter darf nicht kündigen!

  • LG Berlin, 09.01.2012 - 65 T 227/11  

    Verfahrensrecht - Frage höchstrichterlich nicht entschieden: Prozesskostenhilfe?

  • AG Ludwigslust, 23.08.2011 - 5 C 52/11  

    Mietrecht - Außerordentliche Kündigung auch bei Versäumnis des Sozialamts?

  • AG Frankfurt/Main, 09.06.2010 - 33 C 1381/10  

    Mietrecht - Kündigung kann durch Zahlung unwirksam werden!

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