Rechtsprechung
| BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 85/05 |
Volltextveröffentlichungen (13)
mehr- IWW
- rws-verlag.de
Keine Umgehung der Vorschriften zum Verbrauchsgüterkauf bei Finanzierungsleasing mit Abtretung kaufrechtlicher Gewährleistungsansprüche an Leasingnehmer
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Abtretung der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche kein Umgehungsgeschäft
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Gewährleistungsausschluß beim Leasing ("leasingtypische Abtretungskonstruktion") und Umgehungsverbot beim Verbrauchsgüterkauf
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit des zwischen Leasinggeber und Lieferant vereinbarten Gewährleistungsausschlusses im Verhältnis zum Verbraucher-Leasingnehmer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Leasingrecht - Umgehungsgeschäft im Sinne des § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zulässiger Gewährleistungsausschluss des Lieferanten beim Finanzierungsleasingvertrag zulasten des Leasingnehmers mit Verbrauchereigenschaft - auch kein Umgehungsgeschäft beim Gebrauchtwagenkauf
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Umgehung der Vorschriften zum Verbrauchsgüterkauf bei Finanzierungsleasing mit Abtretung kaufrechtlicher Gewährleistungsansprüche an Leasingnehmer
Kurzfassungen/Presse (5)
- IWW (Kurzinformation)
Leasing - Bundesgerichtshof stärkt Kfz-Händlern den Rücken
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
BGH zu Rechtsproblemen bei Privatleasing eines Gebrauchtwagens
- rechtplus.de (Kurzinformation)
BGH zu Rechtsproblemen bei Privatleasing eines Gebrauchtwagens
- lto.de (Kurzinformation)
Lieferant einer Leasingsache kann sich gegenüber Leasingnehmer auf seinen mit dem Leasinggeber vereinbarten Gewährleistungsausschluss berufen
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Gebrauchtwagenleasing - BGH stärkt Händlern den Rücken
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Gewährleistungsausschluß beim Leasing ("leasingtypische Abtretungskonstruktion") und Umgehungsverbot beim Verbrauchsgüterkauf
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Umgehung der Vorschriften zum Gebrauchsgüterkauf durch Finanzierungsleasing mit Abtretung kaufrechtlicher Gewährleistungsansprüche an Leasingnehmer
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 21.12.2005, Az.: VIII ZR 85/05 (Finanzierungsleasingvertrag mit einem Verbraucher als Leasingnehmer/Umgehungsgeschäft iSv § 475 I 2 BGB)" von Wiss. Mit. Kathleen Perschel, original erschienen in: JA 2006, 484 - 486.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 21.12.2005, Az.: VIII ZR 85/05 (Finanzierungsleasing, Umgehungsgeschäft, Gewährleistungsausschluss)" von RA Dr. Christopher Woitkewitsch, original erschienen in: VuR 2006, 440 - 441.
Verfahrensgang
- LG Halle, 21.10.2004 - 8 O 28/04
- OLG Naumburg, 01.03.2005 - 11 U 132/04
- BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 85/05
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2006, 1066
- ZIP 2006, 1001
- MDR 2006, 736
- NZV 2006, 140
- NZV 2006, 248 (Ls.)
- NJ 2006, 317
- VersR 2007, 117
- WM 2006, 495
- WM 2006, 498
- BB 2006, 348
- DB 2006, 333 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 522/08
Arbeitsverhältnis bei Beendigung der Organstellung
Die Nichtigkeit des Umgehungsgeschäfts ergibt sich bereits im Wege der Auslegung aus der umgangenen Verbotsnorm (…Senat 18. März 2009 - 5 AZR 355/08 - Rn. 17 mwN, NZA 2009, 663; BGH 15. Januar 1990 - II ZR 164/88 - BGHZ 110, 47, 64; 21. Dezember 2005 - VIII ZR 85/05 - NJW 2006, 1066, 1067;… Palandt/Ellenberger BGB 68. Aufl. § 134 Rn. 28;… MünchKommBGB/Armbrüster 5. Aufl. § 134 Rn. 11 f., 15 - 17). - OLG Düsseldorf, 01.09.2009 - 20 U 121/08
Vertrag einer Klinik mit niedergelassenen Ärzten war unzulässig
Danach ist unwirksam auch ein Geschäft, das einen verbotenen Erfolg durch Verwendung von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu erreichen sucht, die scheinbar nicht von der Verbotsnorm erfasst werden (BGH, NJW 2006, 1066, 1067;… Heinrichs in Palandt, BGB, 66. Aufl., § 134, Rn. 28; OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Mai 2007, Az. 2 U 176/06, BeckRS 2007 08769). - OLG Frankfurt, 27.06.2012 - 17 U 13/12
Leasingvertrag: Berechtigung des Leasingnehmers zur Einstellung der Leasingraten …
Diese Regelung der Gewährleistungspflicht nach kaufrechtlichem Vorbild - so, als sei der Leasingnehmer selbst Käufer der Leasingsache - gibt dem Finanzierungsleasing sein typisches, insoweit vom Leitbild des Mietvertrages abweichendes Gepräge (BGH, Urteil v. 21.12.2005, AZ VIII ZR 85/05, Rdn. 11 m. w. N. Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag 6. Auflage Kap. H Rdn. 2 m. w. N.).Ungeachtet der vertraglichen Ausgestaltung der überwiegend mietvertraglich geprägten Beziehung im Leasingvertrag erscheint diese Regelung zur Gewährleistung insbesondere unter dem besonderen Charakter einer im Vordergrund stehenden Finanzierungshilfe, durch die einem Verbraucher wie dem Kläger die Nutzung beispielsweise eines Fahrzeugs gegen Entgelt ermöglicht wird, ohne dass er die Sache erwerben und hierzu den Kaufpreis aufbringen muss, weitgehend unbedenklich (BGH, Urteil vom 21.12.2005 a.a.O. Rdn. 17 m. w. N).
- OLG Stuttgart, 10.05.2007 - 2 U 176/06
Unlauterer Wettbewerb: Beteiligung eines Arztes an einer einen Geschäftsanteil an …
Danach ist unwirksam auch ein Geschäft, das einen verbotenen Erfolg durch Verwendung von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu erreichen sucht, die scheinbar nicht von der Verbotsnorm erfasst werden (BGH NJW 2006, 1066, 1067 [Tz. 13];… Heinrichs in Palandt, BGB, 66. Aufl. [2007] § 134, 28). - OLG Hamm, 11.11.2010 - 28 U 34/10
Begriff der Gesetzesumgehung i.S. von § 3a RVG
Eine Umgehungsabsicht ist dabei nicht erforderlich, denn eine Gesetzesumgehung liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits dann vor, wenn die Gestaltung eines Rechtsgeschäfts objektiv den Zweck hat, den Eintritt einer Rechtsfolge zu verhindern, die das Gesetz für derartige Geschäfte vorsieht (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 85/05, NJW 2006, 1006, Rn. 12, unter Hinweis auf BGHZ 110, 230, 233 f. m.w.N.). - LG Heidelberg, 16.08.2011 - 11 O 90/10
Handelsvertreter: Wirksamkeit einer Pflicht zur Nutzung des vom Unternehmer zur …
Eine Gesetzesumgehung wird dabei angenommen, wenn die Gestaltung eines Rechtsgeschäfts objektiv den Zweck hat, den Eintritt einer Rechtsfolge zu verhindern, die das Gesetz für derartige Geschäfte vorsieht (BGH NJW 2006, 1066 Tz. 12, Staudinger/Sack, § 134 Rn. 145).
