Rechtsprechung
   BGH, 21.12.2006 - 3 StR 396/06   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB; § 66b StGB; § 244 Abs. 2 StPO; § 267 StPO; Art. 103 Abs. 3 GG
    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Urteilsgründe; neue Tatsache); Aufklärungspflicht; Doppelverfolgungsverbot; Darlegungspflicht.

  • lexetius.com

    StGB § 66 b Abs. 1, 2; StPO § 267 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1

  • openjur.de
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Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 21.12.2006, Az.: 3 StR 396/06 (Umfang der Prüfungspflicht bei nachträglicher Sicherungsverwahrung)" von Prof. Dr. Jörg Kinzig, original erschienen in: JZ 2007, 1006 - 1008.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Austausch "neuer Tatsachen" bezüglich § 66 b StGB durch das Revisionsgericht? -zugleich Besprechung des Urteils des BGH v. 21.12.2006 - 3 StR 396/06 -" von Prof. Dr. Ulrich Eisenberg, original erschienen in: JR 2008, 146 - 148.

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 51, 185
  • NJW 2007, 1148
  • StV 2007, 238
  • JR 2008, 167



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BVerfG, 05.08.2009 - 2 BvR 2098/08  

    Nachträglich angeordnete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erledigung

    Hierdurch unterscheidet sich § 66b Abs. 3 StGB von den Vorschriften des § 66b Abs. 1, Abs. 2 StGB, wonach (wesentliche) neue, erst nachträglich entstandene Tatsachen oder eine nachträgliche Erweiterung der Kognitionsbefugnis vorliegen müssen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 749/08 -, juris, Rn. 34 sowie BGHSt 50, 121 ; 50, 275 ; 51, 185 ).
  • BGH, 07.10.2008 - GSSt 1/08  

    Zu verbüßende Freiheitsstrafe nach Erklärung der Erledigung der Unterbringung in

    Nach der Rechtsprechung aller Senate darf deshalb die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht auf Umstände gestützt werden, die der Tatrichter des Anlassverfahrens erkannt hat oder hätte erkennen müssen; denn sie darf nicht der nachträglichen Korrektur eines Urteils dienen, in dem die originäre Anordnung der Sicherungsverwahrung fehlerhaft abgelehnt worden war (etwa BGHSt 50, 121, 125 f.; 50, 275, 278; 51, 185, 187 f.; s. die weiteren Nachw. bei Fischer, StGB 55. Aufl. § 66b Rdn. 18).
  • BGH, 22.04.2009 - 2 StR 21/09  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Anwendung auf

    Umstände, die für den ersten Tatrichter hingegen erkennbar waren, die er aber nicht erkannt hat, scheiden demgegenüber als neue Tatsachen in diesem Sinne aus ( BGHSt 50, 180, 187; 50, 284, 296; 51, 185, 187; 52, 31, 33; BGH NJW 2006, 3154, 3155; StV 2008, 636, 637).

    Umstände, die für den ersten Tatrichter hingegen erkennbar waren, die er aber nicht erkannt hat, scheiden demgegenüber als neue Tatsachen in diesem Sinne aus ( BGHSt 50, 180, 187; 50, 284, 296; 51, 185, 187; 52, 31, 33; BGH NJW 2006, 3154, 3155; StV 2008, 636, 637).

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  • BGH, 19.10.2007 - 3 StR 378/07  

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen);

    b) Diese Grundsätze (s. auch BGH NJW 2007, 1148) hat das Landgericht im Ausgangspunkt zwar zugrunde gelegt.
  • OLG Karlsruhe, 10.02.2009 - 2 Ws 19/09  

    Voraussetzungen für die Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung nach

    Den so genannten "nova" kommt für die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung eine zentrale Bedeutung zu (BGHSt 51, 185 ).

    Sein bisher nicht näher beleuchtetes Verhalten im Vollzug (vgl. dazu BGHSt 51, 185 ) deutet bisher nicht darauf, dass die erforderliche qualifizierte Gefahrenprognose auf bedeutsam neue Tatsachen gestützt werden könnte.

  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 394/10  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Nachverfahren); vorbehaltene

    Bei einer vorbehaltenen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gemäß § 66a Abs. 2 StGB aF sind an die Qualität der neuen Tatsachen nicht die gleichen strengen Anforderungen zu stellen wie sie die Rechtsprechung bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung des § 66b StGB aF entwickelt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. Mai 2005 - 1 StR 37/05, BGHSt 50, 121, 125 f.; BGH, Urteil vom 21. Dezember 2006 - 3 StR 396/06, BGHSt 51, 185, 186 ff.; Fischer, aaO, § 66b Rn. 17 ff. mwN).

    Da § 66b StGB aF nicht der nachträglichen Korrektur eines fehlerhaften rechtskräftigen Urteils dienen darf, setzt die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass diese auf neuen Tatsachen gründet, die bei der früheren Verurteilung nicht bekannt und auch nicht erkennbar waren und daher nach dem Maßstab des § 244 Abs. 2 StPO hätten aufgeklärt werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2005 - 4 StR 483/05, BGHSt 50, 275, 278; BGH, Urteil vom 21. Dezember 2006 - 3 StR 396/06, BGHSt 51, 185, 188; Fischer, aaO, § 66b Rn. 19 ff. mwN).

  • BGH, 10.08.2011 - 2 StR 211/11  

    Rechtsfehlerfreie Ablehnung der nachträglichen Unterbringung in der

    Umstände, die für den ersten Tatrichter hingegen erkennbar waren, die er aber nicht erkannt hat, scheiden demgegenüber als neue Tatsachen in diesem Sinne aus ( BGHSt 50, 180, 187; 50, 284, 296; 51, 185, 187; 52, 31, 33; BGH NJW 2006, 3154, 3155; StV 2008, 636, 637).

    Umstände, die für den ersten Tatrichter hingegen erkennbar waren, die er aber nicht erkannt hat, scheiden demgegenüber als neue Tatsachen in diesem Sinne aus ( BGHSt 50, 180, 187; 50, 284, 296; 51, 185, 187; 52, 31, 33; BGH NJW 2006, 3154, 3155; StV 2008, 636, 637).

  • OLG Brandenburg, 11.07.2007 - 1 Ws 127/07  

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung: Bekanntwerden weiterer in der

    Hiernach soll entscheidender Zeitpunkt für die Frage der Neuheit derartiger Tatsachen nicht nur die letzte Tatsachenentscheidung bei der Anlassverurteilung sein, sondern bei weiteren Verurteilungen die letzte Tatsachenverhandlung, in der eine Entscheidung über die primäre Anordnung von Sicherungsverwahrung hätte erfolgen können (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 106; BGH 5. Strafsenat - 5 StR 585/05 - vom 22.2.2006; BGH 3. Strafsenat -3 StR 396/06 -, Urteil vom 21.12.2006 -).
  • OLG München, 07.05.2009 - 2 Ws 209/09  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Begriff der neuen Tatsache; Neubewertung

    Den so genannten "nova" kommt für die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung eine zentrale Bedeutung zu (BGHSt 51, 185, 186 f.).
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