Rechtsprechung
   BGH, 22.01.1953 - 4 StR 373/52   

Fausthieb gegen die Schläfe

§ 226a (§ 228 StGB nF), §§ 222, 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Einwilligung in die Gefahr

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 4, 88
  • BGHSt 4, 89
  • NJW 1953, 912



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Wird zitiert von ... (24)  

  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03  

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    Unerheblich ist daher, ob dieser Makel - auch oder nur - der Einwilligung anhaftet ( BGHSt 4, 88, 91; BGH NStZ 2000, 87, 88).

    In diesem Sinne ist eine Körperverletzung trotz Einwilligung des Geschädigten dann sittenwidrig, wenn sie gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (vgl. BGHSt 4, 24, 32; 4, 88, 91).

    In diesem Sinne ist eine Körperverletzung trotz Einwilligung des Geschädigten nach der allgemein gebrauchten Umschreibung dann sittenwidrig, wenn sie gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (vgl. BGHSt 4, 24, 32; 4, 88, 91; Hirsch in LK 11. Aufl. § 228 Rdn. 6 m. w. N.).

    Unerheblich ist daher, ob dieser Makel - auch oder nur - der Einwilligung anhaftet ( BGHSt 4, 88, 91; BGH NStZ 2000, 87, 88).

    Die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer wird vorab zu prüfen haben, ob M. angesichts seines körperlichen und geistigen Zustands überhaupt noch eine wirksame Einwilligung abgeben konnte oder ihm nicht vielmehr bereits die hierfür erforderliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit fehlte (vgl. BGHSt 4, 88, 90; BGH NStZ 2000, 87, 88; Lenckner in Schönke/ Schröder aaO vor §§ 32 ff. Rdn. 39 f. m. w. N.).

    Es kann daher dahinstehen, ob der Ansicht des 4. Strafsenats zu folgen wäre, bei tatsächlich eingetretenem Tod könne die Einwilligung des Opfers in die Lebensgefährdung in keinem Fall rechtfertigende Wirkung hinsichtlich der Todesfolge entfalten, obwohl dieselbe Handlung, soweit sie lediglich die Körperverletzung eines anderen Geschädigten bewirkt, durch dessen Einwilligung gerechtfertigt sein kann ( BGHSt 4, 88, 93; BGH VRS 17, 277, 279; BGH, Beschl. vom 20. Juni 2000 - 4 StR 162/00, insoweit in NStZ 2000, 583 nicht abgedruckt; vgl. demgegenüber die beachtlichen Argumente bei Lenckner aaO Rdn. 104 m. w. N.).

  • BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08  

    Fahrlässige Tötung durch illegale Autorennen und Beschleunigungstests; Abgrenzung

    In der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wurde eine solche Einwilligung als grundsätzlich unbeachtlich angesehen, weil das Leben eines Menschen auch in § 222 StGB zum Schutz der Allgemeinheit mit Strafe bedroht sei und eine Einwilligung das mit einer fahrlässigen Tötung verbundene Handlungsunrecht nicht zu beseitigen vermöge ( BGHSt 4, 88, 93; 7, 112, 114; BGH VRS 17, 277, 279; BGHZ 34, 355, 361; BGH, Urteil vom 20. Juni 2000 - 4 StR 162/00).
  • BGH, 12.10.1999 - 1 StR 417/99  

    Einwilligung zur Körperverletzung; Sittenwidrigkeit; Gute Sitten;

    Eine wirksame Einwilligung setzt voraus, daß sie mit vollem Verständnis der Sachlage erteilt worden ist und der Einwilligende namentlich eine zutreffende Vorstellung vom voraussichtlichen Verlauf und den möglichen Folgen des zu erwartenden Angriffs hatte; er muß bei einer Herausforderung die nötige Urteilskraft und Gemütsruhe besitzen, um die Tragweite seiner Erklärung zu erkennen und das Für und Wider verständig gegeneinander abzuwägen (so schon RGSt 77, 17, 20; BGHSt 4, 88, 90).

    (So schon BGHSt 4, 88, 91).

    Eine wirksame Einwilligung setzt voraus, daß sie mit vollem Verständnis der Sachlage erteilt worden ist und der Einwilligende namentlich eine zutreffende Vorstellung vom voraussichtlichen Verlauf und den möglichen Folgen des zu erwartenden Angriffs hatte; er muß bei einer Herausforderung die nötige Urteilskraft und Gemütsruhe besitzen, um die Tragweite seiner Erklärung zu erkennen und das Für und Wider verständig gegeneinander abzuwägen (RGSt 77, 17, 20; BGHSt 4, 88, 90).

    Entscheidend ist vielmehr, ob sich die Tat des Angeklagten als Verstoß gegen die guten Sitten darstellt ( BGHSt 4, 88, 91; vgl. Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 228 Rdn. 10; Schönke/Schröder/Stree StGB 25. Aufl. § 226 a Rdn. 7).

    Daß die Beteiligten irgendwelche Regularien vorgesehen oder sonst Vorkehrungen für die Austragung einer Wette mit ungleichen "Kampfmitteln" getroffen hätten, ist nicht festgestellt (vgl. dazu BGHSt 4, 88, 92).

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  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59  

    Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig

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  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03  

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

    Dies ist hier unschädlich, da auch unter Zugrundelegung der nach Meinung des 3. Strafsenats (Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03 S. 15; vgl. aber Urteil des 4. Strafsenats vom 20. Juni 2000 - 4 StR 162/00, [insoweit in NStZ 2000, 583 nicht abgedruckt] unter Hinweis auf BGHSt 4, 88, 93; 7, 112, 115) beachtlichen Argumente in der Wissenschaft für die Auffassung, eine rechtfertigende Einwilligung in eine fahrlässige Tötung sei grundsätzlich möglich (vgl. Lenckner in Schönke/Schröder, StGB vor §§ 32 ff. Rdn. 104; Hirsch in LK vor § 32 Rdn. 95; Samson in SK-StGB Anhang zu § 16 Rdn. 33; Schlehofer in MüKo vor §§ 32 ff. Rdn. 114; Schroeder in LK § 16 Rdn. 180; Schaffstein in Festschrift für Welzel [1974], S. 557, 571; Dölling GA 1984, 71, 85 ff. und JR 1994, 520, 521; Otto Jura 1984, 536, 540; Weber in Festschrift für Baumann [1992], S. 43, 48; Herzberg NStZ 2004, 1, 8, 9), hier eine solche Rechtfertigung der Tat angesichts des höchst riskanten Verhaltens des Angeklagten, welches Irene R. in konkrete Todesgefahr brachte, ausscheidet.
  • BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00  

    Urteil des Landgerichts Dortmund im Prozeß um den Feuertod eines 32jährigen

    Die Einwilligung des Tatopfers in das sein Leben gefährdende Tun steht der Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung nicht entgegen, da sie das Handlungsunrecht nicht zu beseitigen vermag (vgl. BGHSt 4, 88, 93; 7, 112, 115; BGH VRS 17, 277, 279).

    Insbesondere steht die nach den bisherigen Feststellungen angenommene Einwilligung des Tatopfers in das sein Leben gefährdende Tun der Angeklagten der Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung nicht entgegen, da sie, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, das Handlungsunrecht nicht zu beseitigen vermag (vgl. BGHSt 4, 88, 93; 7, 112, 115; BGH VRS 17, 277, 279; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. Vorbem. §§ 32 ff. Rdn. 104).

  • BayObLG, 07.09.1998 - 5St RR 153/98  

    Einwilligung zur Körperverletzung als Verstoß gegen die guten Sitten

    Die Einwilligungsfähigkeit beurteilt sich nicht nach bestimmten Altersgrenzen oder nach den Regeln, die für die zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit gelten, sondern nach der tatsächlichen Einsichts- und Urteilsfähigkeit desjenigen, der sich durch die Einwilligungserklärung des Rechtsschutzes begibt (BGHSt 4, 88/90; 12, 379/382 f.; 23, 1/4).

    Der Annahme eines sportlichen Kampfes widerspricht weiter der Umstand, daß das Ausmaß der herbeigeführten Verletzungen nicht abschätzbar war und zudem zur Verhütung schweren Schadens keinerlei Vorkehrungen getroffen waren (vgl. BGHSt 4, 88/92).

  • BGH, 25.01.1955 - 2 StR 366/54  

    Wettfahrt - § 222 StGB, Einwilligung in die Gefahr, § 142 StGB

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  • BGH, 06.07.1965 - 1 StR 204/65  
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  • BGH, 11.07.1961 - 1 StR 233/61  
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  • BGH, 07.08.1984 - 1 StR 200/84  

    Unterstützung eigenverantwortlichen Handelns eines Selbstschädigers; Beteiligung

  • OLG Hamm, 20.11.1998 - 3 Ss 1292/98  

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Begründung der Gesamtstrafe, Einwilligung,

  • BGH, 05.12.1958 - VI ZR 266/57  

    Einwilligung des Minderjährigen in Operation

  • BGH, 10.07.1962 - 1 StR 194/62  

    StGB § 226 a

  • LG Fulda, 30.04.2009 - 16 Js 1/08  

    Bewährungsstrafe für Patientenrecht-Anwalt // Rat an Mandantin war versuchter

  • BGH, 12.03.1957 - 1 StR 453/56  
  • BGH, 29.05.1959 - 4 StR 94/59  
  • BGH, 10.06.1986 - 5 StR 134/86  
  • BGH, 19.08.1954 - 4 StR 180/54  
  • BGH, 11.10.1955 - 5 StR 282/55  
  • BGH, 03.05.1960 - 1 StR 101/60  
  • BGH, 05.09.1961 - 5 StR 333/61  
  • BGH, 04.02.1975 - 1 StR 690/74  
  • BGH, 13.05.1975 - 1 StR 177/75  
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