Rechtsprechung
| BGH, 22.01.1998 - 4 StR 354/97 |
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- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1998, 405
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 20.12.2001 - 4 StR 540/01
Fehlerhafte Anordnung der Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen …
Taten, die im Rahmen einer Unterbringung gegen Angehörige des Pflegepersonals und gegen Mitpatienten begangen werden, können nur eingeschränkt Anlaß für die Anordnung einer strafrechtlichen Unterbringung nach § 63 StGB sein (st. Rspr.; BGH NStZ 1998, 405;… BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 26).Ohnehin können Taten, die im Rahmen einer Unterbringung gegen Angehörige des Pflegepersonals und gegen Mitpatienten begangen werden, nur eingeschränkt Anlaß für die Anordnung einer strafrechtlichen Unterbringung nach § 63 StGB sein (st. Rspr.; BGH NStZ 1998, 405;… BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 26; BGH, Beschl. vom 25. August 1998 - 4 StR 385/98).
- BGH, 12.01.2006 - 4 StR 485/05
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: kombinierte …
Haben Auffälligkeiten oder während der Haft begangene Straftaten ihre Ursache überwiegend in den besonderen Bedingungen des Vollzugs, wird ihnen in der Regel die erforderliche erhebliche Indizwirkung für die Gefährlichkeit des Verurteilten nicht zukommen (…vgl. BGH, aaO; zum vergleichbaren Fall der Bewertung von Straftaten während der Unterbringung nach § 63 StGB: vgl. BGH NStZ 1998, 405;… BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 26; Senatsbeschluss vom 25. August 1998 - 4 StR 385/98). - BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Solche Taten verlangen daher - jedenfalls soweit sie nicht dem Bereich schwerster Rechtsgutsverletzungen zuzurechnen sind - schon nach ihrem äußeren Eindruck weit weniger nach einer Reaktion durch ein strafrechtliches Sicherungsverfahren und Anordnung einer strafrechtlichen Maßregel (BGH NStZ 1998, 405).Solche Taten verlangen daher - jedenfalls soweit sie nicht dem Bereich schwerster Rechtsgutsverletzungen zuzurechnen sind - schon nach ihrem äußeren Eindruck weit weniger nach einer Reaktion durch ein strafrechtliches Sicherungsverfahren und Anordnung einer strafrechtlichen Maßregel (BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 354/97, NStZ 1998, 405).
- BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose; …
Davon abgesehen können krankheitstypische Taten, die im Rahmen einer Unterbringung gegen Angehörige des Pflegepersonals und unter Umständen gegen Mitpatienten begangen werden, nur eingeschänkt Anlaß für die Anordnung einer strafrechtlichen Unterbringung nach § 63 StGB sein (BGH NStZ 1998, 405; BGH, Beschluß vom 25. August 1998 - 4 StR 385/98). - BGH, 09.05.2006 - 3 StR 111/06
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung trotz …
Da sich die angefochtene Entscheidung nach den Maßstäben des Beschlusses vom 14. Juli 2005 als unverhältnismäßig erweist und daher aufgehoben werden muss, braucht sich der Senat nicht näher mit der Frage zu befassen, ob dem Maßregelausspruch unter dem Gesichtspunkt der erforderlichen Gefährlichkeit des Beschuldigten für die Allgemeinheit oder der Verhältnismäßigkeit Bedenken auch deswegen entgegenstehen, weil er die Tat im Vollzug einer freiheitsentziehenden Maßnahme gegen ein Mitglied des Betreuungspersonals begangen hat (vgl. BGH NStZ 1998, 405; 1999, 611; 2002, 590; BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 4 und § 63 Gefährlichkeit 26). - BGH, 03.09.2002 - 5 StR 399/02
Aufklärungspflicht; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Letzteres gilt vor dem Hintergrund, daß eine Straftat während des Strafvollzuges - wie die vorliegende, zudem nicht überaus gewichtige Anlaßtat - kaum anders als eine Straftat während der Unterbringung (vgl. BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 4 und 5; § 63 Gefährlichkeit 26; BGH, Beschl. vorn 20. Dezember 2001 - 4 StR 540/01 - und vom 2. Juli 2002 - 1 StR 194/02) nur mit besonderer Zurückhaltung als Grundlage für eine Anordnung nach § 63 StGB heranzuziehen ist. - BayObLG, 22.06.2004 - 5St RR 121/04
StGB § 62 § 63 § 72 Abs. 1
(1) Die Rechtsprechung und Teile des Schrifttums vertreten die Ansicht, die Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei bei Vorliegen der in § 63 StGB genannten Voraussetzungen und Wahrung des (auch) in § 62 StGB verankerten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zwingend zu verhängen; im Hinblick auf die Gesetzgebungsgeschichte, kriminalpolitische Erwägungen sowie die auf den Zeitpunkt des Schlusses der Hauptverhandlung bezogene Gefährlichkeitsprognose sei dagegen der eine Erforderlichkeitsprüfung umfassende Subsidiaritätsgrundsatz nicht schon bei der Anordnung der Maßregel zu prüfen, vielmehr müsse erst in Zusammenhang mit der Entscheidung, ob die Vollstreckung der Maßregel zur Bewährung ausgesetzt werden könne, erörtert werden, ob andere Maßnahmen der Gefährlichkeit des Täters in ausreichendem Maße entgegenwirken (vgl. aus der Rechtsprechung nach dem 2. StrRG : BGHSt 34, 313/316 f.; BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 4, § 63 Gefährlichkeit 6, 28; BGH NJW 1978, 599; BGH NStZ 1992, 538/539; 2000, 470/471; 2002, 367 = FamRZ 2002, 1556 m. Anm. Bienwald; BGH NStZ-RR 1997, 290 ; BGH StV 2001, 679 ; BGH bei Holtz MDR 1985, 979 ; BGH Urteil v. 14.2.In Bezug auf die erneute Anordnung der Unterbringungen sowohl nach § 63 als auch nach § 66 StGB hat er indes darauf hingewiesen, dass neben den in solchen Fällen ohnehin - etwa zur Gefährlichkeit des Angeklagten - zu beachtenden Besonderheiten (vgl. BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 4, § 63 Gefährlichkeit 26; BGH NStZ 2002, 590/591; BGH NStZ-RR 2002, 331 ) auch zu prüfen sei, ob diese im Hinblick auf eine frühere Verhängung der Maßregel bzw. den zu erwartenden Widerruf ihrer Aussetzung zur Bewährung den Grundsätzen des § 62 StGB entspreche (BGH NStZ-RR 1997, 2 ; 1998, 135; BGH StV 2000, 258 ).
- BGH, 06.11.2003 - 4 StR 456/03
Sicherungsverfahren; Schuldunfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen …
- OLG Jena, 31.01.2007 - 1 Ws 44/07
Psychiatrisches Krankenhaus
Eine Ausnahme von der Regel, wonach in diesen Fällen § 63 StGB ausscheidet (BGH NStZ 1998, 405), kann darin liegen, dass auch der Verdacht auf Straftaten außerhalb der psychiatrischen Unterbringung besteht; jedenfalls steht das einer einstweiligen Unterbringung gemäß § 126 a StPO nicht entgegen.die krankheitstypischen und krankheitsbedingten Anlasstaten aber im Rahmen einer bereits aus anderen Gründen angeordneten Unterbringung begangen und sind Tatopfer die Angehörigen des Pflegepersonals, dem seine ihn und die Allgemeinheit schützende Betreuung obliegt, so bleibt in der Regel für die Maßnahme nach § 63 StGB als Rechtsfolge kein Raum (vgl. BGH NStZ 1998, 405).
- BVerfG, 08.12.2011 - 2 BvR 2181/11
Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (schizophrene …
Dabei sind allerdings Tätlichkeiten während einer Unterbringung nicht ohne Weiteres denjenigen Handlungen gleichgesetzt, die ein Täter außerhalb einer Betreuungseinrichtung begeht (BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 354/97 -, NStZ 1998, S. 405, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10 -, NStZ-RR 2011, S. 202 ), und werden bloße drohende Beleidigungen grundsätzlich als nicht geeignet angesehen, eine Unterbringung zu rechtfertigen (BGH…, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10 -, NStZ-RR 2011, S. 202 ). - BGH, 04.08.1998 - 5 StR 223/98
StGB § 63
- LG Hildesheim, 16.08.2010 - 12 Ks 17 Js 15864/10
Unterbringung: Zulässigkeit einer Unterbringung in einem …
- BGH, 25.04.2012 - 4 StR 81/12
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei …
- BGH, 25.08.1998 - 4 StR 385/98
StGB § 63
- BGH, 28.03.2012 - 2 StR 614/11
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
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