Rechtsprechung
   BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO; § 472 Abs. 1 StPO; § 323c StGB
    Auferlegung der notwendigen Auslagen des Nebenklägers (vom Zulassungsgrund abweichende Verurteilung des Angeklagten); Rechtsgüter der unterlassenen Hilfeleistung; Erstattungspflicht

  • lexetius.com

    StPO §§ 395 Abs. 2 Nr. 1, 472 Abs. 1

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2002, 1356
  • NStZ 2002, 385
  • Rpfleger 2002, 280



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BGH, 22.12.2005 - 4 StR 347/05  

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Schüsse auf ein fahrendes Auto;

    Vielmehr liegt eine den Nebenkläger betreffende Tat stets dann vor, wenn sie denselben geschichtlichen Vorgang im Sinne des § 264 StPO betrifft, der der Nebenklage zugrunde liegt, und wenn sie sich gegen den Nebenkläger als Träger eines strafrechtlich geschützten Rechtsguts richtet ( BGHSt 38, 93; BGHR StPO § 472 Nebenkläger 3).

    Vielmehr liegt eine den Nebenkläger betreffende Tat stets dann vor, wenn sie denselben geschichtlichen Vorgang im Sinne des § 264 StPO betrifft, der der Nebenklage zugrunde liegt, und wenn sie sich gegen den Nebenkläger als Träger eines strafrechtlich geschützten Rechtsguts richtet ( BGHSt 38, 93; BGHR StPO § 472 Nebenkläger 3).

  • BGH, 26.06.2008 - 3 StR 159/08  

    Überzeugungsbildung (Zweifelssatz; in dubio pro reo); Totschlag; Körperverletzung

    Die erkannte Strafe ist deshalb bereits vollständig verbüßt und kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden (vgl. BGHSt 31, 25; BGH NJW 2002, 1356).
  • BGH, 13.05.2003 - 4 StR 162/03  

    Strafaussetzung zur Bewährung (Übersteigen der Strafe durch die erlittene

    Ist aber die Strafe infolge der Anrechnung von Untersuchungshaft bereits vollständig verbüßt, scheidet eine Strafaussetzung schon begrifflich aus (st. Rspr.; vgl. BGHSt 31, 25, 27 ff.; BGH, Beschluß vom 22. Januar 2002 - 4 StR 392/01 = NJW 2002, 1356; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 56 Rdn. 2 m.w.N.).
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  • OLG Celle, 20.12.2010 - 1 Ws 611/10  

    Strafvollstreckung: Nachträgliche Verkürzung der Bewährungszeit und Straferlass

    Geschieht die Anordnung einer Strafaussetzung gleichwohl, beschwert diese den Verurteilten und kann im Wege des Rechtsmittels angefochten werden (vgl. BGH NJW 2002, 1356; NJW 1961, 612).
  • LG Wuppertal, 21.07.2009 - 22 KLs 20 Js 367/04  
    Denn die verhängte Freiheitsstrafe ist unter Berücksichtigung der Dauer der erlittenen Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr und vier Monaten einerseits und der zur Kompensation der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (oben Ziffer 2) als vollstreckt geltenden drei Monate anderseits vollständig verbüßt (vgl. BGH NJW 2002, 1356; BGHSt 31, 25).
  • KG, 21.07.2011 - 1 Ws 22/11  

    Kosten der Nebenklage; Tragungspflicht des Verurteilten auch bei

    Vielmehr liegt eine den Nebenkläger betreffende Tat immer dann vor, wenn es um den denselben geschichtlichen Vorgang im Sinne des § 264 StPO geht, der der Nebenklage zugrunde liegt, und wenn sie sich gegen den Nebenkläger als Träger eines strafrechtlich geschützten Rechtsguts richtet (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NStZ 2006, 572; 2002, 385; 1998, 27; BGHSt 38, 93; Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl., § 472 Rdn. 6).
  • BGH, 22.12.2005 - 4 StR 347/05  
    Vielmehr liegt eine den Nebenkläger betreffende Tat stets dann vor, wenn sie denselben geschichtlichen Vorgang im Sinne des § 264 StPO betrifft, der der Nebenklage zugrunde liegt, und wenn sie sich gegen den Nebenkläger als Träger eines strafrechtlich geschützten Rechtsguts richtet (BGHSt 38, 93; BGHR StPO § 472 Nebenkläger 3).
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