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   BGH, 22.01.2008 - XI ZR 16/06   

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Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 17.06.2008 - XI ZR 79/07  

    Haftung der finanzierenden Bank im Rahmen eines Erwerbs einer Immobilie zur

    b) Gemessen an diesen Grundsätzen ist das Berufungsgericht - wie der erkennende Senat bereits in dem zwischen den Parteien geführten Rechtsstreit XI ZR 16/06 mit Urteil vom 22. Januar 2008 im Einzelnen begründet hat (Umdruck S. 15 f. Tz. 31) - rechtsfehlerfrei zu dem Ergebnis gelangt, dass der Abschluss des Darlehensvertrages der Parteien nicht mehr unter dem Eindruck einer für Haustürgeschäfte typischen Überrumpelungssituation zustande gekommen ist.
  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1179/08  

    Festsetzung des Gegenstandswerts für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde 1. der Frau F ..., 2. des Herrn F ..., - Bevollmächtigte: Anwaltskanzlei Jetter & Kollegen, Rotebühlplatz 37, 70178 Stuttgart - gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. März 2008 - XI ZR 16/06 -, b) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2008 - XI ZR 16/06 -, c) das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21. Dezember 2005 - 9 U 26/05 -, d) das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 17. Dezember 2004 - 3 O 59/04 - hier: Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Kirchhof und die Richter Bryde, Schluckebier am 28. September 2010 einstimmig beschlossen:.
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