Rechtsprechung
| BGH, 22.02.1991 - V ZR 299/89 |
Hellhöriges Haus
§§ 459, 462, 463 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 434 BGB <Fassung seit 1.1.02>);
§ 123 BGB;
Verhältnis der fahrlässigen c.i.c. zur Sachmängelhaftung (diese schließt erstere nur in Bezug auf Beschaffenheitsangaben aus)
Volltextveröffentlichungen (5)
- Alpmann Schmidt
- Prof. Dr. Lorenz
Konkurrenz zwischen §§ 459 ff BGB und c.i.c. bei vorsätzlichen/fahrlässigen Falschangaben über die Kaufsache, Begriff des Fehlers und der zuischerungsfähigen Eigenschaft ("Böse Nachbarn")
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Ansprüche des Käufers einer Doppelhaushälfte wegen unterlassener Aufklärung über schikanöses Nachbarverhalten und wegen Hellhörigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Grundstückverkäufers wegen Verschweigen schikanösen Nachbarverhaltens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Muß Hausverkäufer über Nachbarverhalten aufklären? (IBR 1991, 305)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1991, 1673
- MDR 1991, 761
- WM 1991, 1341
- DB 1991, 1374
- IBR 1991, 305
Wird zitiert von ... (21)
- BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02
Immobilien - Konkludent geschlossener Beratungsvertrag beim Grundstückskauf?
Ob die Erwägungen des Berufungsgerichts, die sich zeitlich auf das erste Wirtschaftsjahr nach der Aufteilung in Wohnungseigentum konzentrieren und davon ausgehen, daß sich der Kläger über die in den Besuchsaufträgen nicht genannten Fragen selbst hätte Aufschluß verschaffen können, den Anforderungen an die gesetzliche Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Vertragsverhandlungen (Senat, Urt. v. 22. Februar 1991, V ZR 299/89 und v. 5. März 1993, V ZR 140/91, BGHR BGB vor § 1/Verschulden bei Vertragsschluß, Aufklärungspflicht 44 und 69) genügen, kann dahinstehen. - BGH, 30.03.2001 - V ZR 461/99
Zurückverweisung im Berufungsverfahren; Zusicherung eines Mieterträgen
Es liegt also eine zulässige Eventualanfechtung (vgl. Senat, Urt. v. 22. Februar 1991, V ZR 299/89, NJW 1991, 1673, 1674) vor, die - wie auch die Berufungsbegründung deutlich macht - erst nach dem Scheitern der vorrangig verfolgten Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche Bedeutung erlangt.cc) Auch ein Anspruch aus culpa in contrahendo kommt, weil der Vorwurf fehlender Aufklärung über die bauordnungsrechtlich unzulässige Nutzung einen Umstand betrifft, der einen Sachmangel (§ 459 BGB) begründet, nur bei vorsätzlichem Verschweigen des Mangels in Betracht (vgl. Senat, Urt. v. 22. Februar 1991, V ZR 299/89, NJW 1991, 1673, 1674;… Urt. v. 14. Oktober 1994, V ZR 196/93, NJW 1995, 45, 46).
- BGH, 08.02.2006 - VIII ZR 304/04
Wettbewerbsrecht - Geschäftsgrundlage eines Anteilskaufvertrages
Für den Fall, dass nach alledem ein Kaufpreisanspruch des Klägers verbleibt, wird das Berufungsgericht weitere Feststellungen zu der vom Beklagten hilfsweise erklärten Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung zu treffen haben (§ 142 Abs. 1 BGB i.V. mit §§ 123 Abs. 1, 124 BGB; zur Zulässigkeit der Eventualanfechtung vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1991 - V ZR 299/89, NJW 1991, 1673, unter II 2 a; Senatsurteil vom 15. Mai 1968 - VIII ZR 29/66, NJW 1968, 2099, unter B III).
- OLG Frankfurt, 20.10.2004 - 4 U 84/01
Immobilien - Grundstückskauf: Schikane durch Nachbarn als Fehler des Grundstücks
Sie durfte vielmehr von den Beklagten ungefragt Aufklärung verlangen (vgl. BGH NJW 1991, 1673, 1675).Dass die unterlassene Aufklärung für den Kaufentschluss der Klägerin mitursächlich wurde, ist zu vermuten; es obläge den Beklagten, die Nichtursächlichkeit vorzutragen und gegebenenfalls zu beweisen (BGH NJW 1991, 1673, 1675).
Den Beklagten ist im Hinblick auf die Nichtaufklärung der Klägerin auch mindestens Fahrlässigkeit zur Last zu legen, was für die Bejahung eines Anspruchs aus Verschulden bei Vertragsschluss ausreicht (BGH NJW 1991, 1673, 1675).
- BGH, 14.10.1994 - V ZR 196/93
Immobilien - Baulicher Zustand eines Hausgrundstücks
Die Vorschriften über die Sachmängelgewährleistung verdrängen Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluß, denen der Vorwurf fehlender Aufklärung über Umstände zugrunde liegt, die einen Mangel (§ 459 BGB) begründen, es sei denn, der Mangel wurde vorsätzlich verschwiegen (st.Rspr. vgl. BGH, Urt. v. 22. Februar 1991, V ZR 299/89, WM 1991, 1341, 1343). - BGH, 05.03.1993 - V ZR 140/91
Aufklärungspflicht des Grundstücksverkäuferns bei trotz Renovierung fortdauernden …
Der Schadensersatzanspruch ist auf die Rückgängigmachung des Vertrages gerichtet (Senatsurteile v. 8. Dezember 1989 - V ZR 259/87, WM 1990, 479; v. 22. Februar 1991, V ZR 299/89, NJW 1991, 1673) und erfaßt sowohl die Rückzahlung des Kaufpreises als auch die Erstattung der geltend gemachten Makler- und Notarkosten. - BGH, 25.04.1997 - LwZR 4/96
Anspruch des Pächters auf Auskehrung einer von dem Verpächter erlangten …
Ein Sachmangel kann aber nicht nur in der natürlichen Beschaffenheit der Kaufsache liegen, sondern auch auf deren rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zur Umwelt zurückgehen, wenn diese Beziehungen in der Beschaffenheit der Sache selbst ihren Grund haben (vgl. Senatsurt. v. 9. Juli 1976, V ZR 256/75, WM 1976, 1035; v. 22. Februar 1991, V ZR 299/89, BGHR BGB, §§ 459 ff, Konkurrenzen 3), z.B. die Bebaubarkeit eines Grundstücks betreffen. - BGH, 12.01.2001 - V ZR 322/99
Haftung des Verkäufers für Altlasten eines Grundstücks
Ferner muß er wenigstens die Möglichkeit in Betracht gezogen und gebilligt haben, die Klägerin könne durch die abgegebenen Erklärungen über die Bodenverhältnisse oder den Wert des Grundstücks getäuscht und dadurch in ihrer Kaufentscheidung beeinflußt werden (Senat, Urt. v. 22. Februar 1991, V ZR 299/89, BGHR BGB § 123 Abs. 1 Kausalität 1;… BGH, Urt. v. 20. November 1990, IV ZR 113/89, aaO;… BGH, Urt. v. 25. März 1992, VIII ZR 74/91, NJW-RR 1992, 1076). - BGH, 12.07.2002 - V ZR 195/01
Immobilien - Voraussetzungen für Unmöglichkeit und Verzug
d) Sollte die von den Klägern wegen der behaupteten Sachmängel erklärte und zunächst zulässigerweise (vgl. Senat, Urt. v. 22. Februar 1991, V ZR 299/89, NJW 1991, 1673, 1674) durch die Ablehnung eines Schadensersatzanspruchs gemäß § 463 S. 2 BGB a. F. durch das Landgericht bedingte Arglistanfechtung (§ 123 Abs. 1 BGB) des Kaufvertrags vom 31. Dezember 1996 gerechtfertigt sein, würde dies nur die Verpflichtung zur Rückabwicklung der zur Erfüllung dieses Kaufvertrags erbrachten Leistungen zur Folge haben, wozu die Bürgschaftssumme gerade nicht gehört. - OLG Frankfurt, 19.06.1997 - 3 U 8/96
Muß Bauträger den Käufer über schwebende Nachbarrechtsstreitigkeiten aufklären?
Ein Verkäufer hat die Pflicht, den Vertragspartner auch ungefragt über solche Umstände aufzuklären, die (dessen) Vertragszweck vereiteln können und daher für ihn von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte (BGH NJW-RR 1988, 394, NJW 1991, 1673: 1993, 1323 m.w.N.).a) Die Beklagte hat nicht vorgetragen, daß die Verletzung der Aufklärungspflicht nicht ursächlich für den Abschluß des Kaufvertrages war (zur Darlegungslast BGH NJW 1991, 1673, 1675).
- BGH, 12.03.2009 - V ZR 161/08
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Hellhörigkeit eines …
- OLG Karlsruhe, 18.12.1998 - 14 U 174/98
- BGH, 01.04.1992 - XII ZR 20/91
Schlüssige Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts
- OLG Köln, 17.02.1999 - 13 U 174/98
Verkauf eines Hauses mit nicht genehmigtem Dachausbau
- OLG Bamberg, 07.11.2005 - 4 U 59/05
Bauvertrag - Verschleierung des Ortes des Bauvorhabens: Anfechtung?
- OLG Koblenz, 07.06.2000 - 1 U 964/97
Haftung für Schäden durch Kanal- und Straßenbauarbeiten
- OLG Brandenburg, 07.08.2008 - 5 U 63/07
Grundstücksverkauf durch Gemeinde - arglistiges Verschweigen eines Mangels: …
- OLG Hamm, 11.05.1999 - 29 U 89/98
Rückzahlung von Leistungen zur Sanierung einer finanziell angeschlagenen …
- OLG Saarbrücken, 06.02.1996 - 4 U 422/95
Unterschutzstellung eines Gebäudes als Sachmangel
- OLG München, 26.03.2012 - 18 U 3956/11
§ 280 BGB, § 311 BGB, § 433 BGB
- LG München I, 12.07.2011 - 23 O 5974/10
Immobilien - Schlimme Nachbarn: Muss Verkäufer aufklären?
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