Rechtsprechung
   BGH, 22.02.2000 - VI ZR 100/99   

Bandscheibenprolaps

§ 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, grds. Aufklärungspflicht über Möglichkeit einer Vermeidbarkeit der Operation und konservativer Behandlung bei bloß relativer Indikation;

§ 402 ZPO, Berücksichtigung von vorgelegter Fachliteratur, die dem Sachverständigengutachten widerspricht

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Aufklärungspflicht bei relativer Operationsindikation

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 1788
  • MDR 2000, 700
  • VersR 2000, 766



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Wird zitiert von ... (20)  

  • BGH, 06.05.2003 - VI ZR 259/02  

    Arztrecht - Ärztlicher Behandlungsfehler

    Es hätte die abweichende Erklärung von Prof. Dr. S. nicht unbesehen übernehmen dürfen, sondern wäre gehalten gewesen, diesen Widerspruch - etwa durch gezielte Nachfrage bei der mündlichen Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen - abzuklären (vgl. Senatsurteile vom 2. Juni 1987 - VI ZR 174/86 - VersR 1987, 1238; vom 2. März 1993 - VI ZR 104/92 - VersR 1993, 749 f.; vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 67/93 - VersR 1994, 480, 482; vom 10. Mai 1994 - VI ZR 192/93 - VersR 1994, 984 f.; vom 22. Februar 2000 - VI ZR 100/99 - VersR 2000, 766 f. und vom 27. März 2001 - VI ZR 18/00 - VersR 2001, 859 f.).
  • OLG Karlsruhe, 08.12.2004 - 7 U 163/03  

    Verfahrensrecht - Klagen gegen mehrere einfache Streitgenossen

    aa) Das Landgericht geht im Ansatz zutreffend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus, dass der Patient über Alternativen der vom Arzt vorgesehenen Behandlung aufzuklären ist, wenn es mehrere medizinisch indizierte und übliche Behandlungsmethoden mit unterschiedlichen Risiken und Erfolgschancen gibt, sodass der Patient eine echte Wahlmöglichkeit hat (BGH NJW 2000, 1788, 1789 = VersR 2000, 766, 767).

    Dann nämlich bestehen im Sinn der vom Landgericht zitierten Entscheidung des BGH in NJW 2000, 1788 mehrere medizinisch indizierte und übliche Behandlungsmethoden und eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten.

  • OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2811/00  

    Schmerzensgeld

    Mit dieser Erklärung wurde ihr nicht deutlich gemacht, dass die Fortsetzung der Therapie eine echte Behandlungsalternative gewesen wäre, über die hätte aufgeklärt werden müssen (BGH NJW 2000, 1788, 1789).

    Ergänzend wird auf eine Entscheidung des BGH (NJW 2000, 1788) verwiesen, wonach es schon für das Jahr 1990 Hinweise in Gutachten und Literatur auf eine konservative Therapie als echte Alternative zur Bandscheibenoparation (Teilhemilaminektomie bei Bandscheibenprolaps L 5/S 1) gegeben hat.

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