Rechtsprechung
| BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00 |
Bandenbegriff
§§ 244 Abs. 1 Nr. 2, 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB, "Bande" setzt den Zusammenschluß von mindestens 3 Personen voraus;
§§ 244 Abs. 1 Nr. 2, 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB, "als Mitglied einer Bande ... unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds": keine gemeinsame Anwesenheit am Tatort erforderlich
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 242 StGB; § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 132 Abs. 4 GVG; § 260 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 260 a Abs. 1 StGB; § 244 a Abs. 1 StGB; § 30 a Abs. 1 BtMG; § 243 Abs. 1 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 373 Abs. 2 Nr. 3 AO
Begriff der Bande; Bandendiebstahl; Bandenwille; Bandeninteresse; Mitwirkung eines Bandenmitgliedes; Grundsätzliche Bedeutung; Entscheidungserheblichkeit; Gruppendynamischer Prozeß; Bandenraub; Bandenmäßiger Schmuggel; Rechtssicherheit; Gemischte Zweierbande; Rechtsgut Gewahrsam; Aktionsgefahr; Effizienzgefahr; Organisationsgefahr; Wegnahme; Täterschaft und Teilnahme - lexetius.com
- DFR
Begriff der Bande
- bundesgerichtshof.de
- Alpmann Schmidt
StGB § 244 I Nr. 2
- IWW
- NWB SteuerXpert START
StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2 F/ 26. Januar 1998
- opinioiuris.de
Begriff der Bande
- jurawelt.com
Bandenbegriff
- RA Kotz
Zum Bandenbegriff - Voraussetzungen etc...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Begriff der Bande beim Bandendiebstahl
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (5)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Großer Senat für Strafsachen: Bundesgerichtshof ändert Rechtsprechung zum Bandendiebstahl
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof ändert Rechtsprechung zum Bandendiebstahl
- dpolg.de (Kurzinformation)
Bandendiebstahl
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Änderung der Rechtsprechung zum Bandendiebstahl
- nomos.de
, S. 23 (Kurzinformation)
Geänderte Rechtsprechung zum Bandendiebstahl
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 46, 321
- NJW 2001, 2266
- NStZ 2001, 421
- NJ 2001, 242
- StV 2001, 274
- StV 2001, 399
Wird zitiert von ... (84)
- BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede …
Nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 22. März 2001 (BGHSt 46, 321) ist der Wille zur Bindung für die Zukunft und für eine gewisse Dauer bei einem Zusammenschluß von mindestens drei Personen erforderlich.aa) Der Bundesgerichtshof hat nach der Entscheidung des Großen Senats, die für den Begriff der Bande einen Zusammenschluß von drei oder mehr Personen voraussetzt (BGHSt 46, 321), zu den Fragen, ob es für die Annahme einer Bandenabrede auch ausreicht, wenn die Beteiligten sie nicht untereinander absprechen, sondern die Vereinbarung in der hier in Rede stehenden Weise treffen, und ob sich die Bandenmitglieder kennen müssen, bislang - soweit ersichtlich - nicht Stellung genommen.
Zu einer anderen Beurteilung dieser Konstellationen sieht der Senat auch nach der Entscheidung BGHSt 46, 321 keinen Anlaß.
Der Grund für die höhere Strafwürdigkeit liegt zum einen in der abstrakten Gefährlichkeit der Bandenabrede, zum andern in der konkreten Gefährlichkeit der bandenmäßigen Tatbegehung für das geschützte Rechtsgut (BGHSt 46, 321, 334;… BGH GA 1974, 308).
Die abstrakte Gefährlichkeit der Bandenabrede folgt aus der engen Bindung, die die Mitglieder für die Zukunft und für eine gewisse Dauer eingehen und die einen ständigen Anreiz zur Fortsetzung der kriminellen Tätigkeit bildet (BGHSt 46, 321, 336; 47, 214, 216 f.; vgl. auch RGSt 66, 236, 241 f.).
Die konkrete Gefährlichkeit der bandenmäßigen Tatbegehung hat sich bei denjenigen Bandendelikten, die - wie § 30 Abs. 1 Nr. 1, § 30 a Abs. 1 BtMG - im Tatbestand kein Mitwirkungsmerkmal enthalten, zwar bereits dann realisiert, wenn nur ein Bandenmitglied die Tat für die Bande begeht (BGHSt 46, 321, 336); dennoch ist auch in diesen Fällen die Gefährlichkeit im Hinblick auf die Beteiligung mindestens von zwei weiteren, durch die Abrede mit dem handelnden Täter verbundenen Personen, die oft abrufbereit zur Verfügung stehen und erforderlichenfalls die Tatausführung unterstützend oder sichernd begleiten oder bei einem Ausscheren des Handelnden aus der Planung eingreifen können, gegenüber der Tatbegehung durch Einzel- oder Mittäter merklich erhöht.
- BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09
Kriminelle Vereinigung (Gemeinschaftswille; Mitgliedschaft; Gründung; …
Die Umschreibung einer kriminellen Vereinigung nach Art. 1 des Rahmenbeschlusses vom 24. Oktober 2008 unterscheidet sich in ihrem inhaltlichen Gehalt allenfalls nur noch in unwesentlichen Randbereichen von derjenigen einer Bande, wie sie in der neueren Rechtsprechung ( BGHSt 46, 321) vorgenommen wird.Eine Bande ist danach gekennzeichnet durch den Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten zu begehen; ein gefestigter Bandenwille und ein Tätigwerden in einem übergeordneten Bandeninteresse sind demgegenüber nicht mehr erforderlich ( BGHSt 46, 321, 325 ff.).
Mit diesem Erfordernis war die Bandentat allerdings ohnehin bereits in die Nähe des Organisationsdelikts nach § 129 StGB gerückt worden ( BGHSt 46, 321, 327).
Die Mitglieder einer Bande können - und werden regelmäßig - ihre eigenen Interessen an einer risikolosen und effektiven Tatausführung sowie Beute- und Gewinnerzielung verfolgen ( BGHSt 46, 321, 329 f.).
- BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01
Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen
Mitglied einer Bande kann auch derjenige sein, dem nach der Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeit darstellen (im Anschluss an BGHSt - GS - 46, 321).Für eine Bande ist der Zusammenschluss von mindestens drei Personen erforderlich, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten der im Gesetz genannten Art zu begehen (BGH GS NJW 2001, 2266, zum Abdruck in BGHSt 46, 321 bestimmt).
Hierfür ist nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 22. März 2001 - GSSt 1/00 - ( NJW 2001, 2266, zum Abdruck in BGHSt 46, 321 bestimmt, m. krit. Bspr. Erb NStZ 2001, 561) der Zusammenschluß von mindestens drei Personen erforderlich, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten der im Gesetz genannten Art zu begehen.
- BGH, 22.03.2006 - 5 StR 38/06
(Schwerer) Bandendiebstahl (Anforderungen an die Feststellung einer Bande).
Ein bandenmäßiger Zusammenschluss mehrerer Personen im Sinne der genannten Vorschriften setzt lediglich voraus, dass sich diese mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige im Einzelnen noch ungewisse Straftaten der im Gesetz beschriebenen Art zu begehen ( BGHSt 46, 321, 329 f.; BGHSt 47, 214, 215, 216; BGH NStZ 2002, 375; BGH StV 2005, 555, 556).Ein in diesem Sinne "verbindlicher Gesamtwille" oder ein "Tätigwerden in einem übergeordneten Bandeninteresse" ist nach der Rechtsprechung nicht (mehr) erforderlich (vgl. BGHSt 46, 321, 325).
Ein in diesem Sinne "verbindlicher Gesamtwille" oder ein "Tätigwerden in einem übergeordneten Bandeninteresse" ist nach der Rechtsprechung nicht (mehr) erforderlich (vgl. BGHSt 46, 321, 325).
Dass nur diejenigen, die an den jeweiligen Taten beteiligt waren, die Tatbeute erhielten, ist ebenfalls nicht von entscheidender Bedeutung, da die Art und Weise der Verteilung des Diebesgutes auch in einer Bande vom egoistischen Beute- und Gewinnstreben der einzelnen Mitglieder bestimmt sein kann (vgl. BGHSt 46, 321, 330).
- BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03
Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug; …
Eine derartige Bande ist gegeben, wenn sich mindestens drei Personen mit dem Willen zusammengeschlossen haben, im einzelnen noch ungewisse Straftaten der genannten Art zu begehen (vgl. BGHSt 46, 321). - BGH, 09.12.2004 - 4 StR 164/04
Bandenmäßiger Betäubungsmittelhandel (Auslegungsgrundsätze zur Bande; keine Bande …
Nach der neueren Rechtsprechung (vgl. BGHSt 46, 321) setzt der Begriff der Bande den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Delikttyps zu begehen.Wesentliches Element einer Bande ist danach eine auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung mehrerer Personen zur zukünftigen gemeinsamen Deliktsbegehung ( BGHSt 46, 321, 329), wobei Mitglied einer Bande auch sein kann, wem nach der - stillschweigend möglichen - Bandenabrede, nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeiten darstellen ( BGHSt 47, 214).
a) Nach der neueren Rechtsprechung (vgl. BGHSt 46, 321) setzt der Begriff der Bande den Zusammenschluß von mindestens drei Personen voraus, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Delikttyps zu begehen.
b) Wesentliches Element einer Bande ist danach eine auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung mehrerer Personen zur zukünftigen gemeinsamen Deliktsbegehung ( BGHSt 46, 321, 329), wobei Mitglied einer Bande auch sein kann, wem nach der - stillschweigend möglichen - Bandenabrede, nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeiten darstellen ( BGHSt 47, 214).
- BGH, 06.02.2007 - 4 StR 612/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (bandenmäßige Begehung: …
Wesentliches Element einer Bande ist eine auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung mehrerer Personen zur zukünftigen gemeinsamen Deliktsbegehung (BGHSt - GS - 46, 321, 329).Denn wesentliches Element einer Bande ist eine auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung mehrerer Personen zur zukünftigen gemeinsamen Deliktsbegehung (BGHSt - GS - 46, 321, 329).
Damit fehlt es aber möglicherweise an der nach der neueren Rechtsprechung (BGHSt - GS - 46, 321) für die Annahme einer Bande vorausgesetzten Mindestzahl von drei Mitgliedern.
- BGH, 22.04.2004 - 3 StR 28/04
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande); erweiterter Verfall.
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als Mitglied einer Bande (§ 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) setzt voraus, dass sich mindestens drei Personen mit dem Willen zusammengeschlossen haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Taten des Betäubungsmittelhandels zu begehen (Fortsetzung von BGHSt 46, 321, 325).b) Diese Feststellungen deuten darauf hin, daß sich zumindest der Angeklagte, B., Ba. und Be. mit dem Willen zusammengeschlossen haben könnten, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Taten des Betäubungsmittelhandels zu begehen (vgl. BGHSt 46, 321, 325).
Dies beurteilt sich wesentlich danach, ob Ba. und Be. die einzelnen Kokainlieferungen unmittelbar bezahlten und anschließend deren weiteren Absatz auf eigene Rechnung, auf eigenes Risiko und zum eigenen Gewinn selbständig abwickelten, oder ob B. und der Angeklagte am weiteren Risiko und am Gewinn des weiteren Absatzes partizipierten, etwa weil erst die Erlöse aus den Weiterverkäufen - ggf. nach Abzug einer Entlohnung Ba. s und Be. s - an B. und den Angeklagten abgeführt wurden (vgl. BGHSt 42, 255, 257 ff.; allerdings noch unter Anknüpfung an ein Tätigwerden im übergeordneten Bandeninteresse und an die Verwirklichung eines festen Bandenwillens und damit an Merkmale, die nach neuerer Rechtsprechung - BGHSt 46, 321 - nicht mehr konstituierend für den Begriff der Bande sind).
- BGH, 29.02.2012 - 2 StR 426/11
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (gebotene Prüfung und …
Nach der neueren Rechtsprechung (vgl. BGHSt 46, 321) setzt der Begriff der Bande den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstyps zu begehen.Wesentliches Element einer Bande ist danach eine auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung mehrerer Personen zur zukünftigen gemeinsamen Deliktsbegehung ( BGHSt 46, 321, 329), wobei Mitglied einer Bande auch sein kann, wem nach der - stillschweigend möglichen - Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeiten darstellen ( BGHSt 47, 214).
Nach der neueren Rechtsprechung (vgl. BGHSt 46, 321) setzt der Begriff der Bande den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstyps zu begehen.
Wesentliches Element einer Bande ist danach eine auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung mehrerer Personen zur zukünftigen gemeinsamen Deliktsbegehung ( BGHSt 46, 321, 329), wobei Mitglied einer Bande auch sein kann, wem nach der - stillschweigend möglichen - Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeiten darstellen ( BGHSt 47, 214).
- BGH, 22.07.2004 - 5 StR 85/04
Verfassungswidrigkeit der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung (Merkmal "in großem …
Auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Tatbestandsmerkmale der "Gewerbsmäßigkeit" (vgl. BGHSt 42, 219, 225; BGH wistra 1994, 230, 232) und der "bandenmäßigen Begehung" ( BGHSt 46, 321) festgeschrieben und über § 369 AO auch im Steuerstrafrecht zugrunde zu legen. - BGH, 05.05.2011 - 3 StR 458/10
Vorlageverfahren (Fortbildung des Rechts); Amtsträger (Kassenarzt; Vertragsarzt; …
- BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02
Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung). …
- BGH, 14.02.2002 - 4 StR 281/01
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
- BGH, 19.04.2006 - 4 StR 395/05
(Schwerer) Bandendiebstahl (Bandenmitgliedschaft des Gehilfen; Beendigung und …
- BGH, 16.03.2010 - 4 StR 497/09
Bandendiebstahl (Voraussetzungen der Bande; Feststellung; Bandenabrede; …
- BGH, 11.09.2003 - 1 StR 146/03
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
- BGH, 22.08.2002 - 5 StR 240/02
Beweiswürdigung (Prüfungsmaßstab; Freispruch; Gesamtwürdigung; erheblicher …
- BGH, 04.02.2004 - 5 StR 511/03
Bandenmäßig und gewerbsmäßig begangener Betrug (Bande); besonders schwerer Fall …
- BGH, 27.05.2004 - 4 StR 41/04
Bandenmäßiges Handeltreiben (Anwendung des neuen Bandenbegriffs; auf eine gewisse …
- BGH, 10.06.2010 - 4 StR 474/09
Versuchte und vollendete Erpressung (empfindliches Übel; Näheverhältnis; …
- BGH, 14.12.2006 - 4 StR 421/06
Bandenmitgliedschaft (Feststellungen) und Täterschaft und Teilnahme bei …
- BGH, 25.06.2002 - 4 StR 186/02
Bande; bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben.
- BGH, 27.11.2003 - 3 StR 221/03
Auslieferung (Spezialitätsgrundsatz; Einstellung des Verfahrens; Konsens des …
- BGH, 07.05.2008 - 5 StR 634/07
Bandendiebstahl; bandenmäßiges Handeltreiben (Mittäterschaft und …
- BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10
Befangenheitsrüge gegen Schöffen wegen der vorschnellen Übernahme eines …
- BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01
Gewerbsmäßige Bandenhehlerei; Begriff der Bande (BGHSt 46, 321); Anordnung …
- BGH, 13.08.2002 - 4 StR 208/02
Schwerer Bandendiebstahl (Beendigung); Bandenmitgliedschaft (tatbezogene …
- BGH, 21.12.2007 - 2 StR 372/07
Überzeugungsbildung; lückenhafte Beweiswürdigung; Bande; Jugendstrafe (schädliche …
- BGH, 11.02.2009 - 2 StR 528/08
Erörterungsmangel hinsichtlich des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit …
- BGH, 03.05.2006 - 4 ARs 3/06
Anfrageverfahren zur Rügeverkümmerung (Erheblichkeit einer Protokollberichtigung …
- BGH, 16.11.2006 - 3 StR 204/06
Teilweise Einstellung des Verfahrens; Angemessenheit des Rechtsfolge.
- BGH, 18.04.2012 - 2 StR 6/12
Beendigung des Diebstahls und der Hehlerei; Voraussetzungen der Mittäterschaft …
- BGH, 17.10.2007 - 2 StR 369/07
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe; …
- BGH, 18.04.2001 - 3 StR 69/01
Übertragung der Rechtsprechung des Großen Senats für Strafsachen bezüglich des …
- BGH, 26.04.2005 - 4 StR 447/04
Geldfälschung (Sichverschaffen; Mittäterschaft); Beihilfe zum versuchten …
- BGH, 17.01.2006 - 4 StR 595/05
Bandendiebstahl (Voraussetzungen an eine Bandentat).
- BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07
Schusswaffengebrauch bei Verfolgung von Einbrechern (Totschlag; Tötungsvorsatz: …
- BGH, 23.04.2009 - 3 StR 83/09
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe; …
- BGH, 28.09.2011 - 2 StR 93/11
Schwerer Bandendiebstahl (Bezug der Tat zur Bandenrede; Bandidos); …
- BGH, 28.03.2012 - 2 StR 398/11
Betreiben eines Internet-Boards nebst dazugehörigen Chats als (bandenmäßige) …
- BGH, 05.08.2005 - 2 StR 254/05
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede; Abgrenzung von …
- BGH, 30.04.2003 - 3 StR 386/02
Beweiswürdigung (Widersprüchlichkeit des Urteils; Prüfung eines Geständnisses auf …
- BGH, 23.06.2006 - 2 StR 217/06
Bande (Bandenabrede); Mittäterschaft.
- BGH, 22.08.2001 - 3 StR 287/01
Bandenbetrug; Anwendung des neuen Bandenbegriffes; Beurteilungszeitpunkt für den …
- BGH, 16.12.2003 - 1 StR 297/03
Vorbereitung der Fälschung von Zahlungskarten (mit Speicherelementen versehenes …
- BGH, 12.06.2001 - 4 StR 44/01
Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller für und gegen die …
- BGH, 12.06.2001 - 4 StR 80/01
Schwerer Raub; Bande; Bandenraub; Inbegriff der Hauptverhandlung; …
- BGH, 26.06.2001 - 4 StR 490/00
Anwendung des neuen Bandenbegriffes auf das bandenmäßige und gewerbsmäßige …
- BGH, 18.10.2001 - 3 StR 247/01
Listiges Bestimmen zur Prostitution; Schwerer Menschenhandel; Listige Anwerbung …
- BGH, 12.06.2001 - 4 StR 67/01
Unerlaubte bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
- BGH, 12.06.2001 - 4 StR 83/01
Bandendiebstahl; Diebstahl mit Waffen
- BGH, 10.07.2001 - 4 StR 202/01
Betrug; Anwendung des neuen Bandenbegriffs auf Altfälle; Bandenmitglied
- BGH, 17.07.2001 - 4 StR 284/99
Bandendiebstahl; Mitwirkung eines Bandenmitgliedes; Begriff der Bande
- BGH, 07.04.2005 - 3 StR 453/04
Bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
- KG, 15.10.2009 - 8 U 26/09
Geldwäsche - Haftung des Geldkuriers beim „Phishing“
- LG Hamburg, 21.03.2012 - 608 KLs 8/11
Abo-Fallen sind gewerbsmäßiger Betrug // Auch Anwalt verurteilt, der für die …
- BGH, 31.07.2012 - 5 StR 315/12
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenbegriff (andauernde …
- BGH, 29.03.2001 - 3 StR 72/01
Feststellungsvoraussetzungen beim Bandendiebstahl; Überzeugungsbildung
- BGH, 12.06.2001 - 4 StR 7/01
Schwerer Bandendiebstahl; Begriff der Bande
- OLG Hamm, 02.01.2007 - 2 Ss 459/06
Schusswaffe; Begriff, ungeladen; Beisichführen
- BGH, 28.09.2010 - 3 StR 359/10
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Bande); Absprache …
- BGH, 18.04.2001 - 3 StR 75/01
StPO § 349 Abs. 4, § 357
- BGH, 03.09.2002 - 5 StR 372/02
Bandenmitgliedschaft bei Gehilfen; Bandendiebstahl.
- BGH, 15.06.2010 - 4 StR 229/10
Erörterungsmangel hinsichtlich der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in …
- BGH, 07.10.2010 - 3 StR 363/10
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande; Mittäterschaft; …
- OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11
Widerruf der zahnärztlichen Approbation wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges …
- LG Hildesheim, 23.05.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06
Strafrechtliche Verantwortlichkeit der leitenden Organe eines …
- BGH, 07.05.2008 - 2 StR 185/08
Täterschaft; Beihilfe; Bande.
- BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit; …
- OLG Stuttgart, 10.04.2002 - 3 Ausl 2/01
Auslieferung zur Strafverfolgung und Unterbrechung der Verjährung
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2010 - 3 K 380/10
Verbot von rechter Hooligan-Gruppierung in Sachsen-Anhalt aufgehoben
- BGH, 05.07.2012 - 3 StR 119/12
Hehlerei; schwerer Bandendiebstahl (Abgrenzung zwischen Täterschaft und …
- BGH, 01.12.2010 - 2 StR 308/10
Verwerfung der Revision als unbegründet.
- LG Landau/Pfalz, 30.09.2005 - 7336 Js 1371/05
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als Mitglied einer Bande
- LG Arnsberg, 06.06.2008 - 2 KLs 262 Js 775/07
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben in nicht geringer Menge durch …
- OLG Hamm, 16.04.2003 - 2 Ss 299/03
Bande, Zusammenschluss von mindestens drei Personen; erforderlicher Umfang der …
- LG Arnsberg, 03.04.2009 - 2 KLs 262 Js 756/08
- LG Arnsberg, 12.05.2009 - 2 KLs 262 Js 728/08
- LG Arnsberg, 21.09.2009 - 6 KLs 262 Js 1034/07
- LG Arnsberg, 15.01.2010 - 2 KLs 262 Js 850/07
- LG Hanau, 11.10.2010 - 4010 Js 4862/10
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
- BGH, 12.06.2001 - 4 StR 80/01
- KG, 29.09.2003 - 4 Ws 143/03
- BGH, 03.05.2006 - 1 StR 466/05
Für Blogger: