Rechtsprechung
| BGH, 22.03.2004 - II ZR 415/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung einer Freistellungsvereinbarung durch die Anstellungs-GmbH eines Architekten
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 159/05
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten - …
Die Berufung kann dann hilfsweise auf einen anderen Anspruch gestützt werden (vgl. BGH 22. März 2004 - II ZR 415/02 - BGH-Report 2004, 974, zu I der Gründe). - BGH, 12.03.2008 - IV ZR 228/07
Umfang der Rechtskraft der Klageabweisung als zur Zeit unbegründet; Rechtsfolgen …
Es hat weder erwogen, ob der Klägerin die geltend gemachte Darlehensforderung der Höhe nach zugestanden hat (§ 288 Abs. 1 ZPO), noch beachtet, dass insoweit übereinstimmender Vortrag der Parteien zum Verständnis des Vertragsinhalts vorliegt, so dass dieser als unstreitig i.S. des § 138 Abs. 3 ZPO zu behandeln gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2004 - II ZR 415/02 - BGH-Report 2004, 974 unter II 2 b). - LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2012 - 3 Sa 622/11
Tarifliche Eingruppierung und Vergütung einer Pflegehelferin in Seniorenresidenz; …
Eine zulässige Berufung setzt voraus, dass der in erster Instanz erhobene Klageanspruch wenigstens teilweise weiterverfolgt wird, die Richtigkeit der erstinstanzlichen Klageabweisung also in Frage gestellt und nicht nur im Wege der Klageänderung ein neuer, bisher nicht geltend gemachter Anspruch zur Entscheidung gestellt wird ( BGH 22. März 2004 - II ZR 415/02 - Rn. 4, BGHReport 2004, 974;… BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - Rn. 14, NZA 2005, 597 ).
