Rechtsprechung
   BGH, 22.03.2010 - NotZ 16/09   

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • Deutsches Notarinstitut
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Altersgrenze für Notaramt verfassungs- und europarechtskonform

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit eines Erlöschen des Amtes eines Notars mit Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren mit dem Grundgesetz und Europarecht; Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot aufgrund des Alters bei Erlöschen des Amtes eines Notars mit Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanwälte, Notare - Altersgrenze für Notare mit dem Grundgesetz vereinbar

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersgrenze für Notare

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorlagepflicht beim EuGH

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersgrenze für die Ausübung des Notarberufs ist rechtmäßig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Altersgrenze von siebzig Jahren für die Ausübung des Notarberufs ist verfassungsgemäß

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 185, 30
  • NJW 2010, 3783
  • DNotZ 2011, 153
  • DB 2010, 955



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BGH, 23.07.2012 - NotZ (Brfg) 15/11  

    Verfahrensrecht - Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Der Senat hat sich dieser Beurteilung in seinem Beschluss vom 22. März 2010 (NotZ 16/09, BGHZ 185, 30 Rn. 6 ff.) angeschlossen.

    Sie verstößt insbesondere nicht gegen das - einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts darstellende und durch die Richtlinie 2000/78 EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf konkretisierte - Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters (vgl. Senatsbeschluss vom 22. März 2010 - NotZ 16/09, BGHZ 185, 30 Rn. 22 ff.; BVerfG, NJW 2011, 1131).

    Denn ohne die gesetzliche Altersgrenze wäre für die Besetzung der nur in begrenzter Zahl zur Verfügung stehenden Stellen (§ 4 Satz 1 BNotO) nicht mit der erforderlichen Vorhersehbarkeit und Planbarkeit gewährleistet, dass lebensältere Notare die ihnen zugewiesenen Stellen für lebensjüngere Bewerber frei machen (vgl. Senatsbeschluss vom 22. März 2010 - NotZ 16/09, aaO Rn. 28 f.; BVerfG DNotZ 1993, 260; NJW 2011, 1131 Rn. 12 f.).

    Dies gilt aber nicht, wenn der Besetzung einer Stelle, wie im Streitfall, zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der vorsorgenden Rechtspflege ein Ausschreibungsverfahren vorausgehen muss und die Ausschreibung von dem Ergebnis einer Bedürfnisprüfung abhängt, die sicherstellt, dass dem jeweiligen Amtsinhaber ein ausreichendes Maß sachlicher und finanzieller Unabhängigkeit gewährleistet ist (vgl. EuGH, Urteil vom 24. Mai 2011 - C-54/08, DNotZ 2011, 462 Rn. 98; Senatsbeschluss vom 22. März 2010 - NotZ 16/09, aaO Rn. 8 f.; BVerfG DNotZ 1993, 260).

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 22. März 2010 (NotZ 10/09, BGHZ 185, 30 Rn. 32) Bezug genommen, die durch das Vorbringen des Klägers nicht entkräftet werden (vgl. auch Bundesverfassungsgericht NJW 2011, 1131).

  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 200/10  

    Pauschalabgeltung von Reisezeiten - Beifahrerzeiten - Vergütungspflicht

    d) Zur Klärung der Frage, ob die RL 2002/15/ EG einer Vergütung von Beifahrerzeiten iSd. § 21a Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 ArbZG entgegensteht, ist eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV nicht erforderlich (zu den Voraussetzungen der Vorlagepflicht vgl. EuGH 6. Oktober 1982 - C-283/81 - [CILFIT] Rn. 16 ff., Slg. 1982, I-3415; 15. September 2005 - C-495/03 - [Intermodal Transports] Rn. 33, 37, Slg. 2005, I-8151; BAG 7. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - Rn. 55 ff.; BGH 22. März 2010 - NotZ 16/09 - Rn. 33 ff., BGHZ 185, 30).
  • OLG Köln, 29.07.2010 - 18 U 196/09  

    Schadensersatz für Geschäftsführer wegen Altersdiskriminierung

    Auch der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Zusammenhang mit der Bestimmung eines legitimen Ziels und der Mittel betont, dass dabei der Grundsatz des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters nicht ausgehöhlt werden dürfe (BGH, Beschluss vom 22.03.2010 - Az. NotZ 16/09).
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  • BVerfG, 05.01.2011 - 1 BvR 2870/10  

    Vorlagepflicht an den Europäischen Gerichtshof im Falle einer Rechtsfrage

    M., Raumerstraße 10, 50935 Köln - gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. März 2010 - NotZ 16/09 -, b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 3. August 2009 - 2 X (Not) 8/09 - hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Hohmann-Dennhardt und die Richter Gaier, Paulus gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 5. Januar 2011 einstimmig beschlossen:.
  • OLG Frankfurt, 07.10.2010 - 2 Not 8/10  

    Notarrecht: Anspruch auf Ausübung des Notaramtes nach Erreichen der Altersgrenze

    Der Notar scheidet kraft Gesetzes ( § 47 Nr. 1 BNotO) mit Erreichen des Höchstalters aus seinem Amt; eines Verwaltungsaktes bedarf es hierzu nicht (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23. Februar 2010, NotZ 16/09, ZNotP 2010, 235 - 239).

    Insoweit wird auf die Gründe der Entscheidung des Notarsenats des Bundesgerichtshofs, Beschluss vom 22. März 2010 (NotZ 16/09, ZNotP 2010, 235 - 239) verwiesen.

  • BGH, 21.11.2011 - NotZ (Brfg) 6/11  

    Verfahrensrecht - Erfolgloser Aussetzungsantrag

    Eine konkrete Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung des Oberlandesgerichts war insbesondere auch deshalb erforderlich, weil diese auf die Senatsentscheidung vom 22. März 2010 (NotZ 16/09, BGHZ 185, 30 Rn. 10) Bezug genommen und diese sich mit der Frage der Zumutbarkeit der Altersbegrenzung auch für bereits zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung amtierende Notare auseinandergesetzt hat.
  • BGH, 21.02.2011 - NotZ (Brfg) 9/10  

    Notare - Erlöschen des Notaramtes

    Die vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfragen sind höchstrichterlich durch den Beschluss des Senats vom 22. März 2010 (NotZ 16/09, ZNotP 2010, 235; dazu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 5. Januar 2011 - 1 BvR 2870/10) geklärt.
  • ArbG Hagen, 11.05.2010 - 1 Ca 200/10  

    Altersgrenze - Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Allerdings kann eine entsprechende Altersgrenzenregelung sowohl dem Diskriminierungsverbot in Artikel 6 Abs. 1 Richtlinie 2000/78/EG wie auch der Erlaubnisbestimmung des § 10 Ziff. 5 AGG entsprechen, wenn die Altersgrenzenregelung objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist, das in Beziehung zur Beschäftigungspolitik und zum Arbeitsmarkt steht (EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2007 a. a. O., Rdnr. 79, Urteil vom 12.10.2010???, C-341/08 Petersen; Urteil vom 05.03.2009, C-388/07, Age Concern England, Rdnr. 68; BAG, Vorlagebeschluss vom 17.06.2009 a. a. O.; vgl. auch die Entscheidung des BGH, Senat für Notarsachen vom 22.03.2010, NotZ 16/09 bei juris).
  • OLG Köln, 10.05.2011 - 2 VA (Not) 11/10  

    Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenze für Notare

    Das gegen diesen Beschluss gerichtete Rechtsmittel des damaligen Antragstellers hat der Bundesgerichtshof durch seinen u.a. in BGHZ 185, 30 ff. veröffentlichten, in dem Verfahren NotZ 16/09 ergangenen und den Parteien ebenfalls bekannten Beschluss vom 22.03.2010 als unbegründet zurückgewiesen, und das Bundesverfassungsgericht hat die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
  • VG Bayreuth, 27.04.2012 - B 5 K 11.633  

    Neuregelung der gesetzlichen Altersgrenze in Art. 62 BayBG und der

    Zudem kann die Lebensarbeitszeit aufgrund politischer, wirtschaftlicher, sozialer, demographischer und/oder haushaltsbezogener Erwägungen vom Gesetzgeber verändert werden (EUGH, Urteil vom 21. Juli 20011, Az.: C-159/10; C-160/10, RdNr. 65; BGH, Beschluss vom 22. März 2010, Az.: NotZ 16/09, -juris-).
  • VG Bayreuth, 27.04.2012 - B 5 K 11.417  

    Willkürliche Ungleichbehandlung gegenüber der Altersteilzeit im Blockmodell

  • VG Bayreuth, 27.04.2012 - B 5 K 11.794  

    Willkürliche Ungleichbehandlung gegenüber der Altersteilzeit im Blockmodell

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