Rechtsprechung
| BGH, 22.04.2009 - 2 StR 21/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 66b Abs. 2, Abs. 1 StGB
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Anwendung auf Vollzugsverhalten). - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revision der Staatsanwaltschaft gegen die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Voraussetzungen für das Vorliegen von prognoserelevanten "neuen" Tatsachen im Sinne der nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ-RR 2010, 108 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 12.05.2010 - 2 StR 171/10
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (neue …
Dann nämlich würde es sich vorliegend lediglich um eine bloße Um- bzw. Neubewertung bereits im Ausgangsverfahren erkannter und gewürdigter Tatsachen und eine hierauf gestützte bloße Änderung der psychiatrischen Bewertung handeln, die eine nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nicht rechtfertigen könnte (BGHSt 50, 275, 278;… BGHR StGB § 66 b Neue Tatsachen 3; BGH, Urteil vom 22. April 2009 - 2 StR 21/09;… Rissing-van Saan/Peglau in LK StGB 12. Aufl. § 66 b Rdn. 89). - BGH, 10.08.2011 - 2 StR 211/11
Rechtsfehlerfreie Ablehnung der nachträglichen Unterbringung in der …
Dies setzt allerdings voraus, dass die zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen für den früheren Tatrichter nicht erkennbar waren und damit als "neu" im Sinne des § 66b StGB zu bewerten sind (BGH NStZ-RR 2006, 302; Senatsurteil vom 22. April 2009 - 2 StR 21/09).Vielmehr ist Voraussetzung für die Einordnung der Anknüpfungstatsachen als "neue" Tatsachen im Sinne des § 66b Abs. 1 StGB, dass sie die Gefährlichkeit des Betroffenen höher bzw. in einem grundsätzlich anderen Licht erscheinen lassen (BGH StV 2008, 636, 638), etwa wenn sie belegen, dass sich eine bekannte Störung des Verurteilten in nicht vorhersehbarer Weise vertieft oder verändert hat (BGH StV 2007, 29, 30; Senatsurteil vom 22. April 2009 - 2 StR 21/09).
- OLG Frankfurt, 03.11.2009 - 20 W 330/09
Gefahrenabwehr: Höchstzeitraum für die Verlängerung einer …
Dies ist hier in mehrfacher Folge die Gefährlichkeit des Betroffenen aufgrund seiner sexuellen Neigungen in Verbindung mit seiner Persönlichkeitsstruktur gewesen und zwar vor dem Hintergrund, dass eine Sicherungsverwahrung aus Rechtsgründen nicht (mehr) möglich war, was auch vom Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 22.04.2009 (2 StR 21/09) bestätigt worden ist. - LG Bonn, 14.07.2010 - 27 Ks 1/10
Nachträgliche Sicherungsverwahrung, Unterbringungsbefehl, EGMR, Folgenabwägung, …
Die Um- oder Neubewertung bereits im Ausgangsverfahren erkannter und gewürdigter Tatsachen und eine hierauf gestützte bloße Änderung der psychiatrischen Bewertung genügen indes nicht (BGH, Beschluss vom 12.05.2010, Az. 2 StR 171/10; BGH, Urteil vom 22.04.2009, Az. 2 StR 21/09; OLG München StV 2010, 193; OLG Jena StV 2006, 640).
