Rechtsprechung
   BGH, 22.05.1996 - 5 StR 153/96   

Sitzen auf liegender Frau

§ 178 StGB aF (=§ 177 StGB nF), § 184c StGB aF (= § 184f StGB nF), Sexualbezug durch äußeres Erscheinungsbild einschließlich der Äußerungen des Täters

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • StV 1997, 524



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 506/01  

    Vergewaltigung; sexuelle Nötigung (gefährliches Werkzeug); Beweiswürdigung

    Zu diesen Umständen gehören auch Äußerungen des Angeklagten in diesem Zusammenhang (BGH, Urteil vom 22. Mai 1996 - 5 StR 153/96).
  • BGH, 25.02.2003 - 4 StR 499/02  

    Aufklärungspflicht (Aufdrängen einer Vernehmung; Ablehnungsgründe; Aussage gegen

    Zwar kann bereits eine (äußerlich ambivalente) Gewalthandlung Teil eines sexualbezogenen Gesamtverhaltens sein (BGH, Beschluß vom 22. Mai 1996 - 5 StR 153/96); dazu bedarf es allerdings regelmäßig näherer Feststellungen (vgl. auch BGH NStZ 1990, 490; BGHR StGB § 178 Abs. 1 Sexuelle Handlung 2).
  • LG Kaiserslautern, 22.08.2008 - 6039 Js 17547/07  

    "Spatzennest"-Prozess: Erzieher erhält Berufsverbot wegen Kindesmissbrauchs

    Hinsichtlich der Definition des Begriffs der sexuellen Handlung schließt sich die Kammer der objektiven Theorie an (vgl. insgesamt: BGH Urteil vom 22. Mai 1996, Az. 5 StR 153/96; BGH Urteil vom 6. Februar 2002, Az. 1 StR 506/01; OLG Hamm Urteil vom 24. Mai 1977, Az. 5 Ss 128/77, Laufhütte LK StGB § 184c Rn 6; Laubenthal "Sexualstraftaten" 2000, Rn 62-67; Beck "Die sexuelle Handlung", Diss. 1988 S 25ff; abweichend hierzu: Lackner/Kühl StGB 26. Aufl. § 184f Rn 2; vermittelnd: Schönke-Schröder-Lenckner/Perron StGB § 184f, Rn9f, ).
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