Rechtsprechung
| BGH, 22.05.2012 - 1 StR 103/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 1 und 3 AO; § 373 Abs. 1 AO; § 46 StGB; § 353 StPO; § 261 StPO
Strafzumessung bei gewerbsmäßiger Hinterziehung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben in Millionenhöhe (Umsatzsteuerhinterziehung; minder schwerer Fall des gewerbsmäßigen Schmuggels; Freiheitsstrafe auf Bewährung; besonders gewichtige Milderungsgründe; Mehrheit von gleichgelagerten Einzeltaten; gebotene Berechnungsdarstellung); Aufhebungsumfang bei einem zum Strafausspruch widersprüchlichem Urteil (Aufhebung des Schuldausspruchs trotz Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch). - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
AO §§ 370, 373
Strafrahmen bei Einfuhrschmuggel und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen von besonders gewichtigen Milderungsgründen für eine Freiheitsstrafe von unter zwei Jahren bei einer gewerbsmäßigen Hinterziehung von Einfuhrabgaben und Ausfuhrabgaben in Millionenhöhe; Erreichen der Millionengrenze durch Schmuggel oder Steuerhinterziehung bei Vorliegen einer einzelnen Tat oder mehrerer gleichgelagerter Einzeltaten
Kurzfassungen/Presse (6)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof hebt Bewährungsstrafen wegen Schmuggels in Millionenhöhe auf
- JURION Strafrecht Blog (Kurzinformation)
Schmuggel = Steuerhinterziehung, zumindest bei der Strafhöhe
- JURION Strafrecht Blog (Kurzinformation)
Strafzumessung: Schmuggel = Steuerhinterziehung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Freiheitsstrafen wegen Schmuggels
- 123recht.net (Kurzinformation)
Bundesgerichtshof hebt Bewährungsstrafen wegen Schmuggels in Millionenhöhe auf // Nicht aussetzungsfähige Bewährungsstrafe wenn Verkürzungsbeitrag von mehr als 1 Millionen Euro durch mehrere Taten erreicht wird
- lto.de (Kurzinformation)
Zum Schmuggel in Millionenhöhe - Karlsruher Richter heben Bewährungsstrafe auf
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 22.05.2012, Az.: 1 StR 103/12 (Strafzumessung bei Schmuggel in Millionenhöhe)" von RA Dr. Christian Höll und RA Julius Heinisch, original erschienen in: NJW 2012, 2599 - 2601.
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2012, 2599
- NStZ 2012, 637
Wird zitiert von ...
- BGH, 22.08.2012 - 1 StR 317/12
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Vollendung bei Veranlagungssteuern und …
Soweit gebotene eigene Urteilsfeststellungen oder Würdigungen durch Bezugnahmen ersetzt werden, fehlt es - mit Ausnahme des in § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO geregelten Falles - verfahrensrechtlich an einer Urteilsbegründung und sachlich - rechtlich an der Möglichkeit der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (…vgl. Engelhardt in KK - StPO, 6. Aufl., § 267 Rn. 3 mwN; siehe auch BGH, Urteil vom 22. Mai 2012 - 1 StR 103/12).
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