Rechtsprechung
   BGH, 22.05.2012 - 1 StR 103/12   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 und 3 AO; § 373 Abs. 1 AO; § 46 StGB; § 353 StPO; § 261 StPO
    Strafzumessung bei gewerbsmäßiger Hinterziehung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben in Millionenhöhe (Umsatzsteuerhinterziehung; minder schwerer Fall des gewerbsmäßigen Schmuggels; Freiheitsstrafe auf Bewährung; besonders gewichtige Milderungsgründe; Mehrheit von gleichgelagerten Einzeltaten; gebotene Berechnungsdarstellung); Aufhebungsumfang bei einem zum Strafausspruch widersprüchlichem Urteil (Aufhebung des Schuldausspruchs trotz Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch).

  • lexetius.com

    AO § 370 Abs. 1 und 3, § 373 Abs. 1; StGB § 46

  • openjur.de
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  • bundesgerichtshof.de
  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    AO §§ 370, 373
    Strafrahmen bei Einfuhrschmuggel und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen von besonders gewichtigen Milderungsgründen für eine Freiheitsstrafe von unter zwei Jahren bei einer gewerbsmäßigen Hinterziehung von Einfuhrabgaben und Ausfuhrabgaben in Millionenhöhe; Erreichen der Millionengrenze durch Schmuggel oder Steuerhinterziehung bei Vorliegen einer einzelnen Tat oder mehrerer gleichgelagerter Einzeltaten

Kurzfassungen/Presse (6)

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  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freiheitsstrafen wegen Schmuggels

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Bundesgerichtshof hebt Bewährungsstrafen wegen Schmuggels in Millionenhöhe auf // Nicht aussetzungsfähige Bewährungsstrafe wenn Verkürzungsbeitrag von mehr als 1 Millionen Euro durch mehrere Taten erreicht wird

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Schmuggel in Millionenhöhe - Karlsruher Richter heben Bewährungsstrafe auf

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 22.05.2012, Az.: 1 StR 103/12 (Strafzumessung bei Schmuggel in Millionenhöhe)" von RA Dr. Christian Höll und RA Julius Heinisch, original erschienen in: NJW 2012, 2599 - 2601.

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2012, 2599
  • NStZ 2012, 637



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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 22.08.2012 - 1 StR 317/12  

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Vollendung bei Veranlagungssteuern und

    Soweit gebotene eigene Urteilsfeststellungen oder Würdigungen durch Bezugnahmen ersetzt werden, fehlt es - mit Ausnahme des in § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO geregelten Falles - verfahrensrechtlich an einer Urteilsbegründung und sachlich - rechtlich an der Möglichkeit der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. Engelhardt in KK - StPO, 6. Aufl., § 267 Rn. 3 mwN; siehe auch BGH, Urteil vom 22. Mai 2012 - 1 StR 103/12).
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