Rechtsprechung
   BGH, 22.06.1993 - 1 StR 264/93   

Liegenlassen im Auto bei -11°

§ 221 StGB, Garantenpflicht bei Verringerung von Rettungschancen;

Zurechenbarkeit der Gefährdung

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 221
    Garantenpflicht gegenüber Hilfsbedürftigen

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1993, 2628
  • MDR 1993, 1103
  • NStZ 1994, 84



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 31.01.2002 - 4 StR 289/01  

    Unfall der Wuppertaler Schwebebahn - Freisprüche von vier Monteuren aufgehoben

    Erforderlich ist vielmehr, dass durch die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben in zurechenbarer Weise das Vertrauen der übrigen Garanten in die verantwortliche Mitwirkung des Hilfswilligen bei der Gefahrabwendung begründet wird (vgl. BGH NJW 1993, 2628, 2629).

    Erforderlich ist vielmehr, daß durch die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben in zurechenbarer Weise das Vertrauen der übrigen Garanten in die verantwortliche Mitwirkung des Hilfswilligen bei der Gefahrabwendung begründet wird (vgl. BGH NJW 1993, 2628, 2629; Stree in FS für Hellmuth Mayer, 1966, S. 145, 155 f., 158).

  • BGH, 24.08.1999 - 5 StR 81/99  

    Urteil im Fürstenwalder Kampfhund-Fall aufgehoben

    b) R stand unter der Obhut des Angeklagten I und naheliegend auch des Angeklagten W. Eine Obhutspflicht wird auch durch vorausgegangenes gefährdendes Tun begründet (vgl. BGHSt 26, 35, 37; BGHR StGB § 221 Abs. 1 Garantenpflicht 1; BGH NStZ-RR 1996, 1311 Jähnke in LK 10. Aufl. § 221 Rdn. 19; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 221 Rdn. 3).
  • OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ws 297/07  

    Aussetzung mit Todesfolge: Unterlassen der sofortigen Benachrichtigung eines

    Es ist allgemeine Auffassung, dass nicht jede begonnene Hilfeleistung zu einer Rechtspflicht führt, diese fortzusetzen (vgl. BGH NJW 1993, S. 2628 f. ; Tröndle/Fischer a.a.O., Rn. 5 zu § 221 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 18.08.1997 - 1 Ss 159/97  

    Rettungschance verringert: Altenpflegerin lässt Patientin allein

    Der Gesetzgeber hat, wie Wortlaut und Entstehung des Gesetzes ergeben, gerade die "Chancenentziehung unter Verletzung einer bestehenden Garantenpflicht" in der Alternative des "Verlassens in hilfloser Lage" typisiert, die eine bloße Intensivierung einer bereits vorhandenen Gefahr genügen läßt (vgl. RGSt 59, 387; BGH, Urteil vom 25. Mai 1993 - 1 StR 210/93; BGH NStZ 1994, 84, 85; Jaehnke in Leipziger Kommentar zum StGB , § 221 Rdnr. 17; Küpper, Die Aussetzung als konkretes Gefährdungsdelikt, Jura 1994, 513 ff).
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