Rechtsprechung
| BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 298 Abs. 1 StGB; § 263 StGB; § 25 StGB; § 22 StGB; § 15 StGB
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (Beschränkung der rechtswidrigen Absprache im Sinne des § 298 Abs. 1 StGB auf kartellrechtswidrige Absprachen zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen; Täterschaft und Teilnahme); Tateinheit beim Betrug (Maßgeblichkeit des individuellen Tatbeitrages jedes einzelnen Mittäters; Versuch nur bei Annahme der Bösgläubigkeit); Untreue bei der GmbH (Vermögensbetreuungspflicht; faktischer Geschäftsführer; tatsächliche Verfügungsmacht). - lexetius.com
StGB § 298 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- NWB SteuerXpert START
StGB § 298 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Rechtswidrige Absprache" bei kartellrechtswidriger Absprache
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Strafrecht - Kein Submissionsbetrug bei verbotenen Absprachen mit Auftraggeber
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Besprechungen u.ä. (3)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zur Strafbarkeit wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen (IBR 2004, 662)
- avocado-law.com (Entscheidungsbesprechung)
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen gemäß § 298 StGB Notwendigkeit eines Bieterkartells
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Strafbarkeit von rechtswidrigen Absprachen im Rahmen von Ausschreibungen zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 49, 201
- NJW 2004, 2761
- NZBau 2004, 513
- StV 2004, 541
- BauR 2005, 556
- IBR 2004, 662
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 25.07.2012 - 2 StR 154/12
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (vertikale Absprachen;
Rechtswidrig ist eine Absprache, wenn sie gegen das GWB verstößt ( BGHSt 49, 201, 205).Erfasst waren demnach nur horizontale Absprachen zwischen Unternehmern, nicht aber vertikale Absprachen zwischen einem Anbieter und dem Veranstalter ( BGHSt 49, 201, 204 ff.; bestätigend Senat NStZ 2006, 687).
Ob nur Kartellmitglieder Täter des § 298 StGB sein können, hat der Bundesgerichtshof bisher offen gelassen ( BGHSt 49, 201, 208).
- BGH, 21.06.2006 - 2 StR 57/06
Strafrecht - Betrug durch falsch abrechnenden Bauleiter
Eine "rechtswidrige Absprache" im Sinne dieser Vorschrift liegt nur bei kartellrechtswidrigen Absprachen miteinander im Wettbewerb stehender Unternehmen vor (vgl. BGHSt 49, 201 ff.). - BGH, 07.09.2004 - 4 StR 234/04
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen (Nichterfassung rein "vertikaler" …
Der Senat hat das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts in den Fällen 101 bis 104, 106, 107, 109, 110, 114 bis 121 und 123 der Anklage gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt, weil rein "vertikale" Absprachen (Fälle 101 bis 104, 106, 107, 114 bis 121) nicht vom Tatbestand des § 298 Abs. 1 StGB erfaßt sind (Senatsbeschluß vom 22. Juni 2004 - 4 StR 428/03, insoweit zum Abdruck in BGHSt vorgesehen); in den Fällen 109, 110, 116 bis 121 und 123 begegnet die - zum Teil (Fälle 116 bis 121) tateinheitlich mit § 298 Abs. 1 StGB erfolgte - Verurteilung wegen mittäterschaftlich begangenen versuchten Betruges Bedenken, weil der vom Mittäter B. - wie dieser wußte - zu täuschende Geschäftsführer Br. (möglicherweise, UA 49, 50, 67, 68) bösgläubig war.
- KG, 30.11.2009 - 2 Kart 1/09
Zur kartellrechtswidrigen horizontalen Preisabsprache zwischen Bietern
- LG Düsseldorf, 08.03.2007 - 24b Ns 9/06 Bei der von den Angeklagten getroffenen Abrede handelt es sich um eine sogenannte horizontale Absprache (vgl. BGHSt 49, 201), denn die Angeklagten vertraten Unternehmen, die miteinander im Wettbewerb standen.
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