Rechtsprechung
   BGH, 22.07.1997 - XI ZB 15/97   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
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    Anfechtung von Entscheidungen der Oberlandesgerichte; Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1998, 63
  • MDR 1997, 1065



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Wird zitiert von ... (15)  

  • OLG Dresden, 22.04.1998 - 8 U 3877/97  

    Zulässigkeit des Rechtsmittels einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten, nicht

    Nach der sogenannten Veranlasserrechtsprechung können dem vollmachtlos vertretenden Rechtsanwalt Kosten nur dann auferlegt werden, wenn sich sicher feststellen läßt, daß er nicht auf eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vertrauen durfte (Anschluß BGHZ 121, 397 = MDR 1993, 1249 ; BGH NJW-RR 1998, 63 ).

    Trotz dieser grundsätzlichen Vollbeendigung kraft Gesetzes (BGH NJW-RR 1998, 63 ) verliert die gelöschte Gesellschaft nicht zwangsläufig die Fähigkeit, Trägerin eigener Rechte und damit parteifähig zu sein.

    Der Senat hat erwogen, Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. M nach der sog. Veranlasserrechtsprechung (BGH NJW-RR 1998, 63 ; eingehend BGHZ 121, 397 ) die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, weil er als vollmachtloser Vertreter das Klageverfahren in Gang gebracht und letztlich federführend betrieben hat.

  • BGH, 14.03.2000 - KZB 35/99  

    Kostenerstattung im Verfahren vor den Kartellgerichten

    Ein solches Rechtsmittel ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes allenfalls dann als zulässig angesehen worden, wenn die angefochtene Entscheidung an einem Mangel leidet, der sie als greifbar gesetzwidrig erscheinen läßt (vgl. dazu BGH WuW/E 2478, 2479 - Coop-Wandmaker; siehe auch BGH, Beschl. v. 16.3.1998 - II ZB 19/97, MDR 1998, 733 = NJW 1998, 1715 und v. 22.7.1997 - XI ZB 15/97, MDR 1997, 1065 jew. m.w.N.).

    Voraussetzung für die Feststellung einer solchen Gesetzwidrigkeit ist, daß die Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGH NJW 1998, 1715 u. MDR 1997, 1065).

  • BFH, 22.07.2002 - V R 55/00  

    Gelöschte GmbH; Wirksamkeit der Prozessvollmacht

    Auch der BGH entscheidet über die Prozesskosten in solchen Fällen unwirksamer Bevollmächtigung nach diesem Veranlasserprinzip (Beschluss vom 22. Juli 1997 XI ZB 15/97, NJW-RR 1998, 63, m.w.N.).
mehr
  • BGH, 04.01.2001 - X ZR 208/99  

    Zeitliche Schranken für die Ablehnung eines Richters

    Deren Voraussetzungen sind nur dann gegeben, wenn die angefochtene Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (BGH, Beschl. v. 22.7.1997 - XI ZB 15/97, NJW-RR 1998, 63 m.w.N.).
  • BayObLG, 26.02.1998 - 3Z BR 242/97  

    Anfechtung der Nichtzulassung einer sofortigen weiteren Beschwerde

    Zwar ist auch in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit anerkannt, daß eine nach den geltenden Rechtsmittelvorschriften an sich nicht anfechtbare Entscheidung ausnahmsweise gleichwohl angefochten werden kann, wenn es gilt, "krasses Unrecht" zu beseitigen (vgl. BGH NJW-RR 1998, 63 ; BayObLGZ 1995, 92/93; Zöller/Gummer ZPO 20.Aufl. § 567 Rn. 19 m.w.N.).

    Vielmehr muß die Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sein, d.h. jeder gesetzlichen Grundlage entbehren (vgl. BGH NJW-RR 1998, 63 ; BayObLG FamRZ 1996, 1159 ; KG FamRZ 1997, 442/443).

  • OLG München, 25.07.2005 - 33 Wx 4/05  

    Greifbare Gesetzwidrigkeit der Beschwerdeentscheidung bei Versagung des

    In der Vergangenheit wurde bei unanfechtbaren Entscheidungen ausnahmsweise die außerordentliche Beschwerde als gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf zugelassen, wenn das rechtliche Gehör oder ein sonstiges Verfahrensgrundrecht verletzt wurden oder eine greifbare Gesetzwidrigkeit vorlag (BGHZ 119, 372; BGH NJW-RR 1998, 63; BayObLG NJW-RR 1998, 1047; KG FGPrax 1996, 182).
  • BayObLG, 28.08.2002 - 3Z BR 121/02  

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung zur Kostenfestsetzung

    Greifbare Gesetzwidrigkeit setzt voraus, dass die Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist, sie also schlechthin unvereinbar mit der geltenden Rechtsordnung ist (vgl. BGH NJW-RR 1998, 63; BayObLG NJW-RR 1998, 1047; KG FGPrax 1996, 182; Bassenge § 19 FGG Rn. 16 m. w. N.).
  • KG, 11.02.2005 - 5 U 291/03  

    Gesellschaftsrecht - Rechtsfähigkeit einer Private Company Limited By Shares

    Von einer Auferlegung der Kosten auf den Bevollmächtigten Herrn Bnnnn wurde abgesehen, da seine Kenntnis von der fehlenden Parteifähigkeit der Klägerin nicht feststeht (vgl. BGH MDR 1993, 1249 und 1997, 1065; Zöller/Vollkommer a.a.O. § 88 Rdn.11 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 11.07.2005 - 4 W 93/05  
    Der vollmachtslose Vertreter kommt als Veranlasser in der Regel dann in Betracht, wenn er den Mangel der Vollmacht kennt (BGH NJW-RR 1998, 63 ).
  • OLG Bamberg, 12.07.2005 - 4 W 93/05  

    Verfahrensrecht - Veranlasserprinzip bei Kostentragungsfrage

    Der vollmachtslose Vertreter kommt als Veranlasser in der Regel dann in Betracht, wenn er den Mangel der Vollmacht kennt (BGH NJW-RR 1998, 63).
  • BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 98/02  

    Statthaftigkeit der außerordentlichen weiteren Nichtzulassungsbeschwerde wegen

  • OLG Karlsruhe, 22.01.1998 - 2 WF 2/98  

    Beschwerde außerordentliche; PKH; Staatskasse

  • BayObLG, 30.01.2002 - 3Z BR 21/02  

    Statthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer

  • OLG Köln, 16.04.1998 - 16 Wx 65/98  
  • AG Bonn, 31.07.2012 - 105 C 349/11  

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