Rechtsprechung
   BGH, 22.08.1996 - 4 StR 267/96   

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 18
  • NZV 1996, 457



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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 23.11.1998 - 5 StR 433/98  

    Auslegung des Geschäftsverteilungsplans ("Verkehrsstrafsache")

    Nach der Auslegung des Geschäftsverteilungsplans, wie es der ständigen willkürfreien Spruchpraxis der Strafsenate des Bundesgerichtshofs entspricht, unterfallen Nötigungen, die im öffentlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen begangen werden, nicht der speziellen Zuständigkeit des für Verkehrsstrafsachen zuständigen 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 41, 182; BGH NStZ 1995, 592; BGH NStZ-RR 1997, 196), es sei denn, daß spezifische Verkehrsdelikte verletzt sind (vgl. etwa BGHSt 40, 341; 42, 235; BGH NZV 1993, 197; BGH NStZ 1994, 336; 1995, 183; BGH NStZ-RR 1997, 18).
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