Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1985 - 5 StR 25/85   

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • StV 1986, 297



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 07.04.2005 - 2 StR 524/04  

    Intertemporales Strafrecht (Änderung des persönlichen Anwendungsbereichs einer

    Die Tatbestandsalternative des "dazu Bringens" setzt nicht die für ein "Einwirken" erforderliche Hartnäckigkeit voraus; vielmehr reicht ein schlichtes Angebot oder - wie hier - die Vermittlung an einen Prostitutionsbetrieb (vgl. zum "Zuführen" nach § 180 Abs. 4 StGB a. F. BGH StV 1986, 297).
  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 267/87  

    StGB § 180 a Abs. 1 Nr. 2

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  • OLG Rostock, 08.02.2005 - 1 Ss 397/04  

    Unzureichende Urteilsfeststellungen bei Verurteilung wegen Menschenhandel und

    Ein "dazu bringen" - was gleichbedeutend ist mit der Zuführung zur Prostitution nach altem Recht - kann zwar bereits dann vorliegen, wenn der Täter eine Situation herbeigeführt, die das Opfer dazu veranlasst oder es ihm erleichtert, der Prostitution nachzugehen (vgl.: BGH StV 1986, 297 m.w.N.; LK-Laufhütte, StGB, 11. Aufl., § 180 b, RdNr. 12 f.).
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