Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1992 - 1 StR 532/92   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Alpmann Schmidt

    StGB § 22, § 32, § 33, § 52, § 53, § 212, 223a

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versuchsbeginn bei Schußwaffengebrauch - Lebengefährdende Trutzwehr bei Notwehrprovokation - Konkurrenzverhältnis zwischen Dauerdelikt und Einzeltaten

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1993, 133



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95  

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auf ein Vorgehen aus Haß, Zorn, Empörung oder Kampfeseifer ist § 33 StGB nicht anzuwenden (BGH GA 1969, 23, 24; BGH NStZ 1993, 133; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 33 Rdn. 4; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 33 Rdn. 3, jew. m.w.Nachw.; differenzierend Spendel in LK 11. Aufl. § 33 Rdn. 68).
  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94  

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Das ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung übergeht ( BGHSt 37, 294, 297 f. m.w.Nachw.; BGHR StGB § 22 Ansetzen 15).
  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97  

    Beginn des Versuchs (unmittelbares Ansetzen, wenn nach der Vorstellung des Täters

    Es genügt, wenn die Handlung des Täters der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals unmittelbar vorgelagert ist oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Tatbestandserfüllung steht ( BGHSt 40, 257, 268; vgl. auch BGHSt 26, 201, 202 f.; 28, 162, 163; 30, 363, 364 ff.; 37, 294, 296; BGHR StGB § 22 Ansetzen 15, 16 jeweils m.w.Nachw.).
mehr
  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92  

    Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung -

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  • BGH, 18.02.1998 - 1 ARs 1/98  
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  • OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ss 1180/96  

    StGB § 22, § 30 Abs. 2 1. Alt., § 31 Abs. 1 Nr. 2; StPO § 354

    Dabei genügt es nicht, daß der Täter durch seine Tatbeiträge eine objektive Gefahr für das anzugreifende Rechtsgut begründet; Gefährdungshandlungen müssen vielmehr nach seiner Vorstellung in ungestörten Vorgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen, so daß dem nach der Vorstellung des Täters "unmittelbaren Einmünden" seiner Handlungen in die Tatbestandsverwirklichung entscheidende Bedeutung zukommt (BGH NSU 1989, 473; ebenso BGH NStZ 1993, 133; StV 1994, 240; grundlegend BGHSt 26, 201, 203 f; ebenso auch der erkennende Senat, NJW 1989, 3232) .
  • KG, 08.07.2002 - 1 Ss 43/02  
    Spätestens durch die Übersendung der Scheinrechnung und die Aufrechnungserklärung hat der Angeklagte zur Tatbestandsverwirklichung unmittelbar angesetzt (vgl. BGH NStZ 1996, 39; 1993, 133; NJW 1991, 1963).
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