Rechtsprechung
| BGH, 22.10.1992 - I ZR 300/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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UrhG § 94
Tatsachengrundlage für das Schutzrecht des Filmherstellers
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 120, 67
- NJW 1993, 1470
- MDR 1993, 861
- GRUR 1993, 472
- ZUM 1993, 286
- afp 1993, 482
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 20.12.2007 - I ZR 42/05
TV-Total
Dies folgt daraus, dass Schutzgegenstand dieses Rechts nicht der Filmträger als materielles Gut, sondern die in dem Filmträger verkörperte organisatorische und wirtschaftliche Leistung des Filmherstellers ist (vgl. BGHZ 120, 67, 70 - Filmhersteller;… Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 2. Aufl., § 94 Rdn. 20;… Schricker/Katzenberger, Urheberrecht, 3. Aufl., § 94 UrhG Rdn. 9 und 21). - OLG Bremen, 15.12.2008 - 3 U 7/08
Begriff des Herstellers eines Filmwerks i.S. von § 94 Abs. 1 UrhG
Filmhersteller ist, wer die wirtschaftliche Verantwortung und die organisatorische Tätigkeit übernimmt, die zur Herstellung des Films nötig sind (BGHZ 120, 67, 70).Nicht maßgeblich ist der künstlerisch-schöpferische Beitrag zum Filmwerk (BGHZ 120, 67, 70).
Hier ist der Auftragnehmer Filmhersteller im Sinne von § 94 UrhG, wenn er als selbständiger Unternehmer das Fertigstellungsrisiko des Films bis zu dessen Abnahme durch den Auftraggeber übernimmt und daher nicht nur die notwendigen Entscheidungen zu treffen hat, sondern diese auch in ihrem wirtschaftlichen Folgen verantworten muss (BGHZ 120, 67, 71).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der organisatorische Anteil an der Verwirklichung eines Filmprojekts ebenso als zentrales Kriterium angesehen wird, wie die Übernahme der wirtschaftlichen Verantwortlichkeit (vgl. BGHZ 120, 67, 70).
- BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98
DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen
Soweit es um die Glaubwürdigkeit von Zeugen geht, muß das erkennende Gericht in seiner Spruchbesetzung einen persönlichen Eindruck von den Zeugen gewonnen haben oder auf eine aktenkundige und der Stellungnahme durch die Parteien zugängliche Beurteilung zurückgreifen können (vgl. BGH, Urt. v. 22.10.1992 - I ZR 300/90, GRUR 1993, 472, 474 - Filmhersteller, m.w.N., insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 120, 67).
- BFH, 20.09.1995 - X R 225/93
Film und Filmkredit
Filmhersteller ist, wenn der Film in einem Unternehmen hergestellt wird, der Inhaber des Unternehmens (BGH-Urteil vom 22. Oktober 1992 I ZR 300/90, BGHZ 120, 67, 70 f.).Die Herstellereigenschaft eines Dritten wird nicht schon dadurch begründet, daß der Dritte Einfluß ausübt; vielmehr kommt es darauf an, wer letztlich die notwendigen Entscheidungen als Unternehmer trifft (insbesondere durch Abschluß der Verträge und bei deren Umsetzung) und die wirtschaftlichen Folgen verantwortet (BGHZ 120, 67, 71; s. auch Schricker/ Katzenberger, Urheberrecht, 1987, Vor §§ 88 ff. UrhG Anm. 33 bis 35;… Nordemann/ Vinck/ Hertin, Urheberrecht, 8. Aufl. 1994, § 94 UrhG Anm. 5).
- OLG Hamburg, 11.08.2010 - 5 U 18/08
Urheberrechtsschutz für Zusammenstellung von Konzertfilmaufnahmen
Maßgeblich ist dafür insbesondere, wer die entsprechenden Verträge, etwa mit Rechteinhabern, Geldgebern, ausübenden Künstlern oder sonst Mitwirkenden, als Vertragspartner abschließt (BGH GRUR 1993, 472, 473 - Filmhersteller; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 619, 621).Maßgeblich ist, wem die Tätigkeiten zuzurechnen sind und wer die wirtschaftliche Verantwortung trägt, nicht wer im Einzelfall Hand angelegt hat (BGH GRUR 1993, 472, 473 - Filmhersteller).
Da der in § 85 I 2 UrhG nur für das Schutzrecht des Herstellers eines Tonträgers verankerte Rechtsgedanke auch im Rahmen des § 94 UrhG gilt (BGH GRUR 1993, 472, 473 - Filmhersteller;… Dreier / Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 94 Rz.5), ist dies der Inhaber des Unternehmens, in dem der Film hergestellt worden ist.
- OLG Stuttgart, 22.07.2003 - 4 W 32/03
Parteifähigkeit einer Landtagsfraktion; Beschränkung der Indemnität von …
- BGH, 19.10.1994 - I ZR 156/92
"Rosaroter Elefant"; Erneute Vernehmung eines Zeugen im Berufungsverfahren; …
Das Berufungsgericht wäre auch deshalb dazu verpflichtet gewesen, weil sich das Landgericht - was die Revision allerdings nicht rügt - verfahrensfehlerhaft auf die Ergebnisse der nur durch einen beauftragten Richter durchgeführten Beweisaufnahme gestützt hat, obwohl die Entscheidung maßgeblich von der Glaubwürdigkeit der Zeugen abhing (vgl. BGH, Urt. v. 22.10.1992 - I ZR 300/90, GRUR 1993, 472, 474 - Filmhersteller, insoweit nicht in BGHZ 120, 67 abgedruckt). - OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 20 U 85/98
Nutzrechte gegen das sog. "Inline-Linking" von Internet-Seiten
Das wirtschaftliche Risiko einer Auswertung und Amortisation der Datenbank, mithin die Gefahr, ob sich solche Geldleistungen auszahlen, trägt demzufolge der Kunde und Auftraggeber, nicht aber die Klägerin selbst, die lediglich im Lohnauftrag tätig wird (vgl. hierzu auch Schricker/Vogel, a. a. O. Rdn. 28 sowie in Anlehnung an Filmproduktionen BGH GRUR 1993, 472, 473 - Filmhersteller). - OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 20 U 19/01
Eingriffe in das Vervielfältigungsrecht durch Videomitschnitte und in das …
Filmhersteller ist, wer das für die Filmherstellung erforderliche Kapital beschafft, die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen der Filmproduktion organisiert, die Filmherstellung überwacht und im eigenen Namen und für eigene Rechnung die erforderlichen Verträge schließt (BGH, UFITA 55 (1970), 313, 320 - Triumph des Willens; BGHZ 120, 67, 70 f. - Filmhersteller;… siehe auch Katzenberger, in Schricker (Hg.), Urheberrecht, 2. Aufl. München 1999, Vor §§ 88 ff. Rdnr. 31;… Lütje, in: Möhring/Nicolini, UrhG, 2. Aufl. München 2000, § 94 Rdnr. 6). - OLG Köln, 10.12.2010 - 6 U 92/10
Begriff des Herstellers eines Films i.S. von § 89 Abs. 1 S. 1 UrhG
Entscheidend ist danach, wer die wirtschaftliche Verantwortung und die organisatorische Tätigkeit übernommen hat, die erforderlich sind, um den Film als fertiges Ergebnis der Leistungen aller bei seiner Schaffung Mitwirkenden und damit als ein zur Auswertung geeignetes Werk herzustellen (BGH GRUR 1993, 472 - Filmhersteller). - KG, 07.05.2010 - 5 U 116/07
§ 2 UrhG, § 20b Abs 1 S 1 UrhG, § 20b Abs 2 S 1 UrhG, § …
- LG München I, 01.12.2005 - 7 O 12664/05
- BPatG, 08.02.2006 - 26 W (pat) 189/04
