Rechtsprechung
| BGH, 22.10.2002 - 5 StR 275/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 20 StGB; § 261 StPO; § 72 StPO
Ausschluss der Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Drogenpsychose; Tatsachengrundlage); Beweiswürdigung (Prüfung der Ausführungen des Sachverständigen). - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unanwendbarkeit bei bloßer Verdachtsdiagnose zu § 21 StGB
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ-RR 2003, 39
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 04.03.2004 - 4 StR 377/03
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Begriff des Straßenverkehrs und …
a) Das vom Landgericht festgestellte Tatmotiv, wonach der Angeklagte seine Ehefrau für ihre ernsthafte Trennungs- und Scheidungsabsicht "abstrafen" wollte, steht - entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers - unter den gegebenen Umständen einem bedingten Tötungsvorsatz nicht notwendig entgegen (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 39, 40). - LG Berlin, 01.12.2010 - 594 StVK 146/10 Eine Verdachtsdiagnose bildet im Erkenntnisverfahren keine tragfähige Grundlage für die Anordnung der Unterbringung (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 39, 40).
- KG, 21.10.2004 - 1 Ss 246/04 Denn das Landgericht hat es bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten unterlassen, eigenverantwortlich die damaligen Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen zu prüfen (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 39).
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