Rechtsprechung
| BGH, 22.10.2009 - I ZR 124/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- webshoprecht.de
Werbung für Telefonflatrate ohne Angabe über fehlende Preselection-Optonen ist nicht wettbewerbswidrig
- it-recht-kanzlei
- NWB SteuerXpert START
- kanzlei.biz
Werbung ohne Hinweispflicht auf Ausschluss der "Preselection"-Option
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
Wettbewerbswidrigkeit von Anzeigen eines Telekommunikationsanbieters bei der Werbung für eine Telefonflatrate ohne Hinweis auf den Ausschluss einer Option zur Preselection - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wettbewerbsrecht
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Mangelnde Aufklärung über fehlende Preselection-Funktion nicht wettbewerbswidrig
- lto.de (Kurzinformation)
Unterlassene Aufklärung über Fehlen einer Preselection-Option bei Werbung für Telefon-Flatrate ist nicht wettbewerbswidrig
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 04.05.2007 - 12 O 181/06
- OLG Frankfurt, 29.05.2008 - 6 U 108/07
- BGH, 22.10.2009 - I ZR 124/08
Zeitschriftenfundstellen
- MMR 2010, 184
- K&R 2010, 264
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09
Leistungspakete im Preisvergleich
Die Nichtzulassungsbeschwerde, mit der sich die Klägerin allerdings nicht gegen die Abweisung des Hauptantrags zu 1 e gewandt hatte, ist vom Senat mit Beschluss vom 22. Oktober 2009 (I ZR 124/08, CR 2010, 302 = MMR 2010, 184) zurückgewiesen worden. - BGH, 20.01.2011 - I ZR 28/09
Kein Telekom-Anschluss nötig
Für einen durchschnittlich interessierten (potentiellen) Nutzer einer Telefon-Flatrate ist die Kombination mit einer "Preselection"-Schaltung daher im Allgemeinen wirtschaftlich nicht sinnvoll (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - I ZR 124/08, CR 2010, 302 Rn. 7 = MMR 2010, 184). - BGH, 09.02.2012 - I ZR 178/10
Call-by-Call
Denn für einen durchschnittlich interessierten (potentiellen) Nutzer einer Telefon-Flatrate ist die Kombination mit einer "Preselection"-Schaltung im Allgemeinen wirtschaftlich nicht sinnvoll (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - I ZR 124/08, MMR 2010, 184 Rn. 7;… GRUR 2011, 846 Rn. 25 - Kein Telekom-Anschluss nötig).
- OLG München, 29.07.2010 - 29 U 1589/10
Wettbewerbsverstoß: Unterlassener Hinweis auf Ausschluss von Call-by-Call und …
Das entspricht den zu § 3 UWG 1909 entwickelten Grundsätzen und der Regelung des § 5 Abs. 2 Satz 2 UWG 2004, nach der das Verschweigen einer Tatsache irreführend im Sinne des § 5 Abs. 1 sein konnte, wenn die Tatsache nach der Verkehrsauffassung Bedeutung für die Entscheidung zum Vertragsschluss hatte und das Verschweigen geeignet war, die Entscheidung zu beeinflussen (vgl. BGH MMR 2010, 184 Tz. 7;… Bornkamm in: Köhler/Bornkamm , UWG, 28. Aufl. 2010, § 5 a UWG Rz. 8).Für einen durchschnittlich interessierten (potentiellen) Nutzer einer Telefon-Flatrate sei die Kombination mit einer Preselection-Schaltung daher im Allgemeinen wirtschaftlich nicht sinnvoll (BGH MMR 2010, 184 Tz. 7).
- OLG Frankfurt, 05.02.2009 - 6 U 54/08
Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei Unterlassungsantrag
Die Klägerin hat gegen dieses Urteil Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (I ZR 124/08), die sich jedoch nicht gegen die Abweisung des Hauptantrages zu 1. e) richtet.19 Das zwischen den Parteien geführte Verfahren 3/12 O 181/06 (Landgericht Frankfurt am Main) = 6 U 108/07 (Oberlandesgericht Frankfurt am Main) = I ZR 124/08 (Bundesgerichtshof) sowie das in jenem Verfahren ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 29.5.2008 stehen der Geltendmachung des vorliegenden Klagebegehrens - sei es unter dem Gesichtspunkt der anderweitigen Rechtshängigkeit oder unter demjenigen der materiellen Rechtskraft - nicht entgegen.
- BGH, 20.01.2011 - I ZR 34/09 8 Die Nichtzulassungsbeschwerde, mit der sich die Klägerin allerdings nicht gegen die Abweisung des Hauptantrags zu 1 e gewandt hatte, ist vom Senat mit Beschluss vom 22. Oktober 2009 (I ZR 124/08, CR 2010, 302 = MMR 2010, 184) zurückgewiesen worden.
- OLG München, 15.09.2011 - 29 U 982/11
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung eines Internet-Dienstleistungsanbieters …
Zudem hat die Beklagte in der angegriffenen Werbung gemäß Anlage K 1 in keiner Weise auf das Festnetzangebot der Klägerin Bezug genommen und auf diese Weise eine entsprechende Verkehrserwartung geweckt; darin unterscheidet sich der Streitfall signifikant von den Sachverhalten, die den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (GRUR 2011, 846 - Kein T-Anschluss nötig ; MMR 2010, 184 [auch diese Entscheidung betraf einen Fall, in dem unter Bezugnahme auf die Klägerin geworben worden war, wie der Vorentscheidung des OLG Frankfurt, Urt. v. 29. Mai 2008 - 6 U 108/07, juris, dort Tz. 62, entnommen werden kann]) und des Senats (…a.a.O., - Ausschluss von Call-by-Call und Preselection und MMR 2009, 562 - Kein T-Anschluss notwendig ) zu Grunde lagen. - BPatG, 18.02.2010 - 25 W (pat) 70/09
“CHOCOLATERIA” für Schokoladewaren nicht unterscheidungskräftig
9. Juli 2007 -II ZR 95/06, NJW-RR 2007, 1676; Beschl. v. 22. Oktober 2009 -I ZR 124/08, veröffentlicht auf der Internet-Seite des BGH). - BPatG, 29.07.2010 - 25 W (pat) 165/09 Eine solche auf tatsächlichem Gebiet liegende Divergenz gebietet indessen nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 83 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, und zwar noch nicht einmal dann, wenn ein völlig identischer Sachverhalt zu beurteilen wäre, was hier ohnehin nicht der Fall ist (vgl. zur inhaltsgleichen Bestimmung des § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO den Beschluss des BGH vom 22. Oktober 2009 -I ZR 124/08).
