Rechtsprechung
| BGH, 22.11.1977 - VI ZR 119/76 |
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Abrechnung auf Reparaturkostenbasis nach Verkauf des unreparierten Fahrzeugs
Zeitschriftenfundstellen
- VersR 1978, 235
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Schadensersatzrecht - Fiktive Reparaturkosten: Stundenverrechnungssätze
Zwar hält das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der überwiegenden Rechtsmeinung grundsätzlich einen Anspruch des Geschädigten auf Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Reparaturkosten unabhängig davon für gegeben, ob der Geschädigte den Wagen tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren läßt (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. Senatsurteile, BGHZ 66, 239, 241; vom 6. November 1973 - VI ZR 163/72 - VersR 1974, 331; vom 22. November 1977 - VI ZR 119/76 - VersR 1978, 235; vom 5. März 1985 - VI ZR 204/83 - VersR 1985, 593; vom 20. Juni 1989 - VI ZR 334/88 - VersR 1989, 1056; vom 17. März 1992 - VI ZR 226/91 - VersR 1992, 710 und vom heutigen Tag, dem 29. April 2003 - VI ZR 393/02 - vgl. hierzu auch Steffen, NZV 1991, 1, 2; ders. NJW 1995, 2057, 2062; ders. DAR 1997, 297). - BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83
Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs
So ist der letztgenannte Gesichtspunkt für den Senat Anlass gewesen, in Fällen, in denen der Geschädigte den Unfallwagen für einen Neuwagen besonders günstig in Zahlung gegeben hatte, die Abrechnung nach Reparaturkosten trotz Überschreitens des Vergleichswerts nach Wiederbeschaffungskosten zu billigen (BGHZ 66, 239 = NJW 1976, 1396; Senat, VersR 1978, 235). - BGH, 02.10.1981 - V ZR 147/80
Aushubarbeiten für Tiefgarage - §§ 823 Abs. 2, 909, 249 Abs. 2 …
Der Bundesgerichtshof hat bisher nur für zwei Sonderbereiche zu der Frage Stellung genommen: Wer für ein unfallgeschädigtes Kraftfahrzeug Zahlung der Instandsetzungskosten fordern kann, verliert nach der Rechtsprechung des Vl. Zivilsenats diesen Anspruch nicht schon dadurch, daß er das Fahrzeug beim Erwerb eines neuen Wagens unrepariert in Zahlung gibt (BGHZ 66, 239, 241 ff.; vgl. auch BGH Urteile vom 22. November 1977 - VI ZR 114/76 = VersR 1978, 182 und VI ZR 119/76 = VersR 1978, 235, jeweils mit eingehenden Nachweisen zum Streitstand in Rechtsprechung und Schrifttum;… vgl. im übrigen hierzu noch Staudinger/Medicus aaO Rdn. 220 sowie MünchKomm/Grunsky § 249 Rdn. 15 und die dortigen weiteren Hinweise sowie - ablehnend -Schiemann aaO S. 216).
- OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 1 U 2/00
Unfallregulierung - Neue Obergrenze bei fiktiven Reparaturkosten
Andererseits sieht der Senat vor allem in älteren Entscheidungen des BGH deutliche Anzeichen dafür, daß er bei einer Fallgestaltung, wie sie hier gegeben ist, eine Schadensberechnung billigt, die den Schädiger mit den Reparaturkosten zuzüglich Minderwert belastet (vgl. VersR 1978, 235; VersR 1978, 182; StVE § 249 Nr. 18). - BGH, 22.11.1977 - VI ZR 114/76
Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten für die Angemessenheit fiktiver …
Zur grundsätzlich gebilligten Möglichkeit der Abrechnung auf der Basis einer fiktiven Reparatur vgl.auch ein Senatsurteil vom selben Tag (Urteil - VI ZR 119/76 - 22.11.1977, in VersR 1978, 235 ).
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