Rechtsprechung
| BGH, 22.11.1995 - VIII ARZ 4/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Alpmann Schmidt
BGB § 556 Abs. 1
- Jurion
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltendmachung des Herausgabe- und Räumungsanspruchs nach Beendigung des Mietverhältnisses gegenüber mehreren Mietern
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Beendigung eines Wohnraummietvertrages: Rückgabeanspruch bei Besitzaufgabe des Mieters
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Räumungsanspruch auch gegen bereits ausgezogenen Mitmieter
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart - AG Reutlingen
- BGH, 22.11.1995 - VIII ARZ 4/95
- BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 131, 176
- NJW 1996, 515
- ZIP 1996, 286
- MDR 1996, 251
- ZMR 1996, 182
- WM 1996, 212
- BB 1996, 768
- JR 1996, 287
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 02.02.2006 - IX ZR 46/05
Insolvenzrecht - Masseverbindlichkeit trotz Grundstücksfreigabe
Der Vermieter kann den Mieter daher nach Beendigung des Mietverhältnisses auch dann auf Rückgabe der Mietsache in Anspruch nehmen, wenn dieser sich nicht mehr im Besitz derselben befindet; das Gleiche gilt für den Untermieter (BGHZ 119, 300, 304; 131, 176, 182).Der Umstand, dass die Erfüllung eines Anspruchs von dem Willen eines Dritten abhängt, begründet für sich genommen keine subjektive Unmöglichkeit; die Feststellungen des Berufungsgerichts bieten keine Grundlage für die Annahme, es sei ausgeschlossen gewesen, dass der Beklagte auf die Schuldnerin rechtlich oder auch nur tatsächlich einwirken und so die Leistung erbringen konnte (vgl. BGHZ 131, 176, 183 f;… BGH, Urt. v. 9. Oktober 1974 - VIII ZR 113/72, NJW 1974, 2317; v. 24. Juni 1982 - III ZR 178/80, NJW 1982, 2552, 2553).
- BGH, 12.08.2009 - XII ZR 76/08
Mietrecht - Verspätete Rückgabe: Untermieterlöse sind herauszugebende Nutzungen!
Dem Rückgabeanspruch steht nicht entgegen, dass der Beklagte die Räume zunächst berechtigt untervermietet hatte und die Untermieterin möglicherweise aufgrund des Untermietvertrages ein Recht zum Besitz hatte (BGHZ 56, 308; BGH Beschluss vom 22. November 1995 - VIII ARZ 4/95 - NJW 1996, 515, 516). - BGH, 26.03.1999 - V ZR 368/97
Voraussetzungen der Unmöglichkeit bei einem Grundstückskaufvertrag
Solange dagegen die Möglichkeit besteht, daß der Dritte dem Schuldner die Verfügungsmacht wieder einräumt oder der Verfügung zustimmt, steht sein Unvermögen nicht fest (BGHZ 131, 176, 183;… Staudinger/Löwisch, BGB [1995], § 275 Rdn. 50).
- BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 52/04
Rechtsanwälte - Gebührenzuschlag: Vertretung mehrer Mieter in der gleichen Sache
- OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 10 W 12/98
Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung mehrerer Mieter im Räumungsprozeß
Jeder schuldet die Rückgabe als gleiche unteilbare Leistung nach Maßgabe der §§ 556 Abs. 1, 431 BGB (BGHZ 65, 226, 227; BGH NJW 1996, 515, 516; OLG Düsseldorf - 15. Zivilsenat - NJW-RR 1370, 1371;… Scheuer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 2. Aufl., V.A, Rdnr. 22).Dies ändert sich nach allgemeinen Grundsätzen erst im Falle der Unmöglichkeit der Rückgabe (§§ 275, 280 BGB ), sei es auch nur in der Person eines der Gesamtschuldner - § 425 Abs. 2 BGB - (…OLG Düsseldorf - 15. Zivilsenat - NJW-RR 1987, 1370, 1371 mit Hinweis auf Palandt/Putzo aaO, 46. Aufl., § 556 Anmerkung 1 f.;… Voelskow in Münchener Kommentar, § 556, Rdnr. 20;… Wolf-Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 4. Aufl., Rdnr. 289, 293. und Sternel, Mietrecht, Anmerkung V 7 sowie m.w.N.; BGH NJW 1996, 515, 516, 517).
Auch im Bereich des Wohnungsmietrechts ist der vertragliche Herausgabe- und Räumungsanspruch gemäß § 556 Abs. 1 BGB nach Beendigung des mit mehreren Mietern begründeten Gebrauchsüberlassungsverhältnisses gegen denjenigen von ihnen begründet, der im Gegensatz zu den anderen den Besitz an der Wohnung endgültig aufgegeben hat (BGH NJW 1996, 515 ).
- BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 278/95
Kündigungsschutz bei Vermietung einer Wohnung an einen Verein
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 56, 308, 310 f, 119, 300, 304, Rechtsentscheid vom 22. November 1995 VIII ARZ 4/95, zur Veröffentlichung in BGHZ 131, 176 ff vorgesehen = WM 1996, 212 = NJW 1996, 515 unter III 2 b) geht der Anspruch aus § 556 Abs. 1 BGB nicht dadurch unter, daß der Mieter die Sache einem Dritten überläßt, solange die Möglichkeit besteht, daß er zumindest durch eine tatsächliche Einwirkung auf den Dritten die Rückgabe der Mietsache bewirken kann. - OLG Frankfurt, 15.08.2000 - 20 REMiet 1/99
Wohnraummietrecht - Rückforderung aufgrund von Mietwucher
Das wiederum ist nur der Fall, wenn von den tragenden Gründen eines Rechtsentscheids abgewichen werden soll (BGH NJW 1996, 515), wenn also die Frage im wesentlichen deckungsgleich ist (BGH NJW 1989, 29). - KG, 09.03.2006 - 8 U 172/05
Eingetragener Verein: Umfang und Dauer der Vertretungsmacht des Vorstandes bei …
Der Anspruch gegen den Untermieter entspricht inhaltlich dem gegen den Hauptmieter nach § 546 Abs. 1 BGB bestehenden Anspruch (vgl. BGH NJW 1996, 515, 516; NJW 2001, 1355) und umfasst somit auch die Verpflichtung, Gegenstände und Einrichtungen des Hauptmieters zu entfernen. - OLG Stuttgart, 01.03.1996 - 9 W 61/95
Voraussetzungen für eine Vollstreckungsabwehrklage einer einkommens- und …
Im Hinblick auf den Fortgang des Rechtsstreites beim Landgericht Tübingen und auf begonnene, derzeit leider ins Stocken geratene außergerichtliche Vergleichsverhandlungen der Parteien weist der Senat jedoch darauf hin, daß sich die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch die Urteile vom 2.11.1995 (NJW 96, 513 = WM 96, 53) und vom 18.1.1996 (bislang unveröffentlicht, jedoch zur Veröffentlichung bestimmt) weiterentwickelt hat, wobei insbesondere auch der Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage gemäß § 242 BGB angesprochen worden ist (NJW 96, 515 zu II 4). - OLG Hamburg, 17.12.2008 - 4 U 112/06
Gewerberaummietrecht - Vereinbarungen des Vermieters mit verbliebenen Mitmietern
Nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung gilt bei Auszug nur eines von mehreren Mitmietern aus dem gemeinsam gemieteten Objekt, dass der ausgezogene Mieter grundsätzlich auf in den Räumen verbleibende andere Mieter mit rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten einwirken muss, damit der Rückgabeanspruch des Vermieters erfüllt wird, und sich nicht auf eine Unmöglichkeit der Rückgabe berufen kann (vgl. BGH NJW 1996, 515;…Gather in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Auflage 2007, § 546 a RN. 27). - KG, 25.07.2006 - 8 W 34/06
Mietrecht - Räumung und Herausgabe der Wohnung
- OLG Celle, 30.01.1996 - 2 UH 1/96
Durchführung von Schönheitsreparaturen, Grund der Abnutzung
- OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 3 U 146/09
Partei- und Prozessfähigkeit einer im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit …
- KG, 31.03.2003 - 8 U 397/01
Beendigung des Mietverhältnisses: Voraussetzungen für das Vorenthalten der …
- OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 5 U 8/06
- KG, 12.02.2009 - 8 U 131/08
Mietrecht - Wohnraum- oder ein Gewerberaummietvertrag?
- OLG Koblenz, 15.09.2010 - 1 U 63/10
Pacht - Gebrauchsüberlassung von Pächter an Eigentümer - Zurückbehaltungsrecht
- LG Berlin, 30.10.2007 - 65 S 354/06
Zwangsversteigerung: Kündigungsschutz für eine zum Zweck der Weitervermietung …
