Rechtsprechung
   BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87   

Scheckeinlösungen in Österreich

§ 264 StPO, Tatbegriff;

§ 51 Abs. 3 StGB;

§ 259 StGB, Sich-Verschaffen, Mitgewahrsam

Kurzfassungen/Presse (3)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • Jurion (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland vollstreckten Strafe

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 35, 172
  • NJW 1988, 3108
  • MDR 1988, 510
  • NStZ 1988, 271
  • StV 1988, 252



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Wird zitiert von ... (30)  

  • BGH, 28.04.1998 - 4 StR 167/98  

    StGB § 259

    Weder in dem Mitverzehr und -verbrauch (vgl. BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 3 m.N.) der aus dem Drogeriemarkt gestohlenen Waren noch in der Mitnutzung (vgl. BGHSt 35, 172; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 8; BGH, Beschluß vom 6. Dezember 1979 - 1 StR 609/79) der Einrichtungsgegenstände liegt aber ohne weiteres ein Sichverschaffen im Sinne des § 259 StGB.

    Demgemäß liegt Hehlerei im Falle der Mitverfügungsbefugnis von Vortäter und Erwerber nur dann vor, wenn beide Teile übereinkommen, daß jeder für sich allein, der Erwerber also unabhängig vom Willen des Vortäters, über die Sache verfügen kann (BGHSt 35, 172, 176; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 8).

    Dann aber scheidet Hehlerei in der Form des Sichverschaffens aus (vgl. BGHSt 35, 172, 176).

  • BGH, 26.06.1997 - StB 30/96  

    Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft bei funktionaler

    d) So hat sie bei der (nachträglichen) Gesamtstrafenbildung die im zweiten Verfahren verbüßte Untersuchungshaft als auf die Gesamtstrafe in voller Höhe anrechenbar erklärt, auch wenn sie die Summe der in dem zweiten Verfahren verhängten Einzelstrafen übersteigt (vgl. BGHSt 23, 297), und damit - entgegen der reichsgerichtlichen Rechtsprechung - Untersuchungshaftzeiten angerechnet, bei denen feststand, daß sie nicht allein aus Anlaß der Tat erlitten wurden, die später die Anrechnung überhaupt ermöglichte (vgl. Tröndle LK 10. Aufl. § 51 Rdn. 32); schließlich ist auch das Erfordernis eines inhaltlichen Bezuges im Sinne einer denkbaren Mitursächlichkeit zwischen der Untersuchungshaft und der Tat, deretwegen die Bestrafung erfolgt, aufgegeben (BGHSt 28, 29 mit im Ergebnis zustimmender Anmerkung Tröndle JR 1979, 73) und ferner entschieden worden, daß über den Wortlaut des § 51 Abs. 3 StGB hinaus die Anrechnung einer im Ausland vollstreckten Strafhaft auch dann zu erfolgen hat, wenn die ausländische Strafvollstreckung eine selbständige prozessuale Tat betrifft, die im inländischen Straferkenntnis nicht abgeurteilt wird, die aber im Sinne von § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB Gegenstand des inländischen Strafverfahrens gewesen ist ( BGHSt 35, 172, 177 f.; BGH NStZ 1997, 337; auch die Bedeutung des Kriteriums der formalen Verfahrenseinheit ist in jüngster Zeit von der Rechtsprechung dahin modifiziert worden, daß schon die allein in den Akten vermerkte Entscheidung der Staatsanwaltschaft, gemäß § 153 c Abs. 1 Nr. 1 StGB von der Verfolgung einer im Ausland begangenen Straftat abzusehen, ausreicht, um die Auslandstat zum Gegenstand des inländischen Ermittlungsverfahrens zu machen (BGH NJW 1990, 1428 = BGHR StGB § 51 Abs. 3 Anrechnung 2; Gribbohm LK 11. Aufl. § 51 Rdn. 15; Maatz StV 1991, 267, 269).
  • BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07  

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Erbschaftssteuer; ungerechtfertigter

    Denn in einem solchen Fall hat der Tatrichter im Hinblick auf denselben Gegenstand die vorangegangene Tat zu erörtern und sie nach Ort, Zeit und anderen Umständen einzugrenzen (vgl. BGHSt 35, 172, 174; BGH NStZ 1999, 523, 524).
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  • BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 1532/07  

    Anrechnung einer ausländischen Militärstrafe (keine Gesamtstrafenfähigkeit;

    Das Kammergericht hat in Übereinstimmung mit der fachgerichtlichen Auffassung (vgl. BGHSt 35, 172 ) ausgeführt, dass § 51 Abs. 3 Satz 1 StGB verhindern solle, dass der Täter durch eine Doppelverurteilung, zu der es in zulässiger Weise wegen fehlenden Strafklageverbrauchs eines früher ergangenen ausländischen Strafurteils kommen kann, im Ergebnis schlechter gestellt wird als er stehen würde, wenn er für die Tat nur einmal, nämlich im inländischen Verfahren verurteilt worden wäre.

    Nach § 51 Abs. 3 Satz 1 StGB sei eine im Ausland vollstreckte Strafe aber auch dann anzurechnen, wenn die ausländische Strafvollstreckung eine selbständige prozessuale Tat betrifft, die im inländischen Erkenntnis nicht mitabgeurteilt wird, die aber Gegenstand des inländischen Strafverfahrens gewesen ist (vgl. BGHSt 35, 172 ; BGH, Urteil vom 7. Februar 1990 - 2 StR 601/89 -, NJW 1990, S. 1428).

  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00  

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "gerade vollstreckt" in Art. 54 SDÜ;

    Das ist nicht der Sinn der Regelung (vgl. BGHSt 35, 172! 177).
  • BGH, 15.03.2005 - 4 StR 64/05  

    Mittäterschaftlich begangene gewerbsmäßige Hehlerei (Sich verschaffen: Vollendung

    Überträgt der Vortäter die Sache an eine Mehrheit von Personen, so genügt es, wenn diese untereinander Mitverfügungsbefugnis erlangen ( BGHSt 35, 172, 175).

    Überträgt der Vortäter - wie hier - die Sache an eine Mehrheit von Personen, so genügt es, wenn diese untereinander Mitverfügungsbefugnis erlangen ( BGHSt 35, 172, 175).

  • KG, 13.06.2007 - 2 Ws 227/07  

    Haftanrechnung: Anrechenbarkeit von für ausländische Verfahren verbüßte

    Die Vorschrift soll verhindern, daß eine Doppelverurteilung, zu der es kommen kann, weil das ausländische Urteil die Strafklage nicht verbraucht, nur einmal gegen den Verurteilten vollstreckt wird (vgl. BGHSt 35, 172, 177).

    Darüber hinaus soll sie den Verurteilten davor schützen, durch Entscheidungen der beiden nebeneinander zur Ausübung der Gerichtsbarkeit berechtigten Staaten einen Nachteil zu erleiden (vgl. BGHSt 35, 172, 177; BGH NJW 1990, 1428).

    Denn der deutschen Seite stand in jenem Verfahren (anders als in den den zitierten Entscheidungen des BGH zugrundeliegenden Fällen) keine konkurrierende Zuständigkeit zu, so daß sie nicht durch ihre Entschließung, ihre Gerichtsbarkeit nur teilweise selbst auszuüben (so in BGH NJW 1990, 1428) oder eine im Ausland unterlassene Teilverfolgung nachzuholen (so in BGHSt 35, 172, 177) den Täter um den Vorteil der Gesamtstrafenbildung hätte bringen können.

  • BGH, 03.05.2000 - 2 StR 69/00  

    Tatbestandsmerkmal "Euroscheckvordruck" iSd § 152a Abs. 1 Nr. 1 StGB

    Der Anrechnung steht nicht entgegen, daß die Strafkammer insoweit im Hinblick auf die gemäß § 154 StPO vorgenommene Einstellung an der Aburteilung dieser Tat gehindert war (vgl. BGHSt 35, 172, 177/178).
  • BGH, 17.06.1997 - 1 StR 119/97  

    Tatbestand der Hehlerei, insbesondere die Merkmale des "Absetzens" und der

    b) Der Angeklagte hat sich das Diebesgut nicht verschafft, denn er wollte nicht die tatsächliche, vom Vortäter abgeleitete Verfügungsmacht darüber erlangen ( BGHSt 35, 172, 175; Stree aaO Rdn. 19), sondern er wollte für R. handeln (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 1985 - 3 StR 195/85).
  • KG, 13.06.2007 - 1 AR 944/98  

    Haftanrechnung: Anrechenbarkeit von für ausländische Verfahren verbüßte

    Die Vorschrift soll verhindern, daß eine Doppelverurteilung, zu der es kommen kann, weil das ausländische Urteil die Strafklage nicht verbraucht, nur einmal gegen den Verurteilten vollstreckt wird (vgl. BGHSt 35, 172, 177).

    Darüber hinaus soll sie den Verurteilten davor schützen, durch Entscheidungen der beiden nebeneinander zur Ausübung der Gerichtsbarkeit berechtigten Staaten einen Nachteil zu erleiden (vgl. BGHSt 35, 172, 177; BGH NJW 1990, 1428).

    Denn der deutschen Seite stand in jenem Verfahren (anders als in den zitierten Entscheidungen des BGH zugrundeliegenden Fällen) keine konkurrierende Zuständigkeit zu, so daß sie nicht durch ihre Entschließung, ihre Gerichtsbarkeit nur teilweise selbst auszuüben (so in BGH NJW 1990, 1428) oder eine im Ausland unterlassene Teilverfolgung nachzuholen (so in BGHSt 35, 172, 177) den Täter um den Vorteil der Gesamtstrafenbildung hätte bringen können.

  • BGH, 24.03.1998 - 1 StR 558/97  

    Tatbestandsmerkmal des Sichverschaffens bei der Geldfälschung; Beihilfe;

  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 526/98  

    Belehrung; Tatidentität; Besetzung; Tat im prozessualen Sinne

  • BGH, 19.02.1997 - 5 StR 33/97  

    StGB § 51

  • BGH, 25.07.1989 - KRB 1/89  

    Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung im verwaltungsrechtlichen bzw. gerichtlichen

  • BGH, 07.02.1990 - 2 StR 601/89  

    StGB § 51 Abs. 3 S. 1

  • BVerfG, 08.11.1995 - 2 BvR 1885/94  

    Verletzung des Willkürverbots durch Versagung der Wiederaufnahme

  • BGH, 27.05.1992 - 2 StR 94/92  

    StGB § 266; StPO § 264

  • BGH, 13.11.1992 - 3 StR 412/92  

    StGB § 259

  • BGH, 26.01.2012 - 5 StR 461/11  

    Tatidentität (prozessuale Tat; Betrug; Geldwäsche; Postpendenzfeststellung);

  • BGH, 07.04.1994 - 1 StR 166/94  

    StGB § 51

  • BGH, 08.07.1997 - 4 StR 278/97  

    StGB § 259

  • BGH, 26.06.1997 - 2 StE 4/92  
  • BGH, 18.12.1997 - 1 StR 558/97  

    Tatbestandsmerkmal des Sichverschaffens bei der Geldfälschung (beabsichtigte

  • OLG Düsseldorf, 28.01.1999 - 1 Ws 15/99  

    StGB § 51 Abs. 4 S. 2

  • BGH, 05.12.1990 - 2 StR 287/90  
  • KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10  

    Habeas-Corpus-Anordnung, brasilianisches Recht, Anrechnung, ausländische Haft

  • BGH, 22.05.1989 - 2 StR 642/88  
  • KG, 15.09.2003 - 1 Ss 269/03  
  • BGH, 03.05.2000 - 2 StR 69/00  
  • BGH, 15.05.1986 - 2 StR 69/00  
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