Rechtsprechung
| BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 246/06 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- lexetius.com
- MIR - Medien Internet und Recht
Schadenersatz wegen unberechtigtem Mängelbeseitigungsverlangen - Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel der Kaufsache nicht vorliegt.
- Betriebs-Berater
Aufwendungsersatz bei unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Schadensersatzanspruch des Verkäufers bei unberechtigter Mängelsbeseitung
- it-recht-kanzlei
- NWB SteuerXpert START
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Mangelbeseitigungsverlangen (unberechtigtes) - Schadensersatzpflicht
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Mangelbeseitigungsverlangen - unberechtigtes und Schadensersatzpflicht des Käufers
- anwalt-salewski.de
§§ 439, 280 BGB
Schadensersatz nach unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen - MittBayNot (Mitteilungen des Bayerischen Notarvereins, der Notarkasse und der Landesnotarkammer Bayern) (Volltext und Entscheidungsbesprechung, Teil der PDF-Heftausgabe, Seite 51)
§§ 439 Abs. 1, 280 Abs. 1 BGB
Unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen verpflichtet zum Schadensersatz - sewoma.de
Unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel der Kaufsache nicht vorliegt
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Schadensersatz bei unberechtigtem Nacherfüllungsverlangen im Kaufrecht (§§ 280 I, 241 II BGB)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechte des Verkäufers bei unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kaufrecht - Schadensersatz bei unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen?
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Haftung des Käufers wegen unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens
Kurzfassungen/Presse (23)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Urteil des Bundesgerichtshofs zum Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz nach einem unberechtigten Mangel-beseitigungsverlangen des Käufers
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz nach einem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers
- IWW (Kurzinformation)
Autokauf - Unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen
- IWW (Kurzinformation)
Vor einer Reklamation erst den Fehler prüfen!
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schadensersatz für unberechtigte Mängelrügen
- mitfugundrecht.de (Pressemitteilung)
Schadenersatzanspruch des Verkäufers nach einem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Urteil zum Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz nach einem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers
- kanzlei.biz (Pressemitteilung/Kurzinformation)
Zum Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz nach einem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers
- Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)
Unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers: Verkäufer können einen Anspruch auf Schadensersatz haben
- ra-heinicke.de (Kurzinformation)
Schadenersatz bei unberechtigtem Mängelbeseitigungsverlangen
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Schadensersatz für unbegründetes Mangelbeseitigungsverlangen
- rechtseck.de (Kurzinformation)
Schadensersatzpflicht des Käufers wegen unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)
Schadensersatzanspruch des Verkäufers gegen den Käufer bei unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz nach einem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers
- ra-frese.de (Kurzinformation)
Schadensersatz nach unberechtigter Mängelrüge
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kaufrecht: Schadensersatzanspruch des Verkäufers bei Beseitigung eines außerhalb seiner Verantwortun
- anwaltzentrale.de (Kurzinformation)
Schadensersatzanspruch nach einem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen
- baurechtsurteile.de (Kurzinformation)
Verkäufer kann bei unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers Schadenersatz zustehen
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers: Verkäufer können einen Anspruch auf Schadensersatz haben
- eurojuris.de (Pressemitteilung)
Schadensersatzanspruch bei unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers
- kanzlei-richter.com (Kurzinformation)
Schadensersatz bei unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers
- lp-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen
- anwaltzentrale.de (Kurzinformation)
Schadensersatzanspruch nach einem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen
Besprechungen u.ä. (10)
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Regressansprüche vermeiden - Mängelbeseitigungsverlangen bei unklarer Verantwortung: So gehen Sie optimal vor
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen kann zu Schadensersatz führen! (IBR 2008, 144)
- MittBayNot (Mitteilungen des Bayerischen Notarvereins, der Notarkasse und der Landesnotarkammer Bayern) (Volltext und Entscheidungsbesprechung, Teil der PDF-Heftausgabe, Seite 51)
§§ 439 Abs. 1, 280 Abs. 1 BGB
Unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen verpflichtet zum Schadensersatz
- RA ONLINE
, S. 186 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Unberechtigtes Nacherfüllungsverlangen
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Schadensersatz bei unberechtigtem Nacherfüllungsverlangen im Kaufrecht (§§ 280 I, 241 II BGB)
- rechtsanwaltdrach.de (Kurzanmerkung)
Käuferrechte entwertet?
- ibr-online (Entscheidungsanmerkung)
Schadenersatz wegen unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangens trotz Symptom-Rechtsprechnung?
- luther-lawfirm.com
, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)
Schadensersatz bei unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen (RA Martin Schröder)
- anwaltskanzlei-online.de (Entscheidungsanmerkung)
§§ 439, 280 BGB
Unberechtigte Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen - EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Haftung des Käufers wegen unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens
Sonstiges (7)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH v. 23.01.2008, Az.: VIII ZR 246/06 (Aufwendungsersatz bei unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen)" von RA Dr. Patrick Ayad, M.Jur. und RAin Dr. Alice Halsdorfer, original erschienen in: BB 2008, 1086 - 1086.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 23.01.2008, Az.: VIII ZR 246/06 (Mängelvermutung durch Käufer und Schadensersatz)" von RA Dr. Jürgen Niebling, original erschienen in: ZMR 2008, 286 - 287.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 23.01.2008, Az.: VIII ZR 246/06 (Schadensersatzverpflichtung des Käufers bei unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen)" von RiOLG Heinz Diehl, original erschienen in: ZfS 2008, 687 - 688.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 23.01.2008, Az.: VIII ZR 246/06 (Schadensersatz wegen unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens)" von Dr. Holger Sutschet, original erschienen in: JZ 2008, 637 - 640.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Haftung bei unbegründeter Geltendmachung vertraglicher Ansprüche" von Prof. Dr. Lutz Haertlein, original erschienen in: MDR 2009, 1 - 5.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Pflichtwidriges Mangelbeseitigungsverlangen" von Prof. Dr. Dagmar Kaiser, original erschienen in: NJW 2008, 1709 - 1713.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Schadensersatz für Untersuchungskosten wegen unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens?" von RA Christian Friedrich Majer, original erschienen in: ZGS 2008, 209 - 212.
Verfahrensgang
- AG Peine, 12.04.2006 - 18 C 370/04
- LG Hildesheim, 11.08.2006 - 7 S 136/06
- BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 246/06
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2008, 1147
- ZIP 2008, 458
- MDR 2008, 373
- ZMR 2008, 285
- WM 2008, 561
- MIR 2008, Dok. 225
- BB 2008, 1086
- BauR 2008, 671
- BauR 2008, 722
- IBR 2008, 144
Wird zitiert von ... (24)
- BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08
Bauträger - Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen
Dieser Wertung stehe auch das Urteil des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 23. Januar 2008 (VIII ZR 246/06, NJW 2008, 1147) nicht entgegen.In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist, das ist dem Berufungsgericht zuzugeben, anerkannt, dass allein in der Erhebung einer Klage oder in der sonstigen Inanspruchnahme eines staatlichen, gesetzlich geregelten Rechtspflegeverfahrens zur Durchsetzung vermeintlicher Rechte weder eine unerlaubte Handlung im Sinne der §§ 823 ff. BGB (BGHZ 36, 18, 20 f. ; 74, 9, 15 f. ; 95, 10, 18 ff. ; 118, 201, 206 ; 148, 175, 181 f. ; 154, 269, 271 ff. ; 164, 1, 6 ; BGH, Urt. v. 23. Januar 2008, VIII ZR 246/06, NJW 2008, 1147, 1148) noch eine zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung gesehen werden kann (Senat, BGHZ 20, 169, 172 ;… BGH, Urt. v. 20. März 1979, VI ZR 30/77, NJW 1980, 189, 190, insoweit in BGHZ 75, 1 nicht abgedruckt;… Urt. v. 4. November 1987, IVb ZR 83/86, NJW 1988, 2032, 2033;… Senat, Urt. v. 12. November 2004, V ZR 322/03, NJW-RR 2005, 315, 316; BGH, Urt. v. 23. Januar 2008, aaO;… vgl. auch Zeiss, NJW 1967, 703, 706 f., a.A. Becker-Eberhard, Grundlagen der Kostenerstattung, 1985, S. 99 ff.;… Haertlein, Exekutionsintervention und Haftung, 2008, S. 352 ff.; Kaiser NJW 2008, 1709, 1710 f.).
Für die Folgen einer nur fahrlässigen Fehleinschätzung der Rechtslage haftet der ein solches Verfahren Betreibende außerhalb der im Verfahrensrecht vorgesehenen Sanktionen grundsätzlich nicht, weil der Schutz des Prozessgegners regelmäßig durch das gerichtliche Verfahren nach Maßgabe der gesetzlichen Ausgestaltung gewährleistet wird (BGH, Urt. v. 23. Januar 2008, VIII ZR 246/06, NJW 2008, 1147, 1148).
Dies hat der Bundesgerichtshof bei einem unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangen angenommen (Urt. v. 23. Januar 2008, VIII ZR 246/06, NJW 2008, 1147, 1148).
Eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, das ihr nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, oder ein Gestaltungsrecht ausübt, das nicht besteht, verletzt ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB (BGH, Urt. v. 23. Januar 2008, aaO;… a.A. Hösl, aaO, S. 34: Leistungstreuepflicht).
Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276 Abs. 2 BGB) entspricht der Gläubiger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr schon dann, wenn er prüft, ob die Vertragsstörung auf eine Ursache zurückzuführen ist, die dem eigenen Verantwortungsbereich zuzuordnen, der eigene Rechtsstandpunkt mithin plausibel ist (vgl. BGH, Urt. v. 23. Januar 2008, VIII ZR 246/06, NJW 2008, 1147, 1148).
Bleibt dabei ungewiss, ob tatsächlich eine Pflichtverletzung der anderen Vertragspartei vorliegt, darf der Gläubiger die sich aus einer Pflichtverletzung ergebenden Rechte geltend machen, ohne Schadensersatzpflichten wegen einer schuldhaften Vertragsverletzung befürchten zu müssen, auch wenn sich sein Verlangen im Ergebnis als unberechtigt herausstellt (BGH, Urt. v. 23. Januar 2008, aaO; Haertlein, MDR 2009, 1, 2).
Wenn nämlich die Rechtslage schwierig zu überblicken und die eigene Rechtsposition jedenfalls vertretbar ist, muss sich der Gläubiger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gerade nicht zurückhalten; es kann ihm nicht vorgehalten werden, seinen eigenen Standpunkt zu vertreten (Urt. v. 23. Januar 2008, VIII ZR 246/06, NJW 2008, 1147, 1148).
- OLG Düsseldorf, 28.04.2009 - 24 U 9/09
Mietrecht - Ersatz außergerichtlicher Kosten durch den Mieter bei Kündigung?
Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass allein in der Erhebung einer Klage oder in der sonstigen Inanspruchnahme eines staatlichen, gesetzlich geregelten Rechtspflegeverfahrens zur Durchsetzung vermeintlicher Rechte weder eine unerlaubte Handlung im Sinne der §§ 823 ff. BGB noch eine zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung gesehen werden kann (vgl. BGH NJW 2005, 3141; NJW 2008, 1147; NJW 2009, 1262; Vossler MDR 2009, 300).Diese Rechtsprechung wird wesentlich von der Überlegung bestimmt, dass anderenfalls der freie Zugang zu staatlichen Rechtspflegeverfahren, an dem auch ein erhebliches öffentliches Interesse besteht, in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise eingeschränkt würde (vgl. BGH NJW 2008, 1147; NJW 2009, 1262).
Entsprechendes gilt im Falle eines unberechtigten Räumungsverlangens des Vermieters (vgl. BGH NJW-RR 2002, 730) oder eines unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangens des Käufers (vgl. BGH NJW 2008, 1147).
Daher verletzt eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, das ihr nach dem Vertrag nicht zusteht, oder die ein Gestaltungsrecht ausübt, das nicht besteht, ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB (vgl. BGH NJW 2008, 1147; NJW 2009, 1262).
Bleibt dabei ungewiss, ob das geltend gemachte Recht besteht, darf er dieses geltend machen, ohne Schadensersatzansprüche wegen einer schuldhaften Vertragsverletzung befürchten zu müssen, auch wenn das Recht im Ergebnis nicht besteht (vgl. BGH NJW 2008, 1147; NJW 2009, 1262).
- BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 285/09
Mietrecht - Aufrechnung mit Rückzahlungsanspruch wegen geleisteter Vorschüsse
Der Senat hat zwar für den Bereich des Kaufrechts entschieden, dass ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers nach § 439 Abs. 1 BGB eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung darstellen kann, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel der Kaufsache nicht vorliegt, sondern die Ursache des Symptoms, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt (Senatsurteil vom 23. Januar 2008 - VIII ZR 246/06, NJW 2008, 1147).Bleibt somit - wie hier - bei der Mängelanzeige ungewiss, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt, dürfen Mängelrechte geltend gemacht werden, ohne Schadensersatzansprüche befürchten zu müssen, auch wenn sich das Verlangen im Ergebnis als unberechtigt herausstellt (Senatsurteil vom 23. Januar 2008 - VIII ZR 246/06, aaO Rn. 13; vgl. ferner BGH…, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 133/08, NJW 2009, 1262 Rn. 20).
- BGH, 02.09.2010 - VII ZR 110/09
Bauvertrag - Mängelbeseitigung und Kostenübernahme
Eine solche Inanspruchnahme mag zu einer Schadensersatzverpflichtung führen, wenn der Auftragnehmer für den Mangel nicht verantwortlich ist und der Auftraggeber bei der im Rahmen seiner Möglichkeiten gebotenen Überprüfung hätte feststellen können, dass er selbst für die Ursachen des Mangels verantwortlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2008 - VIII ZR 246/06, BauR 2008, 671; vgl. auch OLG Düsseldorf BauR 1999, 919;… Messerschmidt/Voit - Moufang, § 635 Rn. 6). - OLG Frankfurt, 15.02.2012 - 4 U 148/11
Werkvertrag - Nachunternehmer beseitigt Mangel seines Auftraggebers: Wer zahlt?
Für die gerichtliche Geltendmachung einer vermeintlichen Forderung ist anerkannt, dass darin weder eine unerlaubte Handlung im Sinne der §§ 823ff. BGB noch ein Verstoß gegen Treu und Glauben und damit eine zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung gesehen werden kann (BGH Urteil vom 23.01.2008, Az.: VIII ZR 246/06, Rn. 8 zitiert nach juris m.w.N.).Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen sich diese Rechtsprechung auf die außerprozessuale Geltendmachung vermeintlicher Rechte übertragen lässt, wird nicht einheitlich beantwortet (zum Meinungsstand vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2008, Az.: VIII ZR 246/06, Rn. 8 m.w.N.; BGH…, Urteil vom 16.01.2009, V ZR 133/08 Rn. 12ff., jeweils zitiert nach juris).
Für den Fall des Mängelbeseitigungsverlangens nach § 439 Absatz 1 BGB wurde eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung für den Fall bejaht, dass der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel nicht vorliegt, sondern die Ursache für die Beanstandungen in seinem Verantwortungsbereich liegt (BGH, Urteil vom 23.01.2008, Az.: VIII ZR 246/06, Rn. 12 zitiert nach juris).
- BGH, 18.01.2011 - XI ZR 356/09
Verbraucherrecht - Darlehen zur teilweisen Finanzierung d. verbundenen Vertrags
Bleibt bei dieser Prüfung mangels höchstrichterlicher Leitentscheidungen für die Auslegung der maßgeblichen Gesetzesbestimmungen ungewiss, ob eine Pflichtverletzung der anderen Vertragspartei vorliegt, darf der Gläubiger einen ihm vom Schuldner abverlangten Forderungsverzicht zurückweisen, ohne Schadensersatzpflichten wegen einer schuldhaften Vertragsverletzung befürchten zu müssen, auch wenn sich seine Anspruchsberühmung in einem Rechtsstreit später als unberechtigt herausstellt (vgl. BGH, Urteile vom 7. März 1972 - VI ZR 169/70, WM 1972, 589 f., vom 22. November 2007 - III ZR 9/07, WM 2008, 38 Rn. 6 ff., vom 23. Januar 2008 - VIII ZR 246/06, WM 2008, 561 Rn. 13 …und vom 16. Januar 2009 - V ZR 133/08, WM 2009, 753 Rn. 20 und 26). - OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 12 U 167/09
Versicherungsrecht - Unterversicherung bei einem Rohbau
Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276 Abs. 2 BGB) entspricht er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr schon dann, wenn er prüft, ob die Vertragsstörung auf eine Ursache zurückzuführen ist, die dem eigenen Verantwortungsbereich zuzuordnen, der eigene Rechtsstandpunkt mithin plausibel ist (…vgl. BGH a. a. O.; NJW 2008, 1147). - AG Krefeld, 31.03.2009 - 5 C 434/06
Werkstattrecht - Gutachter- und Anwaltskosten bei Reklamationen
In der Rechtsprechung des BGH, der sich das Gericht anschließt, ist es mittlerweile zwar anerkannt, dass jedenfalls ein unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung darstellt, wenn der Käufer - gleiches muss für den Besteller im Sinne des § 631 Abs. 1 BGB gelten - erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel nicht vorliegt, sondern die Ursache für die von ihm beanstandete Erscheinung in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt (BGH, NJW 2008, 1147 f.;… zitiert nach Juris, Rdnr. 12;… BGH NJW 2007, 1458 ff., zitiert nach Juris, Rdnr. 11).Der BGH hat ausdrücklich ausgeführt, dass der Käufer Mängelrechte geltend machen dürfe, ohne Schadensersatzpflichten wegen einer schuldhaften Vertragsverletzung befürchten zu müssen, wenn ungewiss bleibt, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt, insbesondere auch dann, wenn sich sein Verlangen im Ergebnis als unberechtigt herausstellt (BGH, NJW 2008, 1147 f., zitiert nach Juris, Rdnr. 13).
- OLG Frankfurt, 20.04.2009 - 1 W 21/09
Selbständiges Beweisverfahren - Verpflichtung zur Klageerhebung?
Ein solcher Kostenerstattungsanspruch, der sich rechtlich auf eine schuldhafte Verletzung der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien eines Werkvertrages in der Gestalt einer Verletzung der Pflicht zu gegenseitiger Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) stützen ließe (§ 280 Abs. 1 Satz 1 BGB), wäre von vorneherein nur dann begründet, wenn man das selbständige Beweisverfahren als eine Art außergerichtliche Geltendmachung in Vorbereitung des nachfolgenden Klageverfahrens ansähe; denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass allein in der Erhebung einer Klage oder in der sonstigen Inanspruchnahme eines staatlichen, gesetzlich geregelten Rechtspflegeverfahrens zur Durchsetzung vermeintlicher Rechte weder eine unerlaubte Handlung im Sinne der §§ 823 ff BGB noch ein Verstoß gegen Treu und Glauben und damit eine zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung gesehen werden kann (BGH, Urt. v. 23.01.2008 - VIII ZR 246/06 -, NJW 2008, 1147 [juris Rn. 8 m.w.N.]). - LG Krefeld, 20.04.2010 - 1 S 140/09 Zu diesen Rechten und Interessen gehört auch das Interesse des Schuldners, nicht in weitergehendem Umfang in Anspruch genommen zu werden als geschuldet (BGH NJW 2009, 1262; BGH NJW 2008, 1147).
Bleibt dabei ungewiss, ob tatsächlich ein Anspruch gegeben ist, darf der Gläubiger diesen geltend machen, ohne Schadensersatzpflichten wegen einer schuldhaften Vertragsverletzung befürchten zu müssen, falls sich sein Verlangen im Ergebnis als unberechtigt herausstellen sollte (BGH NJW 2009, 1262; BGH NJW 2008, 1147).
- LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2011 - 11 S 554/11
Krankentagegeldversicherung: Anspruch auf Krankentagegeld in der …
- OLG Stuttgart, 21.01.2009 - 4 U 56/08
- LG München I, 04.11.2009 - 8 O 10671/09
Bauträger - Kein Rücktritt wegen unberechtigter Mängelvorbehalte!
- OLG München, 02.05.2012 - 15 U 2929/11
Vergütung des Rechtsanwalts: Forderung der gesetzlichen Gebühren wegen …
- OLG München, 04.09.2009 - 32 Wx 44/09
Wohnungseigentum - Kostenverteilung bei Schadensermittlung
- LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 4b O 130/08
Stabilisierung von Förderstrecken-Druckprodukten II
- OLG Brandenburg, 03.02.2010 - 7 U 109/09
Auslegung eines Pkw-Kaufs mit Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens; Erstattung …
- LSG Sachsen, 05.05.2010 - L 1 KR 29/08
Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren für die vorgerichtliche Abwehr der …
- LG Wuppertal, 18.10.2011 - 16 S 16/11
Architekten und Ingenieure - Honorarforderung unberechtigt: Schadensersatz!
- LG Wuppertal, 07.03.2012 - 8 S 76/11
- AG Karlsruhe, 02.10.2012 - 5 C 245/12
Mietrecht - Schadensersatz wegen unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens?
- LG Berlin, 25.11.2008 - 55 S 123/08
Autokauf - Spritverbrauch: Eigenversuche reichen für Reklamation!
- LG Bielefeld, 10.03.2010 - 22 S 299/09
- LG Wuppertal, 18.10.2011 - 16 S 17/11
Unberechtigte Geltendmachung einer Honorarforderung: Schadensersatz des …
