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   BGH, 23.02.1973 - V ZR 109/71   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verjährung des nachbarrechtlichen Beseitigungsanspruchs

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 60, 235
  • NJW 1973, 703
  • WM 1973, 412
  • DB 1973, 666



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Wird zitiert von ... (44)  

  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 99/03  

    Nachbarrecht - Beseitigung von störenden Wurzeln

    a) Das Selbsthilferecht nach § 910 Abs. 1 Satz 1 BGB schließt den Beseitigungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht aus (Bestätigung von Senat, BGHZ 60, 235, 241 f. und 97, 231, 234).*).

    Das Selbsthilferecht des Eigentümers nach § 910 Abs. 1 Satz 1 BGB schließt einen solchen Beseitigungsanspruch nicht aus; beide bestehen gleichrangig nebeneinander (Senat, BGHZ 60, 235, 241 f.; 97, 231, 234; Urt. v. 8. Juni 1979, V ZR 46/78, LM BGB § 1004 Nr. 156; Picker, JuS 1974, 357, 359 ff.; Gursky, JZ 1992, 312, 313; Roth, JZ 1998, 94).

    Für sie spricht neben dem Grundgedanken des § 903 BGB (vgl. Senat, BGHZ 60, 235, 242) der Umstand, daß dem durch Baumwurzeln beeinträchtigten Grundstückseigentümer dasselbe Abwehrrecht zustehen muß wie demjenigen, dessen Eigentum in anderer Art beeinträchtigt wird.

    Stand ihr nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB ein Anspruch auf Beseitigung der durch die Baumwurzel hervorgerufenen Beeinträchtigung des Weges gegen den Beklagten zu, ist er dadurch, daß die Klägerin die Arbeiten durchführen ließ, von einer ihm obliegenden Verpflichtung befreit und deshalb "auf sonstige Weise" im Sinne des § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB bereichert worden (ständige Senatsrechtsprechung seit BGHZ 60, 235, 243; siehe Urt. v. 21. Oktober 1994, V ZR 12/94, WM 1995, 76).

  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00  

    Immobilie - Immissionsschutz, Industrielärm vom Nachbargrundstück

    Allerdings hat der Senat auch wiederholt klargestellt, daß dies nur in dem Sinne gilt, daß die zeitliche Priorität dem Störer keinen Rechtfertigungsgrund für die Eigentumsbeeinträchtigung des Nachbarn liefert (BGHZ 60, 235, 242; 135, 235, 241).
  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84  

    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer

    Er sei nicht selbständig übertragbar und gehe mit dem Übergang des absoluten Rechts ohne weiteres auf den neuen Rechtsinhaber über (BGHZ 18, 223, 225; 60, 235).

    Bei einem Eigentumswechsel beginne danach keine neue Verjährungsfrist zu laufen )BGHZ 60, 235 ).

    die Verjährungsfrist für den Anspruch des Voreigentümers betrug hier nicht, wie von der Rechtsprechung im Grundsatz (BGHZ 60, 235 ) angenommen, gemäß § 195 BGB 30 Jahre.

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