Rechtsprechung
| BGH, 23.02.2000 - 1 ARs 2/00 |
Diebestour-Stützpunkt im Wald [Antwort 1. Strafsenat]
§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 132 Abs. 3 Satz 3 GVG; § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB
Vorlage; Mittäterschaft beim Bandendiebstahl (Anwesenheit des Bandenmitgliedes) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der Bande beim Bandendiebstahl
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- BGH, 22.12.1999 - 3 StR 339/99
- BGH, 23.02.2000 - 1 ARs 2/00
- BGH, 09.08.2000 - 3 StR 339/99
Zeitschriftenfundstellen
- StV 2000, 315
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 09.08.2000 - 3 StR 339/99
Bandendiebstahl des tatortsabwesenden Mittäters I
Der 1. ( StV 2000, 315), 2. und 5. Strafsenat haben gemäß § 132 Abs. 3 GVG mitgeteilt, daß sie diesem Rechtssatz unter Aufgabe eigener entgegenstehender Rechtsprechung zustimmen bzw. der beabsichtigten Entscheidung nicht entgegentreten. - BGH, 27.06.2000 - 1 ARs 6/00
Anfrage; Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des …
Mit der vom 3. Strafsenat beabsichtigten erweiterten Auslegung, die auch den sogenannten Hintermann in die Strafbarkeit wegen Bandendiebstahls einbeziehen will, am Erfordernis des Zusammenwirkens wenigstens zweier Bandentäter bei der eigentlichen Tatausführung indessen festhält, dürften nennenswerte Anwendungsschwierigkeiten nicht verbunden sein (ebenso Senat, Antwortbeschluß vom 23. Februar 2000 - 1 ARs 2/00). - BGH, 27.06.2000 - 4 StR 284/99 Mit der vom 3. Strafsenat beabsichtigten erweiterten Auslegung, die auch den sogenannten Hintermann in die Strafbarkeit wegen Bandendiebstahls einbeziehen will, am Erfordernis des Zusammenwirkens wenigstens zweier Bandentäter bei der eigentlichen Tatausführung indessen festhält, dürften nennenswerte Anwendungsschwierigkeiten nicht verbunden sein (ebenso Senat, Antwortbeschluß vom 23. Februar 2000 - 1 ARs 2/00).
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