Rechtsprechung
| BGH, 23.03.2011 - XII ZB 51/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
mehr- verkehrslexikon.de
Zur Notwendigkeit einer Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch vor einer Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entscheidungspflicht eines Gerichts über ein Prozesskostengesuch bei Beantragung von Prozesskostenhilfe durch einen Berufungsführer vor Ablauf einer Berufungsbegründungsfrist und einer Beabsichtigung des Gerichts zur Ablehnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - PKH-Entscheidung vor Verwerfung der Berufung als unzulässig
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verwerfung der Berufung und der Prozesskostenhilfeantrag
- blogspot.com (Kurzinformation)
BGH hilft bei Prozesskostenhilfe und Wiedereinsetzung in der 2. Instanz
- lto.de (Kurzinformation)
Über vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist gestellten PKH-Antrag muss vor Verwerfung der Berufung entschieden werden
Verfahrensgang
- AG Erlangen, 08.02.2010 - 2 C 1651/09
- LG Nürnberg-Fürth, 04.08.2010 - 19 S 2606/10
- BGH, 23.03.2011 - XII ZB 51/11
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2011, 995
- FamRZ 2011, 881
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 27.10.2011 - III ZB 31/11
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in Berufungsbegründungsfrist
Einem Berufungskläger ist auch dann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist zu gewähren, wenn das Berufungsgericht sein Rechtsmittel wegen Versäumung dieser Frist verworfen hat, ohne zuvor über das Prozesskostenhilfegesuch des Rechtsmittelführers entschieden zu haben, und dieser die Verwerfungsentscheidung anficht, aber eine Berufungsbegründung während des Rechtsbeschwerdeverfahrens nicht nachholt (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 23. März 2011 - XII ZB 51/11, NJW-RR 2011, 995).*).Deshalb hätte das Berufungsgericht zunächst über diesen Antrag entscheiden und dem Kläger Gelegenheit geben müssen, anschließend einen Wiedereinsetzungsantrag zu stellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2011 - XII ZB 51/11, NJW-RR 2011, 995 Rn. 10 und vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03, NJW-RR 2004, 1218, 1219).
Für einen vergleichbaren Sachverhalt hat der XII. Zivilsenat in seinem Beschluss vom 23. März 2011 (XII ZB 51/11, NJW-RR 2011, 995) eine Obliegenheit des Berufungsklägers, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist zu beantragen und die Begründung nachzuholen, nachdem sein Rechtsmittel verworfen und anschließend Prozesskostenhilfe versagt wurde, nicht erwogen.
- OLG Köln, 18.12.2012 - 4 UF 196/12 Das durch Bedürftigkeit im Sinne von § 115 ZPO begründete Unvermögen einer Partei, einen Rechtsanwalt ohne Vorschaltung eines Prozesskostenhilfeverfahrens mit der (unbedingten) Einlegung einer Berufung zu beauftragen, hindert diese nicht daran, dieses Gesuch selbst noch am letzten Tag der Rechtsmittelfrist bei dem zuständigen Gericht einzureichen ( vgl.: BGH, Beschluss vom 23.03.2011 - XII ZB 51/11 - zitiert nach juris Rn. 9; Beschluss vom 20.07.2005 - XII ZB 31/05 - NJOZ 2005, 3385 ff., Zif. 2.;… Greger, a. a. O., § 233 Rn. 23 Stichwort: Prozesskostenhilfe;… Gehrlein, a. a. O., § 233 Rn. 43 ).
(2.2.2.2) Indessen scheidet die Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist nach der zur Wahrung der Berufungsfrist gemäß § 517 ZPO - soweit ersichtlich - ergangenen und gemäß § 113 Abs. 1 ZPO auf die Wahrung der Beschwerdefrist in Familienstreitsachen übertragbaren Rechtsprechung des 12. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs aus, wenn der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens nicht innerhalb der Beschwerdefrist bei dem Erstgericht (§ 64 Abs. 1 FamFG) eingegangen ist ( vgl.: BGH, Beschluss vom 23.03.2011, a. a. O., Rn. 9;… Beschluss vom 20.07.2005, a. a. O., Zif. 2 ).
- BGH, 12.10.2011 - XII ZB 127/11
Verfahrensrecht - Beschwerdewert für Auskunftserteilung in Güterrechtsverfahren
Dieses Verfahrensgrundrecht verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. April 2011 XII ZB 553/10 -FamRZ 2011, 966 Rn. 9; vom 23. März 2011 XII ZB 51/11 -FamRZ 2011, 881 Rn. 7;… vom 2. April 2008 XII ZB 189/07 - FamRZ 2008, 1338 Rn. 8 …und vom 18. Juli 2007 XII ZB 162/06 - FamRZ 2007, 1725 Rn. 4;… ebenso: BGH Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 62/10 - WuM 2011, 177 Rn. 3 und BGHZ 151, 221 = NJW 2002, 3029, 3030).
- BGH, 29.02.2012 - XII ZB 198/11
Verfahrensrecht - Streitbeitritt und selbständige Rechtsmitteleinlegung
Das Oberlandesgericht hat durch seine Entscheidung das Verfahrensgrundrecht des Antragsgegners auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt, welches es den Gerichten verbietet, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Senatsbeschlüsse vom 23. März 2011 - XII ZB 51/11 - FamRZ 2011, 881 Rn. 7 …und vom 2. April 2008 - XII ZB 189/07 - FamRZ 2008, 1338 Rn. 8 mwN). - BGH, 23.05.2012 - XII ZB 375/11
Familienrecht - Wiedereinsetzung in Beschwerdebegründungsfrist
Das Oberlandesgericht hat durch seine Entscheidung das Verfahrensgrundrecht der Antragsgegnerin auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt, welches es den Gerichten verbietet, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. März 2011 - XII ZB 51/11 - FamRZ 2011, 881 Rn. 7 …und vom 2. April 2008 - XII ZB 189/07 - FamRZ 2008, 1338 Rn. 8 mwN). - BGH, 08.02.2012 - XII ZB 462/11
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in Beschwerdebegründungsfrist
Das Oberlandesgericht hat durch seine Entscheidung das Verfahrensgrundrecht des Antragsgegners auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt, welches es den Gerichten verbietet, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Senatsbeschlüsse vom 23. März 2011 - XII ZB 51/11 - FamRZ 2011, 881 Rn. 7 …und vom 2. April 2008 - XII ZB 189/07 - FamRZ 2008, 1338 Rn. 8 mwN). - BGH, 14.12.2011 - XII ZB 233/11
Verfahrensrecht - Rüge der Verfahrensbevollmächtigung
Das Berufungsgericht hat durch seine Entscheidung das Verfahrensgrundrecht der Klägerin auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt, das es den Gerichten verbietet, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Senatsbeschluss vom 23. März 2011 - XII ZB 51/11 - FamRZ 2011, 881 Rn. 7 mwN). - BGH, 09.01.2012 - AnwZ (Brfg) 14/11
Verfahrensrecht - Ablehnung von Prozesskostenhilfe
Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur Beschlüsse vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03, NJW-RR 2004, 1218, 1219 und vom 23. März 2011 - XII ZB 51/11, NJW-RR 2011, 995 Rn. 9 f.) dann, wenn ein Rechtsmittelführer vor Ablauf der Begründungsfrist Prozesskostenhilfe beantragt und das Gericht beabsichtigt, diese zu versagen, grundsätzlich vor der Verwerfung des Rechtsmittels als unzulässig über das Prozesskostenhilfegesuch zu entscheiden.
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