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   BGH, 23.04.1998 - 4 StR 150/98   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1998, 510



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 13.01.2010 - 5 StR 506/09  

    Täterschaft; Beihilfe; Interesse am Taterfolg (Beteiligung an der Beute);

    Diese Feststellungen, auf deren Grundlage eine freiwillige Aufgabe des Vorhabens im Sinne von § 31 Abs. 1 Nr. 2 StGB ausgeschlossen ist (vgl. BGH NStZ 1998, 510; Fischer, StGB 57. Aufl. § 24 Rdn. 19a), hat das Landgericht in nicht zu beanstandender Weise anhand der äußeren Umstände in Verbindung mit den Aussagen der Zeugen K. und T. getroffen.
  • BGH, 27.04.2010 - 1 StR 153/10  

    Strafbarkeit eines Versuchs der Beteiligung zu einer Verabredung zum Menschenraub

    Der Tatbestand des § 30 Abs. 2 StGB ist auch dann erfüllt, wenn die Teilnehmer an der Verabredung mehrere Begehungsmöglichkeiten ins Auge fassen und in ihren Willen aufnehmen, jedoch nur eine von ihnen ein Verbrechen ist (BGH NStZ 1998, 510; Schünemann in LK 12. Aufl. § 30 Rdn. 70 jew. m. w. N.).
  • OLG Hamm, 27.06.2001 - 3 Ss 16/01  

    versuchte Anstiftung, Versuch, freiwilliger Rücktritt, Beweisantrag,

    Hätten der Angeklagte und der Zeuge diese drei Modalitäten in der Weise verabredet, dass sie in einer bestimmten Reihenfolge oder je nach Gestaltung der Umstände im Rahmen der geplanten Angriffe auf die Ehefrau des Angeklagten durchgeführt werden sollten (Anstiftung auf unsicherer Tatsachengrundlage), so würde hier eine versuchte Anstiftung entweder zur schweren Körperverletzung oder sogar zum Totschlag gleichzeitig neben der versuchten Anstiftung (nur) zur einfachen Körperverletzung (Knie schlagen) vorliegen (vgl. BGH NStZ 98, 510; OLG Hamm JR 92, 523; Schönke/Schröder-Cramer/Heine, a.a.O., § 30 StGB Rdnr. 7; LK-Roxin, a.a.O., § 30 Rdnr. 69).
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