Rechtsprechung
| BGH, 23.05.1984 - 3 StR 102/84 |
Prügel durch Jugendstaatsanwalt
§ 336 StGB aF (§ 339 StGB nF), § 340 StGB
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
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Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 32, 357
- NJW 1984, 2711
- MDR 1984, 767
- NStZ 1986, 27
Wird zitiert von ... (24)
- BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94
Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen …
Sowohl nach § 336 StGB (vgl. BGHSt 32, 357; 38, 381) als auch nach dem - insoweit weiter gefaßten - § 244 StGB-DDR (vgl. BGHSt 40, 169, 174 ff.) kann ein Staatsanwalt grundsätzlich Täter einer Rechtsbeugung sein.Der Bundesgerichtshof hat bereits in früheren Entscheidungen unabhängig von der Problematik strafrechtlicher Bewertung der Rechtsprechung in einem totalitären System hervorgehoben, daß nicht jede unrichtige Rechtsanwendung eine Beugung des Rechts darstellt ( BGHSt 32, 357, 363 f.; 34, 146, 149; 38, 381, 383).
d) Bei alledem billigt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - in Anlehnung an Radbruch (SJZ 1946, 105, 108) - die als notwendige Konsequenz aus der speziellen Regelung für eine eingeschränkte strafrechtliche Verantwortung von Richtern hergeleitete "Sperrwirkung" des Rechtsbeugungstatbestandes (BGHSt 10, 294; 32, 357, 364) auch den Richtern und Staatsanwälten der DDR zu.
- BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09
Gesetzlicher Richter (Zweierbesetzung; Dreierbesetzung; Umfang der Sache: Zahl …
Um nicht in jedem Rechtsverstoß bereits eine "Beugung" des Rechts zu sehen, enthält das Tatbestandsmerkmal ein normatives Element; erfasst werden sollen davon nur elementare Verstöße gegen die Rechtspflege, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei von Recht und Gesetz entfernt (vgl. BGHSt 32, 357, 364; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 42, 343, 345; 47, 105, 109 ff.;… BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 7) und dadurch die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung begründet, ohne dass allerdings ein Vor- oder Nachteil tatsächlich eingetreten sein muss (BGHSt 42, 343, 346, 351;… BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6).Für die Erfüllung des ungeschriebenen tatbestandlichen Regulativs der konkreten Gefahr einer sachfremden Entscheidung (vgl. BGHSt 32, 357, 364) kann es sprechen, wenn ein Richter eine Entscheidung zum Nachteil einer Partei unter bewusster Begehung eines schwerwiegenden Verfahrensfehlers trifft.
Um nicht in jedem Rechtsverstoß bereits eine "Beugung" des Rechts zu sehen, enthält das Tatbestandsmerkmal ein normatives Element; erfasst werden sollen davon nur elementare Verstöße gegen die Rechtspflege, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei von Recht und Gesetz entfernt (vgl. BGHSt 32, 357, 364; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 42, 343, 345; 47, 105, 109 ff.;… BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 7; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09 Tz. 10) und dadurch die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung begründet, ohne dass allerdings ein Vor- oder Nachteil tatsächlich eingetreten sein muss (BGHSt 42, 343, 346, 351;… BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6).
Für die Erfüllung des ungeschriebenen tatbestandlichen Regulativs der konkreten Gefahr einer sachfremden Entscheidung (vgl. BGHSt 32, 357, 364) kann es sprechen, wenn ein Richter eine Entscheidung zum Nachteil einer Partei unter bewusster Begehung eines schwerwiegenden Verfahrensfehlers trifft.
- BGH, 04.09.2001 - 5 StR 92/01
Rechtsbeugung durch Verfahrensverzögerung (Fall Schill)
Im Ansatz zutreffend geht das Landgericht - das die verhängte Ordnungshaft vor dem Hintergrund wiederholter massiver Störungen der Hauptverhandlung mit Recht für inhaltlich vertretbar hält (…vgl. dazu Diemer in KK StPO 4. Aufl. § 178 GVG Rdn. 3 mit Beispielen aus der Rechtsprechung) - davon aus, daß Rechtsbeugung nicht nur in Form von Sachentscheidungen, sondern auch durch einen Verstoß gegen Verfahrensrecht begangen werden kann (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 32, 357; 38, 381, 383; 42, 343; jeweils m.w.N.).Ebensowenig wie der Vorsatz der Rechtsbeugung durch die Vorstellung des Täters, er handele im Ergebnis gerecht, in Frage gestellt wird, wenn sich sein Handeln in schwerwiegender Weise vom Gesetz entfernt und an eigenen Maßstäben anstelle der vom Gesetzgeber statuierten ausrichtet (vgl. BGHSt 32, 357, 360), kann den Richter eine solche Vorstellung bei idealkonkurrierenden Delikten entlasten.
- BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92
Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur …
Rechtsbeugung kann auch durch Beugung des Verfahrensrechts (BGH MDR 1952, 693, 695; BGH NStZ 1988, 218; BGH, Urteil vom 28. November 1978 - 1 StR 250/78) oder durch Vereinbarungen begangen werden, die sich gegenüber dem rechtlich unerfahrenen Beschuldigten als in die Irre führende Leitung einer Rechtssache darstellen ( BGHSt 32, 357, 359).Der Bundesgerichtshof hat jedoch wiederholt darauf hingewiesen, daß der Tatbestand nicht in unangemessener Weise ausgedehnt werden darf ( BGHSt 32, 357, 363 f; 34, 146, 148 f; BGH NStZ 1988, 218, 219).
Rechtsbeugung begeht deshalb nur der Amtsträger, der sich bewußt in schwerwiegender Weise vom Gesetz entfernt und sein Handeln als Organ des Staates statt an Recht und Gesetz an seinen eigenen Maßstäben ausrichtet (vgl. BGHSt 32, 357, 360 f).
Im vorliegenden Fall hätte es auf der Grundlage des objektiven Täterverhaltens zumindest am Vorsatz gefehlt (vgl. BGHSt 32, 357, 360).
- BGH, 09.05.1994 - 5 StR 354/93
Rechtsbeugung durch DDR-Militär-Staatsanwälte; Begünstigung.
Im Hinblick auf § 336 StGB hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung BGHSt 32, 357 angenommen, daß Staatsanwälte im Ermittlungsverfahren Täter einer Rechtsbeugung sein können (…vgl. auch OLG Köln GA 1975, 341, OLG Bremen NStE § 336 StGB Nr. 2).Die Vorschrift des § 336 StGB betrifft jedoch nicht jede unrichtige Rechtsanwendung, sondern nur die Beugung des Rechtes (BGHSt 34, 146, 149; vgl. auch BGHSt 32, 357, 364).
- BGH, 13.12.1993 - 5 StR 76/93
Stellung der Rechtspflege im System der DDR; Rechtsbeugung durch DDR-Richter …
a) Im Hinblick auf Handlungen, die in der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden sind, hat der Bundesgerichtshof betont, daß § 336 StGB nicht schlechthin jede unrichtige Rechtsanwendung, sondern nur die Beugung des Rechts treffe (BGHSt 34, 146, 149; vgl. auch BGHSt 32, 357, 364). - OLG Karlsruhe, 09.12.2003 - 3 Ws 174/03 Diese im Begriff der Beugung des Rechts angelegte Einschränkung des Tatbestands des § 339 StGB trägt zum Einen dem Bedürfnis Rechnung, Sachverhalte auszugrenzen, die mit dem Verbrechensverdikt des § 339 StGB überbewertet wären (vgl. BGHSt 41, 247, 251; 38, 381, 383), und dient der Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit (BGHSt 10, 294, 298; BGH NStZ 2001, 651, 652), indem sie eine grundlegende Beeinträchtigung der Unabhängigkeit richterlichen Entscheidens vermeidet (vgl. BGH NStZ 1988, 218, 219; 2001, 651, 652; BGHSt 32, 357, 363;… Senat aaO).
Dem trägt die in Rechtsprechung und Lehre dem Rechtsbeugungstatbestand zuerkannte Sperrwirkung Rechnung, wonach eine Verurteilung wegen eines Verhaltens bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache nach anderen Strafvorschriften nur möglich ist, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 339 StGB gegeben sind (Senat NStZ 2001, 112; vgl. BGHSt 10, 294; 32, 357, 364 f; 41, 247, 255; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 284;… Kuhlen in NK-StGB § 339 Rdnr. 91 ff m. w. N.;… Schroeder GA 1993, 389; Küpper in Gedächtnisschrift für Dieter Meurer 2002, 123, 130 f).
b) Das Eingreifen der Sperrwirkung des Rechtsbeugungstatbestandes setzt voraus, dass die den anderweitigen strafrechtlichen Vorwurf begründende Verhaltensweise sich als Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache darstellt (vgl. BGHSt 32, 357, 364 f).
- BGH, 05.12.1996 - 1 StR 376/96
Anforderungen an den subjektiven Tatbestand der Rechtsbeugung; Rechtsbeugung …
Rechtsbeugung kann zwar auch durch den Verstoß gegen Verfahrensvorschriften begangen werden (RGSt 57, 31, 34; BGHSt 32, 357 ff.; 38, 381, 383; BGH NStZ 1988, 218; OLG Schleswig SchlHA 1983, 86;… Spendel aaO Rdn. 49).Allerdings ist nicht jeder Rechtsverstoß als "Beugung" des Rechts anzusehen, vielmehr enthält dieses Tatbestandsmerkmal ein normatives Element und soll nur elementare Verstöße gegen die Rechtspflege erfassen, bei denen sich der Täter bewußt und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt ( BGHSt 32, 357, 364; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 40, 272, 283; aA Seebode JR 1994, 1, 3 f.; Spendel JR 1994, 221, 223;… Rudolphi in SK StGB 4. Aufl. § 336 Rdn. 11).
- BGH, 20.09.2000 - 2 StR 276/00
Tatbestand der Rechtsbeugung bei Verstößen gegen Verfahrensvorschriften (Konkrete …
Erfaßt werden sollen nur elementare Rechtsverstöße, bei denen sich der Täter bewußt und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt (ständige Rechtsprechung, BGHSt 32, 357; 42, 343, 345).Erfaßt werden sollen nur elementare Rechtsverstöße, bei denen sich der Täter bewußt und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt (ständige Rechtsprechung, BGHSt 32, 357; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 42, 343, 345), In diesem Sinne sind die angesprochenen Verfahrensverstöße, insbesondere aber die Verletzung der § 54 VwGO, §§ 41, 47 ZPO gravierend.
- BGH, 06.10.1994 - 4 StR 23/94
Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der ehemaligen DDR (Straftaten der …
Nicht jede unrichtige Rechtsanwendung stellt indes eine Beugung des Rechts dar (vgl. BGHSt 32, 357, 364; 34, 146, 149; BGH NStZ 1994, 240, 241; NStZ 1994, 437, jeweils m.w.N.). - BGH, 29.04.1994 - 3 StR 528/93
Politische Verdächtigung eines DDR-Bürgers durch einen DDR-Bürger (Anzeige einer …
- BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 177/02
Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösung
- BGH, 05.02.1996 - NotZ 42/94
Amtsenthebung einer Notarin
- BGH, 30.11.1995 - 4 StR 777/94
StGB § 336
- OLG Naumburg, 23.04.2012 - 1 Ws 48/12
Verfolgung eines das Urteil nach Fertigstellungsfrist teilweise abändernden …
- OLG Naumburg, 06.10.2008 - 1 Ws 504/07
Anforderungen an die Sachaufklärung hinsichtlich des Vorwurfs der Rechtsbeugung …
- BGH, 29.07.1986 - 1 StR 330/86
StGB § 1975 § 336
- BGH, 08.02.1995 - 5 StR 157/94
StGB § 241a, § 336, § 239
- BGH, 21.08.1997 - 5 StR 652/96
Rechtsbeugung von Staatsanwälten der DDR durch Nichtverfolgung von …
- BGH, 02.04.2008 - 5 StR 42/08
Beweiswürdigung bei Vergewaltigung (mangelnde Aussagekonstanz; Aussage gegen …
- BGH, 27.05.1987 - 3 StR 112/87
StGB § 336
- BGH, 25.10.1994 - 4 StR 559/94
StGB § 315c
- OLG Braunschweig, 22.11.1991 - Ws 13/91
DDR: StGB §§ 83, 84; StGB § 78b; StPO § 172
- OLG Frankfurt, 27.05.2008 - 1 Ss 362/07
Ausländerrecht: Strafbarkeit eines Verstoßes gegen eine räumliche Beschränkung in …
