Rechtsprechung
   BGH, 23.05.1990 - 3 StR 163/89   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1990, 436
  • StV 1991, 414



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Wird zitiert von ... (14)  

  • BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03  

    StGB § 266 Abs. 1

    (1) Eine Treupflichtverletzung im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB setzt regelmäßig ein Rechtsverhältnis voraus, das auf die Betreuung fremder Vermögensangelegenheiten gerichtet ist (vgl. BGH NJW 1983, 461; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 11, 14, 16).
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91  

    StGB § 263

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  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 545/07  

    Verfolgungsverjährung; Unterbrechung (Reichweite; Akteneinsicht; Erhebung einer

    a) Sind mehrere selbständige Straftaten im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens, so erstrecken sich verjährungsunterbrechende Untersuchungshandlungen grundsätzlich auf alle diese Taten, sofern nicht der Verfolgungswille des tätig werdenden Strafverfolgungsorgans erkennbar auf eine oder mehrere der Taten beschränkt ist (BGH NStZ 2001, 191; NStZ 1990, 436, 437; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Handlung 4; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 2; Schmid in LK 12. Aufl. § 78 c Rdn. 8).

    Zwar kann die Gewährung von Akteineinsicht grundsätzlich als verjährungsunterbrechende Handlung nach § 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB angesehen werden (BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 2; BGH StraFo 2008, 155, 156 m. w. N.), ebenso die Mitteilung des Eingangs weiterer Anzeigen.

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  • BGH, 27.05.2003 - 4 StR 142/03  

    Verjährungsunterbrechung nur bei ordnungsgemäßem Durchsuchungsbefehl

    c) Der Senat, dem nur die Ermittlungsakten ohne Fallakten und Beiakten vorgelegen haben, kann angesichts entsprechender konkreter Anhaltspunkte (vgl. EA Bd. I Bl. 3, 15, 20, 104; Bd. II Bl. 279) nicht ausschließen, daß bezüglich der von der Aufhebung betroffenen Fälle verjährungsunterbrechende Maßnahmen erfolgt sind, insbesondere eine mit Verfolgungswillen von den Strafverfolgungsbehörden gegenüber dem Angeklagten bewirkte Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens nach § 78 c Abs. 1 Nr. 1 StGB, die sich etwa aus anderen als den dem Senat vorliegenden Akten ergeben könnte (vgl. BGHSt 30, 215, 217, 219, BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 1, 2, 3).
  • BGH, 11.12.2007 - 4 StR 279/07  

    Berücksichtigung verjährter Untreuevorwürfe bei der Strafzumessung und Ausschluss

    Auch in der Akteneinsichtsgewährung an den Verteidiger des Angeklagten im Mai und im Oktober 2004 liegt keine wirksame Verjährungsunterbrechung hinsichtlich der vorgenannten drei Taten zum Nachteil des Geschädigten Heinrich E. Zwar kann in der Gewährung der Akteneinsicht zugleich die Bekanntgabe einer Verfahrenseinleitung im Sinne von § 78 c Abs. 1 Nr. 1 StGB liegen (vgl. BGH NStZ 2000, 427; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 - Bekanntgabe 2).
  • BGH, 28.11.1990 - 3 StR 170/90  

    Verfahrensrüge bei Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen eines

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  • BGH, 30.09.2009 - 2 StR 300/09  

    Untreue (existenzgefährdender Eingriff: Angriff auf das Stammkapital;

    Weiter war auch bei entsprechenden Feststellungen zur Sicherungstreuhand eine Untreue gegenüber der W bank zu prüfen (vgl. u. a. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 14 und 27).
  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 611/96  

    StGB § 2; StGB § 78c, § 78b

    Für die unter 1 abgeurteilte Tat findet sich mithin die erste Unterbrechungshandlung in der Aktenübersendungsverfügung an den Verteidiger vom 28. August 1995 (vgl. BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 2), mithin nach Ablauf von zwanzig Jahren seit der Tat.
  • BGH, 12.12.1995 - 1 StR 491/95  

    StGB § 78c

    Eine Ausnahme von dieser Regel greift ein, wenn sich der Verfolgungswille des zuständigen Organs erkennbar nur auf einzelne dieser Taten bezieht; dann tritt die Unterbrechung der Verjährung nicht für die übrigen Taten, die Gegenstand des Verfahrens sind, ein (vgl. BGH, Urteile vom 24. April 1956 - 5 StR 619/55 - bei Dallinger MDR 1956, 395 f. und vom 5. Mai 1970 - 4 StR 50/70 - bei Dallinger MDR 1970, 897; BGH NStZ 1990, 436 f.; BGH, Urt. vom 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79; G. Schäfer in Festschrift für Dünnebier, 1982 S. 541, 547 f.; Jähnke in LK 11. Aufl. § 78 c Rdn. 8).
  • BGH, 02.12.1992 - 2 StR 327/92  

    StGB §§ 52, 331

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  • BGH, 24.08.1994 - 2 StR 279/94  

    StGB § 266, § 78c

  • OLG Brandenburg, 26.05.2010 - 4 U 36/09  
  • BGH, 01.12.1994 - 4 StR 461/94  

    StPO § 33a, § 349 Abs. 3

  • BGH, 01.12.1994 - 4 StR 461/92  
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