Rechtsprechung
   BGH, 23.06.1994 - I ZR 15/92   

Rotes Kreuz

§ 12 BGB analog;

§ 253 ZPO, Bestimmtheit des Unterlassungsantrags

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 12
    Namensschutz des Deutschen Roten Kreuzes

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Schutz des Warenzeichens "Rotes Kreuz"

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Verwirkung des Anspruchs auf Unterlassung der Benutzung des Roten Kreuzes durch frühere Gestattung ("Rotes Kreuz")

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 126, 287
  • NJW 1994, 2820
  • NJW-RR 1995, 361 (Ls.)
  • ZIP 1994, 1472
  • MDR 1995, 280
  • GRUR 1994, 844
  • BB 1994, 1805



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Wird zitiert von ... (46)  

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05  

    Internet-Versteigerung III

    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform begründet, sondern auch für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen (vgl. BGHZ 126, 287, 295 - Rotes Kreuz; BGH, Urt. v. 9.9.2004 - I ZR 93/02, GRUR 2005, 443, 446 = WRP 2005, 485 - Ansprechen in der Öffentlichkeit II, m.w.N.; BGHZ 166, 253 Tz. 39 - Markenparfümverkäufe).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02  

    Markenparfümverkäufe

    Die Kerntheorie bezieht sich auf den Umfang der Rechtskraft eines Unterlassungsurteils und besagt, dass aus dem Urteil auch wegen solcher Verstöße gegen das Unterlassungsgebot vollstreckt werden kann, die den Kern der Verbotsform unberührt lassen (vgl. BGHZ 5, 189, 193 f. - Zwilling; 126, 287, 296 - Rotes Kreuz; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 322 Rdn. 115).

    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform begründet, sondern auch für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen (vgl. BGHZ 126, 287, 295 - Rotes Kreuz; BGH, Urt. v. 9.9.2004 - I ZR 93/02, GRUR 2005, 443, 446 = WRP 2005, 485 - Ansprechen in der Öffentlichkeit II, m.w.N.).

  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97  

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Zu berücksichtigen bleibt allerdings, daß der Durchschnittsverbraucher nur selten die Möglichkeit hat, verschiedene Marken unmittelbar zu vergleichen, und er sich sonst auf das unvollkommene Bild verlassen muß, das er von ihnen im Gedächtnis behalten hat (vgl. EuGH GRUR Int. 1999, 734, 736 Tz. 26 - Lloyd; BGHZ 126, 287, 293 - Rotes Kreuz).

    Denn im Erinnerungsbild treten regelmäßig die übereinstimmenden Merkmale stärker hervor als die Unterschiede (vgl. BGHZ 126, 287, 293 - Rotes Kreuz; vgl. weiter Fezer aaO § 14 Rdn. 157; Althammer/Ströbele aaO § 9 Rdn. 72, jeweils m.w.N.).

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