Rechtsprechung
   BGH, 23.06.2005 - I ZR 288/02   

Volltextveröffentlichungen (17)

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Kurzfassungen/Presse (14)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Streit um Domainname zwischen zwei Krankenhäusern

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Pressemitteilung)

    Kollision von Kennzeichenrechten bei der Wiedervereinigung [Informations- und Telekommunikationsrecht]

  • 123recht.net (Entscheidungsanmerkung und Kurzinformation, 30.6.2005)

    Hufeland.de - BGH sieht Gleichgewicht ungestört

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  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Streit um Domainname zwischen zwei Krankenhäusern

  • Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Domain-Entscheidung "hufeland.de"

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Streit um die Domain "hufeland.de"

  • heise.de (Pressebericht, 23.06.2005)

    BGH gibt thüringischer Klinik im Streit um Internetadresse Recht

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Streit um Domainname zwischen zwei Krankenhäusern

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Streit um Domainname zwischen zwei Krankenhäusern

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Domainvergabe: Prioritätsprinzip bei gleichwertigen Namens- und Markenrechten

  • it-rechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Ausstrahlung des Markenrechts auf Domain-Adressen

  • lawinfo.de (Pressemitteilung)

    Streit um Domainname zwischen zwei Krankenhäusern

  • gewrs.de (Kurzinformation)

    BGH entscheidet weiteren Domainstreit

Besprechungen u.ä. (2)

  • 123recht.net (Entscheidungsanmerkung und Kurzinformation, 30.6.2005)

    Hufeland.de - BGH sieht Gleichgewicht ungestört

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 12.1.2006)

    Hufeland.de - Streit zwischen Gleichnamigen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2006, 412
  • MDR 2006, 528
  • GRUR 2006, 159
  • MMR 2006, 159
  • K&R 2006, 88



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Wird zitiert von ... (10)  

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 183/03  

    Impuls

    Denn es handelt sich insofern um einen hinreichend unterscheidungskräftigen Bestandteil der Firma, der seiner Art nach und im Vergleich zu den übrigen, rein beschreibenden Firmenbestandteilen geeignet ist, im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen verwendet zu werden (BGH, Urt. v. 21.2.2002 - I ZR 230/99, GRUR 2002, 898 = WRP 2002, 1066 - defacto; Urt. v. 9.6.2005 - I ZR 231/01, GRUR 2006, 158 Tz 14 = WRP 2006, 90 - segnitz.de; Urt. v. 23.6.2005 - I ZR 288/02, GRUR 2006, 159 Tz 10 ff. = WRP 2006, 238 - hufeland.de).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 174/07  

    Peek & Cloppenburg

    Die Gleichgewichtslage, die zwischen zwei in derselben Branche, aber an verschiedenen Standorten tätigen gleichnamigen Handelsunternehmen besteht, kann dadurch gestört werden, dass eines der beiden Unternehmen das Unternehmenskennzeichen als Internetadresse oder auf seinen Internetseiten verwendet, ohne dabei ausreichend deutlich zu machen, dass es sich nicht um den Internetauftritt des anderen Unternehmens handelt (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 23.6.2005 - I ZR 288/02, GRUR 2006, 159 = WRP 2006, 238 - hufeland.de).*).

    Es ist weithin üblich, dass sich Unternehmen, die sich - aus welchen Gründen auch immer - auf einen bestimmten räumlichen Wirkungskreis beschränkt haben, im Internet darstellen, ohne dass damit eine räumliche Ausweitung des Tätigkeitsbereichs verbunden ist (BGH, Urt. v. 23.6.2005 - I ZR 288/02, GRUR 2006, 159 Tz. 18 = WRP 2006, 238 - hufeland.de).

    Beim Streit um Domainnamen gilt unter Gleichnamigen das Gerechtigkeitsprinzip der Priorität der Registrierung (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2006, 159 Tz. 20 - hufeland.de, m.w.N.).

  • BGH, 25.02.2010 - I ZB 19/08  

    Malteserkreuz II

    Die aus der kennzeichenrechtlichen Gleichgewichtslage zwischen dem Widersprechenden und dem Johanniterorden nach den Grundsätzen des Rechts der Gleichnamigen folgende Verpflichtung zur wechselseitigen Duldung (vgl. BGHZ 130, 134, 148 - Altenburger Spielkartenfabrik; BGH, Urt. v. 23.6.2005 - I ZR 288/02, GRUR 2006, 159 Tz. 16 ff. = WRP 2006, 238 - hufeland.de; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht, § 15 MarkenG Rdn. 26) bewirkt keine Verringerung des Schutzes der von beiden Organisationen verwendeten Zeichen (vgl. BGHZ 167, 322 Tz. 24 - Malteserkreuz I).
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  • LG München I, 26.10.2006 - 7 O 16794/06  

    Urteil - Adword-Werbung von Anwälten unsachlich

    Es handelt sich um einen hinreichend unterscheidungskräftigen Bestandteil der Firma, der seiner Art nach und im Vergleich zu den weiteren, rein beschreibenden Firmenbestandteilen geeignet ist, im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen verwendet zu werden (st. Rspr. BGH GRUR 2002, 898 ­ defacto; GRUR 2006, 158 ­ segnitz.de; GRUR 2006, 159 ­ hufeland.de).
  • OLG Köln, 15.08.2007 - 6 U 55/07  

    Bezeichnungskürzel eines Bundesverbandes

    Es handelt sich hierbei nämlich um einen hinreichend unterscheidungskräftigen Bestandteil der Firma, der seiner Art nach und im Vergleich zu den übrigen, beschreibenden Firmenbestandteilen geeignet ist, im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen verwendet zu werden (vgl. zu diesen Voraussetzungen BGH a.a.O. - de facto; BGH GRUR 2006, 158 - segnitz.de; BGH GRUR 2006, 159 - hufeland.de).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.2002 - 6 U 17/02  

    Schutz eines Unternehmenskennzeichens: Kennzeichnungskraft des Firmenbestandteils

    Nichtzulassungsbeschwerde ist unter Az. I ZR 288/02 eingelegt.
  • OLG München, 08.10.2009 - 29 U 2636/09  

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Ansprüche gegen schweizer

    Es ist weithin üblich, dass sich Unternehmen, die sich - aus welchen Gründen auch immer - auf einen bestimmten räumlichen Wirkungskreis beschränkt haben, im Internet darstellen, ohne dass damit eine räumliche Ausweitung des Tätigkeitsbereichs verbunden ist (vgl. BGH GRUR 2006, 159 - hufeland.de Tz. 18 m. w. N.).
  • OLG München, 02.02.2012 - 29 U 3538/11  

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Urheberrechtsverstößen eines

    Es ist weithin üblich, dass sich Unternehmen, die sich - aus welchen Gründen auch immer - auf einen bestimmten räumlichen Wirkungskreis beschränkt haben, im Internet darstellen, ohne dass damit eine räumliche Ausweitung des Tätigkeitsbereichs verbunden ist (vgl. BGH GRUR 2006, 159, Tz. 18 m. w. N. - hufeland.de ).
  • KG, 18.03.2004 - 27 U 207/03  

    Architekten & Ingenieure - Fehlende Schlussrechnung: Verjährungsbeginn

    Abgesehen von dem vom BGH durch Urteil vom November 2003 - VI I ZR 288/02 - entschiedenen Fall und den dort aufgestellten Grundsätzen muss sich ein mit seiner Schlussrechnung säumiger Architekt nach Treu und Glauben unter bestimmten Voraussetzungen so behandeln lassen, als habe die Verjährungsfrist zu laufen begonnen.
  • LG Köln, 04.02.2010 - 31 O 512/09  
    Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass bei kombinierten Marken in der Regel Wortbestandteile für den Verkehr die einfache Möglichkeit der Benennung der Marke sind und grafische Gestaltungen mehr dekorativer Art sind und deshalb gegenüber Wortbestandteilen zurück treten (BGH, GRUR 2002, 167- "Bit/Bud" m.w.N.; OLG Köln, GRUR 2006, 159- "Buchstabe als Reißverschlussanhänger").
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