Rechtsprechung
   BGH, 23.06.2009 - 5 StR 149/09   

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Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2009, 2903
  • NStZ 2009, 565
  • FamRZ 2009, 1491



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09  

    Besetzungsrüge; gesetzlicher Richter; Geschäftsverteilung (Präsidiumsbeschluss;

    Der Täter muss einen bislang nicht vorhandenen Entschluss des Opfers, ein solches Beschäftigungsverhältnis einzugehen, hervorrufen oder das Opfer von seinem Entschluss, die Beschäftigung aufzugeben, abbringen (vgl. BGH StraFo 2009, 429, 430; NStZ-RR 2004, 233, 234).
  • BGH, 06.07.2010 - 5 StR 142/10  

    Mord; Sicherungsverwahrung (Aufrechterhaltung der Maßregelanordnung bei

    Bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe bestimmt aber § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB, dass in der neuen Entscheidung die frühere Anordnung der Maßregel aufrecht zu erhalten, nicht also erneut (doppelt) anzuordnen ist ( BGHSt 30, 305; BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 4 und 10).
  • OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 Ws 86/10  

    Prostitution, Förderung, Tatbestandsmerkmal "Dazu-Bringen"

    Der Täter muss einen bislang nicht vorhandenen Entschluss des Opfers, ein solches Beschäftigungs-verhältnis einzugehen, hervorrufen oder das Opfer von seinem Entschluss, die Beschäftigung aufzugeben, abbringen (vgl. BGH StraFo 2009, 429, 430; NStZ-RR 2004, 233, 234).
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  • BGH, 31.05.2011 - 3 StR 132/11  

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorrang der nachträglichen Bildung der

    In diesem Fall haben die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB (st. Rspr.; BGHSt 30, 305; BGH Beschluss vom 8. November 1991 - 2 StR 401/91; BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 9; § 64 Anordnung 4; BGH Beschluss vom 22. Juli 2005 - 2 StR 258/05 - NStZ 2009, 565) ..." Dem schließt sich der Senat an.
  • LG Essen, 12.03.2010 - 56 KLs 20/08  

    Drei Jahre Haft für Ex-Chefarzt an Essener Uniklinik // Renommierter Chirurg

    Der Verkehr erwartet vor allem dann eine wahrheitsgemäße Darstellung im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines zivilrechtlichen Anspruchs, wenn die Tatsache wesentlich für die Beurteilung des Anspruchs ist und der Adressat sie aus seiner Situation nicht ohne weiteres überprüfen kann (BGH, Beschluss vom 09.06.2009, Az.: 5 StR 394/08; vgl. dazu Bittmann, NJW 2009, S. 2903).
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