Rechtsprechung
| BGH, 23.07.1992 - 4 StR 194/92 |
Kälbermast
Blankettgesetz, § 1 StGB, § 2 Abs. 3 StGB
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafbarkeit bei Blankettstrafgesetzen - Illegaler Einsatz von Hormonen bei der Kälbermast
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1992, 535
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 07.06.2005 - 2 StR 122/05
Verjährung (milderes Recht); Qualifikation; Regelbeispiel; Geltungszeitpunkt bei …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß als mildestes Gesetz dasjenige anzusehen ist, das den Wegfall der Strafdrohung zur Folge hat (BGH NStZ 1992, 535, 536). - BGH, 11.04.1995 - 1 StR 836/94
StGB § 73c
Die Entscheidung des Tatrichters ist bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 1992 - 4 StR 194/92); sie ist hier nicht überschritten. - OLG Frankfurt, 23.08.2007 - 2 Ss OWi 292/07
Einhalten von Lenk- und Ruhezeiten: Änderung der Rechtsgrundlage zwischen …
Wird - wie hier - das Gesetz, das bei Beendigung der Handlung (hier der 04. August 2005) gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist gemäß § 4 Abs. 3 OWiG das mildeste Gesetz anzuwenden, als das dasjenige anzusehen ist, das zum Wegfall der Ahndung führt (vgl. HansOLG StraFo 2007, 254; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 27. Juni 2007 - 2 Ss-OWi 43/07 und 2 Ss-Owi 177/07 - sowie zur vergleichbaren Rechtslage bei Inkrafttreten der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 OLG Köln, NJW 1988, 657; BayObLG VRS 74, 227; OLG Düsseldorf VRS 74, 45; siehe auch BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 8).
- BGH, 14.03.1995 - 1 StR 796/94
StGB § 46, § 337
Innerhalb dieser Grenze aber ("bis zur Grenze des Vertretbaren", vgl. BGH, Urt. vom 23. Juli 1992 - 4 StR 194/92) ist die Zumessung des Tatrichters hinzunehmen. - OLG Koblenz, 12.02.2003 - 1 Ws 986/02
Weinrecht, Blankettstrafnorm, Blankettvorschrift, Blankettnorm, Straflosigkeit, …
Dieser zwischen Tatbegehung (lt. Anklage bis Januar 1999) und Entscheidung im Eröffnungsverfahren eingetretene Zustand der wenn auch nur vorübergehenden Straflosigkeit ist das "mildeste Gesetz" im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB (BGHSt 20, 116, 119; BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 8 m. w. N.; Senatsbeschluss v. 5.6.97 1 Ss 98/97), das hier auf die Angeklagten anzuwenden ist. - AG Itzehoe, 11.04.2007 - 66 OWi 304 Js 27481/06
Ordnungswidrigkeitsverfahren: Wegfall der Ahndungsmöglichkeit eines Normverstoßes …
§ 4 Abs. 3 OWiG ist dabei - ebenso wie die entsprechende Vorschrift des § 2 Abs. 3 StGB - dahingehend zu verstehen, daß als mildestes Gesetz stets dasjenige anzusehen ist, das den Wegfall der Ahndungsmöglichkeit zur Folge hat (vgl. BGH NStZ 1992, 535 f.) Bei Blanketttatbeständen müssen dabei stets auch die blankettausfüllenden Normen berücksichtigt werden; soweit EG-Normen aufgehoben werden und es der deutsche Gesetzgeber unterläßt, bei der Änderung im Blankettgesetz auf das geänderte EG-Recht zu verweisen, entfällt deshalb die Ahndungsmöglichkeit (vgl. OLG Köln, NJW 1988, 657 ff.; OLG Hamburg, DAR 1988, 29; OLG Schleswig, SchlHA 1988, 95 f.; OLG Düsseldorf, MDR 1987, 1050; BayObLG, VRS 74 (1988), 227 ff.; jeweils zur Ersetzung der Verordnung (EWG) 543/69 durch die - nach den obigen Ausführungen nunmehr selbst ersetzte - Verordnung (EWG) 3820/85; vgl. auch BVerfG NJW 1990, 1103 f., wo diese Auslegung des § 4 Abs. 3 OWiG zumindest als einhellige Ansicht in der veröffentlichten Rechtsprechung und in der Literatur dargestellt wird). - OLG Bremen, 01.07.2009 - Ss 14/09
Ermittlung des mildesten Gesetzes bei sog. "Zwischengesetzen"
Bei der Ermittlung des mildesten Gesetzes im Sinne von § 2 Abs. 3 StGB sind "Zwischengesetze", also Gesetze, die zur Tatzeit noch nicht galten und bei der Entscheidung nicht mehr gelten, einzubeziehen (BGHSt 39, 353, 370; BGH NStZ 1992, 535, 536; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 03.04.2008 - 2 Ss 20/08 - LK-Dannecker, StGB , 12. Aufl., § 2 Rn. 59;… SK-Rudolphi, StGB , § 2 Rn. 6; Mitsch NStZ 2006, 33 f.). - LG Karlsruhe, 27.07.2009 - StL 3/09 Da wegen § 58 Satz 2 Nr. 5 a StBerG eine die damalige Angestelltentätigkeit missbilligende Verhaltensnorm zum jetzigen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung nicht mehr vorliegt, ist das mildeste Gesetz im Sinne der hier entsprechend geltenden §§ 2 Abs. 3 StGB , 4 Abs. 3 OWiG dasjenige, das den Wegfall der berufsgerichtlichen Ahndung zur Folge hat (vgl. BGH, NStZ 1992, 535 ).
- OLG Hamm, 21.04.1994 - 4 Ss 1430/93
AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; MOG § 8 Abs. 2
Selbst wenn wie hier eine gesetzliche Verweisungsnorm aufgrund eines Versehens des Gesetzgebers ins Leere geht, kann die dadurch entstandene ungewollte Ahndungslücke nicht durch einen auf den Willen des Gesetzgebers gestützte Auslegung des Gesetzes überbrückt werden, denn hierin würde ein Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz liegen (vgl. BGH in NStZ 1992, 535 ). - BayObLG, 28.05.1996 - 3 ObOWi 54/96
2. BestV § 11 Nr. 6; BestG Art. 18 Abs. 1 Nr. 13; EGStGB Art. 32 Abs. 1; GG …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 10.03.1987 - 2 StR 122/05
