Rechtsprechung
| BGH, 23.07.1992 - 4 StR 209/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rücktritt vom Versuch der Beteiligung bei Aufgabe des ursprünglichen Tatplans
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1992, 537
- StV 1993, 190
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99
Versuch; Totschlag; Jugendstrafe; Rücktritt; Verabredung; Mittäterschaft
Zwar ist die in § 31 StGB ebenso wie in § 24 StGB vorausgesetzte Tatidentität immer dann ausgeschlossen, wenn der Tatplan aufgrund des Ausscheidens eines Mittäters von dem anderen Mittäter zunächst aufgegeben wird, dieser die Tat aber später aufgrund eines neuen Tatentschlusses ausführt (vgl. BGH NStZ 1992, 537). - BGH, 23.04.1998 - 4 StR 150/98
StGB § 52, § 53, § 30, § 31; StPO § 261
Das Merkmal der Freiwilligkeit, das in 31 Abs. 1 StGB in gleicher Weise auszulegen ist wie in 24 StGB (BGHR StGB § 31 Abs. 2 Tatbegehung 1), ist als subjektives Element aus der Sicht des Täters zu beurteilen.
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