Rechtsprechung
| BGH, 23.07.1998 - II ZR 286/97 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zulässige Vereinbarung eines nur für eine Partei fakultativen ausländischen Gerichtsstands
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Inlandsklage trotz Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstands
- Europäischer Gerichtshof
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klage im Inland bei Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstands
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Inlandsklage trotz Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstands
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zulässigkeit einer Inlandsklage bei Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstands unter inländischen Kaufleuten allein im Interesse des Klägers
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Zulässigkeit einer Inlandsklage bei Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstands unter inländischen Kaufleuten allein im Interesse des Klägers
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Luganer Übereinkommen
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1999, 137
- ZIP 1998, 1889
- MDR 1998, 1496
- EuZW 1999, 480 (Ls.)
- VersR 1999, 1121
- WM 1998, 2300
- BB 1998, 2283
- DB 1998, 2518
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 13.09.2004 - II ZR 276/02
Gesellschaftsrecht - Haftung wegen irreführender Vertragsgestaltung
Dabei kann dahinstehen, ob diese Vereinbarung nach dem - gemäß Art. 66 Abs. 1 EuGVVO intertemporal weitergeltenden - Art. 17 Abs. 1 EuGVÜ oder nach § 38 Abs. 2 ZPO zu beurteilen ist, weil beide Vorschriften hier zum gleichen Ergebnis führen (vgl. auch Sen.Urt. v. 23. Juli 1998 - II ZR 286/97, ZIP 1998, 1889 f.). - OLG Dresden, 02.06.1999 - 8 U 550/99 Für dessen Auslegung wiederum kann auf die Rechtsprechung zu Art. 17 Abs. 1 EuGVÜ zurückgegriffen werden (vgl. Präambel des Protokolls Nr. 2 zum LugÜ; so auch BGH NJW-RR 1999, 137 unter II 1).
Was im Einzelfall gewollt ist, insbesondere ob eine bloß einseitig begünstigende Gerichtsstandsabrede vorliegt, ist durch Auslegung anhand des Wortlautes, der dem Vertrag zu entnehmenden Anhaltspunkte und der klar ersichtlichen Begleitumstände des Vertragsabschlusses zu ermitteln (vgl. dazu insgesamt BGH NJW-RR 1999, 137 unter II 1 a m.w.N.).
- OLG Stuttgart, 08.11.2007 - 7 U 104/07
Gerichtsstand: Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung im Zusammenhang mit …
- OLG Köln, 02.12.2003 - 24 U 40/03
Gerichtsstandsvereinbarung in einem Unternehmenskaufvertrag
Der Wille, eine der Parteien zu begünstigen, kann sich nicht nur aus dem Wortlaut der Gerichtsstandsvereinbarung ergeben, muss sich aber jedenfalls aus der Gesamtheit der dem Vertrag zu entnehmenden Anhaltspunkte oder der Umstände des Vertragsschlusses klar ergeben (BGH IPRax 1999, 246 = NJW-RR 1999, 137 unter Hinweis auf EuGHE 1986, 1951 = RIW 1986, 636;… zum früheren Meinungsstand Münchener Kommentar-Gottwald Artikel 17 EuGVÜ Rdn. 67). - LG Köln, 02.08.2006 - 28 O 3/06
Auch für die negative Feststellungsklage gilt der fliegende Gerichtsstand
Vielmehr ist der Umfang allein durch die Auslegung festzustellen (so ausdrücklich BGH NJW-RR 1999, 137). - BayObLG, 23.12.2004 - 1Z AR 86/04
Gemeinsam zuständiges Gericht bei vertraglichen und deliktischen Ansprüchen - …
Maßgebend ist der gemeinsame Parteiwille bei Abschluss der Vereinbarung, der durch deren Auslegung zu ermitteln ist; der Wille, eine der Parteien zu begünstigen, kann sich nicht nur aus dem Wortlaut der Gerichtsstandsvereinbarung, muss sich aber jedenfalls aus der Gesamtheit der dem Vertrag zu entnehmenden Anhaltspunkte oder der Umstände des Vertragsschlusses klar ergeben (BGH NJW-RR 1999, 137/138 m.w.N.). - LAG Nürnberg, 22.04.2008 - 7 Sa 918/06
Internationale Zuständigkeit - Abschluss einer Gerichtsstandsvereinbarung in …
Für die Auslegung des LugÜ kann auf die für die Auslegung des EuGVÜ maßgebenden Grundsätze zurückgegriffen werden (…vgl. Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, Einl. Rn. 63 f.; BGH 23.07.1998 - II ZR 286/97 -).
