Rechtsprechung
| BGH, 23.08.2000 - 3 StR 307/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 66 StGB
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Merkmal des "Hanges" - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen eines Hanges bei einem jungen Straftäter
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ-RR 2001, 13
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05
Gesamtstrafenbildung; vorbehaltene Sicherungsverwahrung (Verhältnis zur …
Nach bisheriger Rechtsprechung ist die Beschränkung des Rechtsmittels auf die Anordnung oder Ablehnung der Sicherungsverwahrung dann möglich, wenn zwischen ihr und der gleichzeitig verhängten Freiheitsstrafe kein untrennbarer Zusammenhang besteht (…BGHR StGB § 66 Strafausspruch 1; vgl. auch BGH NStZ 1999, 473; NStZ-RR 2001, 13;… Ruß in KK 5. Aufl. § 318 Rdn. 8 a). - BGH, 29.07.2008 - 1 StR 248/08
Rechtsfehlerhaft begründetes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung …
Ob ein Hang zur Begehung erheblicher Straftaten anzunehmen ist, beurteilt sich bei § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB wie auch im Fall des § 66 Abs. 2 StGB danach, ob die Vorverurteilung und/oder die abzuurteilenden Anlasstaten symptomatisch für die verbrecherische Neigung des Täters und die von ihm ausgehende Gefährlichkeit sind, das heißt, die Anlasstaten sind daraufhin zu würdigen, ob aus ihnen bereits auf einen Hang zur Begehung "erheblicher Straftaten", namentlich solcher, die unter den Katalog des § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB fallen, geschlossen werden kann, ob sich also bereits in ihnen ein solcher Hang hinreichend deutlich manifestiert hat (…vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 3 Katalogtat 1; BGH, Urt. vom 23. August 2000 - 3 StR 307/00).Ob ein Hang zur Begehung erheblicher Straftaten anzunehmen ist, beurteilt sich bei § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB wie auch im Fall des § 66 Abs. 2 StGB danach, ob die Vorverurteilung und/oder die abzuurteilenden Anlasstaten symptomatisch für die verbrecherische Neigung des Täters und die von ihm ausgehende Gefährlichkeit sind, das heißt, die Anlasstaten sind daraufhin zu würdigen, ob aus ihnen bereits auf einen Hang zur Begehung "erheblicher Straftaten", namentlich solcher, die unter den Katalog des § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB fallen, geschlossen werden kann, ob sich also bereits in ihnen ein solcher Hang hinreichend deutlich manifestiert hat (…vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 3 Katalogtat 1; BGH, Urt. vom 23. August 2000 - 3 StR 307/00).
Sie betreiben juristische Internetseiten?