Rechtsprechung
| BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 13 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 132 GVG; § 49 StGB; § 51 Abs. 1 StGB; § 46 StGB
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung; Vollstreckungslösung; Anrechnungslösung); Vorlagebeschluss (Fortbildung des Rechts); Strafmilderung; richterliche Rechtsfortbildung; Anrechnung des erlittenen Strafverfahrens wie erlittene Untersuchungshaft. - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage an den Großen Senat zur Berücksichtigung einer überlangen Verfahrensdauer; Strafzumessungs- oder Anrechnungs- bzw. Vollstreckungsmodell
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Sonstiges (4)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Vorlagebeschluss des BGH vom 23.08.2007, Az.: 3 StR 50/07 (Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung - "Anrechnungs- oder Vollstreckungslösung")" von RiOLG Dr. Jens Peglau, original erschienen in: NJW 2007, 3298 - 3299.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 23.08.2007, Az.: 3 StR 50/07 (Vorlagebeschluss an den Großen Senat; Kompensation bei rechtswidriger Verfahrensverzögerung)" von RAin Dr. Imme Roxin, original erschienen in: StV 2008, 14 - 18.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 23.08.2007, Az.: 3 StR 50/07 (Vorlagebeschluss des 3. Strafsenats zur Vollstreckungslösung bei der Strafzumessung...)" von PräsLG a.D. Dr. Klaus Weber, original erschienen in: JR 2008, 36 - 39.
- brak.de
(Schriftsatz aus dem Verfahren)
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum Vorlagebeschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 23.08.2007 - 3 StR 50/07
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 09.08.2006 - 1 KLs 115/04
- BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
- BGH, 06.03.2008 - 3 StR 50/07
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2007, 3294
- StV 2007, 523
- StV 2008, 14
- JR 2008, 31
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Kompensation einer Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung durch …
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Strafsache gegen F. (3 StR 50/07) über die auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft zu entscheiden.Da hiermit eine Abkehr von einer bisher einhelligen Rechtsprechung verbunden wäre, hat er dem Großen Senat für Strafsachen die Rechtsfrage wegen grundsätzlicher Bedeutung zur Fortbildung des Rechts zur Entscheidung vorgelegt (BGH NJW 2007, 3294).
Dem kann jedoch nicht entnommen werden, dass die nach der Rechtsprechung des EGMR gebotene Entschädigung des Angeklagten nach den Vorgaben des Grundgesetzes ausschließlich in der Form einer - zusätzlichen - bezifferten Strafmilderung zulässig wäre (vgl. dagegen I. Roxin StV 2008, 14, 16).
- BGH, 25.09.2007 - 5 StR 116/01
Belehrung eines Festgenommenen mit fremder Staatsangehörigkeit gemäß Art. 36 Abs. …
Ähnlich wie in den Fällen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (vgl. die Darstellung der Rechtsentwicklung im Vorlagebeschluss des 3. Strafsenats vom 23. August 2007 - 3 StR 50/07) und im Fall der Verleitung einer unverdächtigen und zunächst nicht tatgeneigten Person zu einer Straftat durch eine von einem Amtsträger geführte Vertrauensperson in einer dem Staat zuzurechnenden Weise ( BGHSt 45, 321; 47, 44, 52) liegt ein Grund für eine Kompensation vor (…vgl. hierzu Simma aaO S. 432).Er orientiert sich an der auf eine analoge Anwendung des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB gestützten "Vollstreckungslösung", wie sie der 3. Strafsenat im Vorlagebeschluss vom 23. August 2007 - 3 StR 50/07 (vgl. auch Basdorf, Tagungsbericht zum Karlsruher Strafrechtsdialog 2007) nunmehr für Fälle überlanger Verfahrensdauer für vorzugswürdig hält.
- BGH, 20.12.2007 - 3 StR 318/07
Belehrung über das Recht auf konsularischen Beistand (subjektives Recht des …
Diese Rechtsprechung beruht auf den Besonderheiten der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere dem Verständnis, das Art. 34 MRK in der Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gefunden hat; den dort formulierten Grundsatz, dass der Angeklagte für die besonderen immateriellen Belastungen, die er durch die Verfahrensverzögerung erlitten hat, durch eine ausdrückliche und bezifferte Kompensation zu entschädigen ist, hat das Bundesverfassungsgericht als auch aus der Rechtsstaatsgarantie verfassungsrechtlich abzuleitendes Erfordernis bestätigt (s. näher den Vorlagebeschluss des Senats NJW 2007, 3294 ff.).
- BGH, 27.03.2008 - 3 StR 6/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (aufgrund Formmangels unzulässige …
Sodann hat es unter Beachtung der bisherigen Rechtsprechung (vgl. hierzu BGH NJW 2007, 3294 ff.) die ohne Rechtsfehler festgestellte Verfahrensverzögerung von zwei Jahren und neun Monaten dadurch kompensiert, dass es eine Einzelstrafe von drei Jahren und sechs Monaten festgesetzt hat. - BGH, 11.02.2009 - 2 StR 339/08
Konkurrenzen bei Untreue (Verhältnis zum Betrug) und Bestechlichkeit im …
Der neue Tatrichter wird eine Kompensation für eine von ihm festgestellte Verletzung des Gebots zügiger Verfahrenserledigung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK), anders als das angefochtene Urteil, nicht mehr nach Maßgabe der sog. "Strafabschlagslösung" (vgl. zu dieser BGH NJW 2007, 3294 f.), sondern nach den Grundsätzen der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 17. Januar 2008 ( BGHSt 52, 124 - "Vollstreckungslösung") vorzunehmen haben.Auch wenn das Landgericht in seinem Beschluss vom 22. November 2007 nicht angekündigt hatte, ob es im Falle der Feststellung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK eine Kompensation nach Maßgabe des Strafabschlagsmodells oder des Vollstreckungsmodells vornehmen würde, so lagen die Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage und die Argumente zu ihrer Beantwortung in der einen oder anderen Richtung mit dem Vorlagebeschluss des 3. Strafsenats vom 23. August 2007 ( NJW 2007, 3294) doch offen zutage.
- BGH, 25.09.2007 - 5 StR 475/02
WÜK Art. 36
Ähnlich wie in den Fällen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (vgl. die Darstellung der Rechtsentwicklung im Vorlagebeschluss des 3. Strafsenats vom 23. August 2007 - 3 StR 50/07) und im Fall der Verleitung einer unverdächtigen und zunächst nicht tatgeneigten Person zu einer Straftat durch eine von einem Amtsträger geführte Vertrauensperson in einer dem Staat zuzurechnenden Weise (BGHSt 45, 321; 47, 44, 52) liegt ein Grund für eine Kompensation vor (…vgl. hierzu Simma aaO S. 432).Er orientiert sich an der auf eine analoge Anwendung des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB gestützten "Vollstreckungslösung", wie sie der 3. Strafsenat im Vorlagebeschluss vom 23. August 2007 - 3 StR 50/07 (vgl. auch Basdorf, Tagungsbericht zum Karlsruher Strafrechtsdialog 2007) nunmehr für Fälle überlanger Verfahrensdauer für vorzugswürdig hält.
- BGH, 18.01.2008 - 3 StR 388/07
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Aufhebung nach rechtsfehlerhafte …
Sodann hat es unter Beachtung der bisherigen Rechtsprechung (vgl. hierzu BGH, Beschl. vom 23. August 2007 - 3 StR 50/07 = NJW 2007, 3294 ff.) die festgestellte, mehr als vierjährige Verzögerung des Verfahrens dadurch kompensiert, dass es Einzelstrafen von zwei Jahren und zwei Monaten, drei Jahren, einem Jahr und acht Monaten sowie einem Jahr und zehn Monaten festgesetzt und hieraus eine Gesamtstrafe von vier Jahren und sechs Monaten gebildet hat. - BGH, 13.02.2008 - 3 StR 563/07
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung; …
Sodann hat es unter Beachtung der bisherigen Rechtsprechung (vgl. hierzu BGH NJW 2007, 3294) die beide Taten gleichermaßen betreffende rechtsstaatswidrige Verzögerung des Verfahrens dadurch kompensiert, dass es von diesen beiden fiktiven Einzelstrafen jeweils sechs Monate abgezogen, mithin Einzelstrafen von acht Jahren und sechs Monaten bzw. sieben Jahren und sechs Monaten festgesetzt und hieraus eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren gebildet hat. - BGH, 14.02.2008 - 3 StR 416/07
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Beginn der Hauptverhandlung bei …
In der Begründung des Antrags hat der Generalbundesanwalt jedoch ausdrücklich auf das vom Senat mit Beschluss vom 23. August 2007 ( NJW 2007, 3294) vorgeschlagene Anrechnungs- bzw. Vollstreckungsmodell hingewiesen und ausgeführt, dass danach das Urteil nur insoweit aufzuheben wäre, als die Festsetzung einer angemessenen Kompensation unterblieben ist. - BGH, 04.12.2007 - 3 StR 402/07
Hehlerei (bloße Vermittlung zwischen Veräußerer und Abnehmer; Zwischenhehlerei; …
Der Senat weist darauf hin, dass er die Frage, auf welche Art und Weise die Kompensation künftig vorzunehmen ist, durch Beschluss vom 23. August 2007 - 3 StR 50/07 ( NJW 2007, 3294) - wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung dem Großen Senat für Strafsachen zur Fortbildung des Rechts vorgelegt hat (§ 132 Abs. 4 GVG). - BGH, 09.04.2008 - 3 StR 71/08
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung).
- BGH, 22.04.2008 - 3 StR 74/08
Ablehnung eines Beweisantrages (Bedeutungslosigkeit; Begründung; …
- BGH, 02.10.2007 - 3 StR 374/07
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; …
- BGH, 06.12.2007 - 5 StR 478/07
Berücksichtigung einer Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung auf die …
- BGH, 16.10.2007 - 3 StR 329/07
Zumessung der Jugendstrafe (Schwere der Schuld; Erziehungsgedanke; …
- BGH, 04.12.2007 - 3 StR 403/07
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung.
- BGH, 06.03.2008 - 3 StR 50/07
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung); …
- BGH, 19.02.2008 - 3 StR 536/07
Strafzumessung (Strafrahmenwahl); intertemporales Strafrecht; rechtsstaatswidrige …
- OLG Dresden, 17.09.2007 - 2 Ss 216/06
