Rechtsprechung
   BGH, 23.09.1992 - I ZB 3/92   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    GVG § 17 a Abs. 5
    Keine Rechtswegprüfung bei Rechtsmittelentscheidung in der Hauptsache

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 119, 246
  • NJW 1993, 470
  • MDR 1993, 802
  • GRUR 1993, 420
  • WM 1993, 820



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (59)  

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05  

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Zugleich rechtfertigt die Kontrollmöglichkeit des übergeordneten Gerichts im vorgezogenen Verfahren die Beschränkung der Prüfungskompetenz durch das Rechtsmittelgericht im Verfahren zur Hauptsache (vgl. BTDrucks 11/7030 S. 38; BGHZ 114, 1 ; BGHZ 119, 246 ).
  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92  

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück -

    Hat das Landgericht, das den beschrittenen Rechtsweg für zulässig erachtet und der Klage in der Hauptsache stattgegeben hat, entgegen § 17 a Abs. 3 Satz 2 GVG über die Zulässigkeit des Rechtswegs nicht vorab durch Beschluß, sondern erst im Urteil entschieden, ist § 17 a Abs. 5 GVG nicht anwendbar (im Anschluß an Senatsurteil BGHZ 114, 1 sowie BGH Beschluß vom 23. September 1992 - I ZB 3/92 = NJW 1993, 470 , für BGHZ vorgesehen; Abgrenzung zu BGH Urteil vom 12. November 1992 - V ZR 230/91 = NJW 1993, 389 , für BGHZ vorgesehen).

    Entgegen der Annahme des Berufungsgerichts gilt auch im vorliegenden Fall nichts anderes, in dem über die Zulässigkeit des Rechtswegs zwar nach dem 1. Januar 1991, aber verfahrensfehlerhaft noch nach altem Recht entschieden worden ist (vgl. auch BVerwG NVwZ 1992, 661, 662 = DVBl 1992, 777 sowie BGH Beschluß vom 23. September 1992 - I ZB 3/92 = NJW 1993, 470, 471, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94  

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Anderenfalls würde die vom Gesetz gewollte Möglichkeit, die Frage der Zuständigkeit auch im Falle ihrer Bejahung von dem Rechtsmittelgericht überprüfen zu lassen, aufgrund eines Verfahrensfehlers des Gerichts abgeschnitten (BGHZ 119, 246, 250; 121, 367, 371).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht