Rechtsprechung
   BGH, 23.09.2009 - V ZB 90/09   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • IWW
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbefugtes Führen eines Doktortitels oder Diplomtitels i.R.e. Bestellung zum Zwangsverwalter als Unzuverlässigkeit; Anspruch auf Vergütung und Auslagen i.R.e. Erreichen einer Bestellung zum Zwangsverwalter durch das unbefugtes Führen eines Doktortitels oder Diplomtitels; Ansprüche aus Bereicherungsrecht oder Geschäftsführung wegen der Auslagen und Anstrengungen bei der Vermietung i.R.e. Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines Zwangsverwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien - Falscher Titel: Zwangsverwalter unzuverlässig!

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Vergütung für Zwangsverwalter mit Dr.-Titel

  • wps-de.com (Kurzinformation)

    Verwirkung des Anspruchs auf Zwangsverwaltervergütung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Falscher Titel: Zwangsverwalter unzuverlässig! (IMR 2009, 441)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1710
  • MDR 2009, 1414
  • NZI 2009, 820
  • NZM 2010, 50
  • Rpfleger 2010, 96
  • IMR 2009, 441



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BGH, 15.10.2009 - V ZB 88/09  

    Vertragsrecht - Unbefugtes Führen eines Doktortitels - kein Vergütungsanspruch!

    Es macht sich dazu die Ausführungen des Amtsgerichts Duisburg in seinem - von dem Senat bestätigten (Beschl. v. 23. September 2009, V ZB 90/09, zur Veröffentlichung best.) - Beschluss vom 2. Februar 2009 (NJW-RR 2009, 1137) zu eigen.

    Anders liegt es aber beim Einwand der Verwirkung (BGHZ 159, 122, 127; Senat, Beschl. v. 23. September 2009, V ZB 90/09, Rdn. 7).

    Der Vergütungsanspruch des Antragstellers nach § 152a ZVG i.V.m. §§ 18, 21 ZwVwV ist verwirkt (vgl. Beschl. v. 23. September 2009, V ZB 90/09, Rdn. 11, 13).

    Zur Verwirkung führt eine schwerwiegende Treuepflichtverletzung, die den Dienstverpflichteten seines Lohnes als "unwürdig" erweist (BGH, Urt. v. 19. Mai 2005, III ZR 322/04, NJW-RR 2005, 1423, 1424; Senat, Beschl. v. 23. September 2009, V ZB 90/09, Rdn. 15).

    Ein solcher Treubruch liegt nicht nur bei strafbaren Handlungen (z.B. Unterschlagungen) zum Nachteil der Masse, sondern auch bei einer strafbaren Täuschung über die Qualifikation vor; auf eine materielle Schädigung der Gläubiger kommt es dafür nicht an (BGHZ 159, 122, 132 f.; Senat, Beschl. v. 23. September 2009, aaO).

    Er hat, wie sich aus dem Verfahren V ZB 90/09, auf das sich das Beschwerdegericht bezogen hat, ergibt, in den Jahren 2004 und 2005 unbefugt den Titel eines Doktors der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften geführt und sich nach § 132a StGB strafbar gemacht.

    Zu diesen Titeln gehört auch der Doktortitel (Senat, Beschl. v. 23. September 2009, V ZB 90/09, Rdn. 19).

    Entsprechendes gilt für den Anspruch auf Ersatz von Auslagen (Senat, Beschl. v. 23. September 2009, V ZB 90/09, Rdn. 31).

    In einem Rechtsbeschwerdeverfahren über die Höhe der Zwangsverwaltervergütung ist eine Kostenentscheidung regelmäßig auch dann nicht veranlasst, wenn es um die Anspruchsverwirkung geht (Senat, Beschl. v. 23. September 2009, V ZB 90/09, Rdn. 33).

  • BGH, 22.10.2009 - V ZB 77/09  

    Verfahrensrecht - Vollstreckungsrechtspfleger: Vergütungsanspruchsverwirkung

    a) Die im Maklerrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs enthaltene Bestimmung ist - wie der Senat in einem nach der Entscheidung des Beschwerdegerichts ergangenen Beschluss (v. 23. September 2009, V ZB 90/09, Rz. 8 bis 13, zur Veröffentlichung vorgesehen) bereits ausgeführt hat - auch auf den gesetzlichen Vergütungsanspruch des Zwangsverwalters analog anzuwenden.

    Wegen des Strafcharakters des § 654 BGB muss es sich um eine schwerwiegende Treuepflichtverletzung handeln, die den Dienstverpflichteten seines Lohnes als "unwürdig" erweist (BGH, Urt. v. 19. Mai 2005, III ZR 332/04, NJW-RR 2005, 1423, 1424; Senat, Beschl. v. 23. September 2009, V ZB 90/09, Rz. 15).

    Die Verwirkung des Anspruchs auf die Vergütung analog § 654 BGB setzt zwar eine schwere Verletzung der Treuepflichten gegenüber den Beteiligten, jedoch nicht eine Schädigung ihres Vermögens voraus (vgl. BGHZ 159, 122, 131 f.; Senat, Beschl. v. 23. Sept. 2009, V ZB 90/09, Rz. 15, zur Veröffentlichung bestimmt).

    (2) Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde ist es für die Verwirkung der Vergütung auch ohne Bedeutung, dass der Rechtsbeschwerdeführer seine Bestellung zum Zwangsverwalter nicht durch Täuschung mit unrichtigen Angaben über seine Qualifikation erschlichen hat (dazu BGHZ 159, 122, 132; Senat, Beschl. v. 23. Sept. 2009, V ZB 90/09, Rz. 16 ff.).

    Für die Verwirkung des Anspruchs auf die Vergütung ist vielmehr entscheidend, ob der Beteiligte zu 1 seine Treupflicht gegenüber den Verfahrensbeteiligten vorsätzlich, wenn nicht gar arglistig, mindestens aber in einer grob leichtfertigen Weise verletzt hat (BGHZ 159, 122, 131; Senat, Beschl. v. 23. September 2009, V ZB 90/09, Rz. 15).

    Bei einer solchen Treupflichtverletzung ist der Verlust des Anspruchs auf die Vergütung nicht unverhältnismäßig, wenn der Zwangsverwalter zur Verfolgung seiner wirtschaftlichen Vorteile sich grob rücksichtslos über die Interessen der anderen Verfahrensbeteiligten hin- weggesetzt hat (BGHZ 159, 122, 133; Senat, Beschl. v. 23. September 2009, V ZB 90/09, Rz. 33).

    Die auf §§ 97 Abs. 1, 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO gestützte Kostenentscheidung des Beschwerdegerichts ist daher aufzuheben (vgl. Senat, Beschl. v. 23. September 2009, V ZB 90/09, Rz. 33 m.w.N.).

  • BGH, 12.05.2011 - III ZR 107/10  

    Steuerberater - Nichtigkeit eines "Beratungsvertrag Sanierung"

    bb) Soweit der Bundesgerichtshof den Vergütungsanspruch von zu besonderer Treue verpflichteten Amtsinhabern - wie etwa den Testamentsvollstrecker (BGH, Urteile vom 5. Mai 1976 - IV ZR 53/75, WM 1976, 771, 772 und vom 13. Juni 1979 - IV ZR 102/77, DNotZ 1980, 164 f), den Insolvenzverwalter (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2004 - IX ZB 349/02, BGHZ 159, 122, 131 f) oder den Zwangsverwalter (BGH, Beschluss vom 23. September 2009 - V ZB 90/09, NJW-RR 2009, 1710 Rn. 11 ff) - bei besonders schwerwiegenden (Treue-) Pflichtverletzungen gemäß oder entsprechend §§ 242, 654 BGB als verwirkt angesehen hat, verhilft dies dem Verwirkungseinwand der Beklagten nicht zum Erfolg, da der Kläger nicht zu dem angesprochenen Personenkreis zählt und seine durch den "Beratungsvertrag Sanierung" vermittelte Position mit der besonderen Funktion und Stellung der genannten Amtsinhaber nicht gleichzusetzen ist.
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  • BGH, 25.10.2011 - XI ZR 67/11  

    Kapitalanlage - Ansprüche gegen Entschädigungseinrichtung nach EAG

    Das ist der Fall, wenn die Treuepflicht vorsätzlich, wenn nicht gar arglistig, mindestens aber in einer grob leichtfertigen Weise verletzt wird, die dem Vorsatz nahekommt (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2004 - IX ZB 349/02, BGHZ 159, 122, 131 f.; Urteil vom 19. Mai 2005 - III ZR 322/04, WM 2005, 1480, 1481; Beschluss vom 23. September 2009 - V ZB 90/09, NJW-RR 2009, 1710 Rn. 8 ff. und Urteil vom 9. Dezember 2010 - IX ZR 60/10, WM 2011, 364 Rn. 14; jeweils mwN).
  • BGH, 09.12.2010 - IX ZR 60/10  

    Insolvenzrecht - Anfechtung bei Auszahlung der Einlage in Schneeballsystem

    Das ist der Fall, wenn die Treuepflicht vorsätzlich, wenn nicht gar arglistig, mindestens aber in einer grob leichtfertigen Weise verletzt wird, die dem Vorsatz nahekommt (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2004 - IX ZB 349/02, BGHZ 159, 122, 131 f; Urteil vom 19. Mai 2005 - III ZR 322/04, WM 2005, 1480, 1481; Beschluss vom 23. September 2009 - V ZB 90/09, NZI 2009, 820 Rn. 8 f, 15; jeweils mwN.).
  • BGH, 26.04.2012 - V ZB 155/11  

    Immobilien - Vergütung des Zwangsverwalters für Mahnverfahren?

    In einem Rechtsbeschwerdeverfahren über die Höhe der Zwangsverwaltervergütung ist eine Kostenentscheidung regelmäßig nicht veranlasst, weil es nicht kontradiktorisch ausgestaltet ist (Senat, Beschluss vom 23. September 2009 V ZB 90/09, NZM 2010, 50 Rn. 33 mwN).
  • BGH, 09.06.2011 - IX ZB 248/09  

    Insolvenzrecht - Insolvenzverwalter charakterlich ungeeignet: Keine Vergütung!

    In diesem Zusammenhang kann jedenfalls im Rahmen einer Gesamtschau auch berücksichtigt werden, dass im Einzelfall die Verwirkung auch schon wegen unerlaubten Führens eines akademischen Titels in Betracht kommen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2009 - V ZB 90/09, NJW-RR 2009, 1710 Rn. 19 ff).
  • AG Duisburg, 22.04.2010 - 60 IN 26/09  
    Sie kann nur in einem Verfahren ergehen, in dem sich Beteiligte in einem kontradiktorischen Verhältnis gegenüberstehen (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 143 Tz. 10; BGHZ 170, 378, 381 = NJW 2007, 2993 Tz. 7; BGH, NZI 2009, 820, 823 Tz. 33).
  • LG Köln, 18.04.2011 - 24 O 300/10  
    Wer das Insolvenzgericht derart über seine berufliche Qualifikation täuscht, zeigt sich als persönlich in einem so hohen Grade unzuverlässig, dass er nicht zum Insolvenzverwalter bestellt werden kann, auch wenn er fachlich ansonsten in der Lage wäre, die Aufgaben zu bewältigen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.09.2009 - V ZB 90/09, zitiert nach JURIS).
  • LG Köln, 18.04.2011 - 24 O 197/10  
    Wer das Insolvenzgericht derart über seine berufliche Qualifikation täuscht, zeigt sich als persönlich in einem so hohen Grade unzuverlässig, dass er nicht zum Insolvenzverwalter bestellt werden kann, auch wenn er fachlich ansonsten in der Lage wäre, die Aufgaben zu bewältigen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.09.2009 - V ZB 90/09, zitiert nach JURIS).
  • LG Stuttgart, 01.10.2010 - 19 T 240/10  
  • LG Darmstadt, 15.12.2011 - 2 O 479/08  

    Verwirkung des Ersatzanspruchs auf Rückzahlung von Scheingewinnen

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