Rechtsprechung
   BGH, 23.09.2010 - IX ZR 212/09   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • IWW
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gläubigerbenachteiligung bei erschwertem Vollstreckungszugriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliche Konsequenzen faktischer Hindernisse beim Vollstreckungszugriff dritter Gläubiger auf den entäußerten Vermögenswert; Vorliegen eines Bargeschäftes im Falle der Veräußerung fremder Kraftstoffe im Namen und für Rechnung des Produzenten und anschließender Überweisung der Erlöse an diesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzrecht - Gläubigerbenachteiligung bei insolventer Tankstelle

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    InsO § 129 Abs. 1, § 142;BGB § 667
    Kein Bargeschäft bei Überweisung vereinnahmter Barerlöse durch Tankstellenbetreiber an Mineralölunternehmen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Bargeschäft bei Überweisung der für fremde Rechnung vereinnahmten Barerlöse durch den Tankstellenbetreiber an das Mineralölunternehmen

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Kein Bargeschäft bei Überweisung vereinnahmter Barerlöse durch Tankstellenbetreiber an Mineralölunternehmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die insolvente Tankstelle

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO § 129 Abs. 1, § 142; BGB § 667
    Kein Bargeschäft bei Überweisung der für fremde Rechnung vereinnahmten Barerlöse durch den Tankstellenbetreiber an das Mineralölunternehmen

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  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Bargeschäft, wenn Tankstellenbetreiber den Kraftstoff Namens und auf Rechnung des Mineralölunternehmens veräußert

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Bargeschäft bei Überweisung der für fremde Rechnung vereinnahmten Barerlöse durch den Tankstellenbetreiber an das Mineralölunternehmen

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 23.09.2010, Az.: IX ZR 212/09 (Kein Bargeschäft bei Überweisung vereinnahmter Barerlöse durch Tankstellenbetreiber an Mineralölunternehmen)" von RA Dr. Marco Wilhelm, original erschienen in: BB 2010, 2721 - 2724.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2010, 3578
  • ZIP 2010, 2009
  • NZI 2010, 897
  • NJ 2011, 33
  • WM 2010, 1986
  • BB 2010, 2721



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG München, 18.11.2010 - 23 U 4726/09  

    Insolvenzanfechtung: Ersatzanspruch des Insolvenzverwalters gegen den

    Eine Benachteiligung der Gläubiger liegt vor (vgl. zum Begriff zuletzt etwa BGH, Urt. vom 23. Sept. 2010 - IX ZR 212/09, Tz 19).
  • OLG Naumburg, 08.12.2010 - 5 U 96/10  

    Anfechtbarkeit der Umwandlung einer Rentenversicherung

    Dies ist bei einer Verkürzung der Aktivmasse oder einer Vermehrung der Schuldenmasse anzunehmen, die den Gläubigerzugriff auf das Schuldnervermögen vereitelt, erschwert oder verzögert (BGH, ZIP 2010, 2009 ).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2011 - 16 U 244/09  

    Ansprüche der Deutschen Post AG wegen Bargeldbeträgen einer in Insolvenz

    Mit der Einzahlung fremder Gelder auf ein allgemeines Konto geht ein an dem Geld bestehendes Aussonderungsrecht unter (BGH IX ZR 212/09, Urteil vom 23.9.2010, juris Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 12 U 34/11  
    Diese ist anzunehmen, wenn die Insolvenzmasse durch die anfechtbare Rechtshandlung verkürzt wird, so dass sich die Befriedigungsmöglichkeiten der Gläubiger ohne die fragliche Handlung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise günstiger gestaltet hätten, was sowohl bei einer Verkürzung der Aktivmasse als auch bei einer Vermehrung der Schuldenmasse anzunehmen ist, die den Gläubigerzugriff auf das Schuldnervermögen vereitelt, erschwert oder verzögert (vgl. BGH, Urt. vom 23.09.2010, IX ZR 212/09, NZI 2010, 897 (898), m. w. N.).
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