Rechtsprechung
| BGH, 23.09.2010 - VII ZR 6/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
BGB §§ 312 a. F., 355 Abs. 1, 2 a. F.
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zum Beginn der Widerrufsfrist
- NWB SteuerXpert START
BGB §§ 312 a .F., 355 Abs. 1, 2 a.F.
- ra-skwar.de
Haustürgeschäft - Widerrufsfrist - Beginn
- Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack
Beginn der Widerrufsfrist beim Haustürgeschäft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beginn der Widerrufsfrist bei einem Haustürgeschäft erst nach Annahme des Angebots eines Verbrauchers durch einen Unternehmer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauvertrag - Beginn der Widerrufsfrist bei einem Haustürgeschäft
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Beginn der Widerrufsfrist bei einem Haustürgeschäft mit dem Angebot des Verbrauchers und der Übergabe der Belehrung
Kurzfassungen/Presse (5)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Beginn der Widerrufsfrist bei einem Haustürgeschäft
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beginn der Widerrufsfrist bei einem Haustürgeschäft
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
BGH zum Beginn der Widerrufsfrist bei einem Haustürgeschäft
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB a. F. §§ 312, 355 Abs. 1, 2
Beginn der Widerrufsfrist bei einem Haustürgeschäft mit dem Angebot des Verbrauchers - lto.de (Kurzinformation)
Der Beginn der Widerrufsfrist bei einem Haustürgeschäft setzt nicht die Annahme des Angebots des Verbrauchers durch den Unternehmer voraus
Besprechungen u.ä. (3)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Widerrufsfrist bei Haustürgeschäft beginnt mit Bestellung des Verbrauchers! (IBR 2010, 689)
- zjs-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
§§ 312, 355 BGB
Beginn der Haustürwiderrufsfrist vor Vertragsschluss (Dr. Katharina Hilbig; ZJS 6/2010, 775) - EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Beginn der Widerrufsfrist bei einem Haustürgeschäft mit dem Angebot des Verbrauchers und der Übergabe der Belehrung
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Widerrufsfrist und Vertragsabschluss - Zugleich Besprechung der Entscheidung des BGH v. 23.09.2010 - VII ZR 6/10, ZGS 2010, 500" von Prof. Dr. Markus Artz, original erschienen in: ZGS 2010, 498 - 499.
Verfahrensgang
- AG Bayreuth, 09.06.2009 - 2 C 88/09
- LG Bayreuth, 02.12.2009 - 13 S 67/09
- BGH, 23.09.2010 - VII ZR 6/10
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2010, 10
- NJW 2010, 3503
- ZIP 2010, 2052
- VersR 2011, 763
- WM 2010, 2047
- MMR 2011, 27
- BB 2010, 2642
- DB 2010, 2391
- BauR 2011, 107
- IBR 2010, 689
- ZfBR 2011, 35
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 04.06.2012 - 19 U 771/12
Bankrecht - Elektronisches Schreibtablett wahrt Schriftformerfordernis nicht!
a) Zum einen würde die Widerrufsfrist nach § 495 Abs. 2 Nr. 2 lit. a BGB erst mit "Vertragsschluss" zu laufen beginnen, was anders als bei § 312d BGB (vgl. hierzu BGH-Urteil vom 23.09.2010, VII ZR 6/10) frühestens mit der Heilung durch Auszahlung des Darlehens der Fall ist (…vgl. Münchner Kommentar-Schürnbrand aaO § 495 Rz. 8). - OLG Dresden, 25.01.2011 - 5 U 1058/10
Haustürgeschäft; Widerrufsbelehrung
Dem Beginn der Widerrufsfrist am 04.10.2006 stand nicht entgegen, dass das Beitrittsangebot des Klägers vom 04.10.2006 von der Vertreterin der Beklagten erst am 12.10.2006 angenommen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 23.09.2010, VII ZR 6/10, NJW 2010, 3503). - OLG München, 19.04.2012 - 23 U 2843/11
Haftung aus Anlagevermittlung: Prospekthaftung bei Beteiligung als atypisch …
Es reicht aus, dass das den Lauf der Frist auslösende Ereignis benannt wurde, eine zusätzliche Belehrung auch über den Inhalt der §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB, aus denen sich Beginn und Ende der Widerrufsfrist ergeben, ist nicht notwendig (BGH, Urteil vom 23.09.2010, VII ZR 6/10, NJW 2010, 3503, 3505, Tz. 26 m.w.N.).
