Rechtsprechung
| BGH, 23.10.2008 - II ZR 211/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Keine Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter, wenn der finanzkräftige Insolvenzgläubiger bei Erfolg das Fünffache der Kosten erhielte
Verfahrensgang
- LG Dresden, 13.07.2007 - 44 O 93/04
- OLG Dresden, 07.08.2008 - 1 U 1317/07
- BGH, 23.10.2008 - II ZR 211/08
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 04.12.2012 - II ZA 3/12
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags
Vorschüsse auf die Prozesskosten sind solchen Beteiligten zuzumuten, die die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und für die der zu erwartende Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Prozesskostenrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung deutlich größer sein wird als die von ihnen als Vorschuss aufzubringenden Kosten (BGH, Beschluss vom 27. September 1990 - IX ZR 250/89, ZIP 1990, 1490;… Beschluss vom 5. November 2007 - II ZR 188/07, DStR 2007, 2338 Rn. 2; Beschluss vom 23. Oktober 2008 - II ZR 211/08, juris Rn. 2;… Beschluss vom 7. Juni 2011 - II ZA 1/11, ZInsO 2011, 1552 Rn. 2;… Beschluss vom 7. Februar 2012 - II ZR 13/10, juris Rn. 2). - BGH, 11.12.2012 - XI ZR 253/12 Vorschüsse auf die Prozesskosten sind solchen Beteiligten zuzumuten, die die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und für die der zu erwartende Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Prozesskostenrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung voraussichtlich deutlich größer sein wird als die von ihnen als Vorschuss aufzubringenden Gerichtskosten (BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 2008 - II ZR 211/08, juris Rn. 2…, vom 7. Juni 2011 - II ZA 1/11, juris Rn. 2 …und vom 14. Dezember 2011 - XII ZA 22/11, juris Rn. 2, jeweils mwN).
Damit wird nicht ausreichend dargetan, warum es bei einer wertenden Abwägung aller Gesamtumstände des Einzelfalls (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 2008 - II ZR 211/08, juris Rn. 3 …und vom 7. Juni 2011 - II ZA 1/11, juris Rn. 3) diesen am Prozess mit zur Tabelle festgestellten Forderungen in Höhe von insgesamt 77.604.480 EUR wirtschaftlich Beteiligten nicht zuzumuten ist, die für die Prozessführung erforderlichen Mittel aufzubringen.
- BGH, 04.10.2012 - VII ZR 7/12
Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter
Die Kostentragung ist solchen Beteiligten zuzumuten, die die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und für die der zu erwartende Nutzen bei vernünftiger, auch die Eigeninteressen sowie das Prozesskostenrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverteidigung voraussichtlich deutlich größer sein wird als die von ihnen aufzubringenden Kosten des Rechtsstreits (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 II ZR 211/08, in [...], m.w.N.).
- BGH, 25.11.2010 - VII ZB 71/08
Insolvenzrecht - Keine Prozesskostenhilfe allein wegen Vielzahl von Gläubigern
a) Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass für die Frage, ob nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten zuzumuten ist, die Kosten für den beabsichtigten Rechtsstreit des Insolvenzverwalters aufzubringen, eine wertende Abwägung aller Gesamtumstände des Einzelfalls erforderlich ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. Mai 2009 - III ZB 15/09, [...] Rn. 5; Beschluss vom 23. Oktober 2008 - II ZR 211/08, [...] Rn. 3;… Beschluss vom 27. September 2007 - IX ZB 172/06, WM 2007, 2201 Rn. 9;… Beschluss vom 6. März 2006 - II ZB 11/05, NJW-RR 2006, 1064 Rn. 15). - BGH, 07.02.2012 - II ZR 13/10
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags
Vorschüsse auf die Prozesskosten sind solchen Beteiligten zuzumuten, die die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und für die der zu erwartende Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Prozesskostenrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung deutlich größer sein wird als die von ihnen als Vorschuss aufzubringenden Kosten (BGH…, Beschluss vom 7. Juni 2011 - II ZA 1/11, ZInsO 2011, 1552 Rn. 2; Beschluss vom 23. Oktober 2008 - II ZR 211/08, [...] Rn. 2;… Beschluss vom 5. November 2007 - II ZR 188/07, DStR 2007, 2338 Rn. 2; Beschluss vom 27. September 1990 - IX ZR 250/89, ZIP 1990, 1490).Unter Berücksichtigung aller Gesamtumstände ist dieser Gläubigerin daher zuzumuten, die Kosten aufzubringen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - II ZR 211/08, [...] Rn. 3).
- BGH, 27.05.2009 - III ZB 15/09
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter
Danach ist für die Frage, ob nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten zuzumuten ist, die Kosten für den beabsichtigten Rechtsstreit des Insolvenzverwalters aufzubringen, eine wertende Abwägung aller Gesamtumstände des Einzelfalles erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - II ZR 211/08 - [...] Rn 3; Beschluss vom 6. März 2006 - II ZB 11/05 - NJW-RR 2006, 1064, 1065 ;… Beschluss vom 27. September 2007 - IX ZB 172/06 - WM 2007, 2201, 2202 Rn. 9). - BFH, 02.07.2009 - X S 4/08
PKH-Gewährung für einen Insolvenzverwalter in der Revisionsinstanz bei …
Zumutbar sind Vorschüsse nur solchen Beteiligten, die die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und deren zu erwartender Nutzen bei vernünftiger Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung deutlich größer wird als die als Prozessvorschuss aufzubringenden Gerichtskosten (BGH-Beschlüsse vom 6. März 2006 II ZB 11/05, Zeitschrift für Insolvenzrecht --ZInSO-- 2006, 369; vom 23. Oktober 2008 II ZR 211/08, Neue Juristische Wochenschrift-Spezial --NJW-Spezial-- 2009, 21; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 142 FGO Rz 109, m.w.N.). - BGH, 03.05.2012 - V ZB 138/11
Verfahrensrecht - Beschwerde gegen Prozesskostenhilfeentscheidung
In solch einem Fall ist dem Gläubiger das Aufbringen der Kosten zumutbar und dem Verwalter die Prozesskostenhilfe deshalb nicht zu bewilligen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2007 II ZA 12/07, Rn. 4, [...]; vom 23. Oktober 2008 II ZR 211/08, Rn. 3, [...], …und vom 7. Juni 2011 - II ZA 1/11, ZInsO 2011, 1552 Rn. 4). - BGH, 07.06.2011 - II ZA 1/11
Verfahrensrecht - Erfolgloser Antrag aus Kostenhilfe
Vorschüsse auf die Prozesskosten sind solchen Beteiligten zuzumuten, die die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und für die der zu erwartende Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Prozesskostenrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung voraussichtlich deutlich größer sein wird als die von ihnen als Vorschuss aufzubringenden Gerichtskosten (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - II ZR 211/08, [...] Rn. 2;… Beschluss vom 6. Dezember 2007 - II ZA 12/07, [...] Rn. 2;… Beschluss vom 5. November 2007 - II ZR 188/07, DStR 2007, 2338 Rn. 2; Beschluss vom 27. September 1990 - IX ZR 250/89, ZIP 1990, 1490). - OLG Hamburg, 10.08.2010 - 11 W 53/10
Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter: Zumutbarkeit der …
b) Soweit der Antragsteller darüber hinaus mit Schriftsatz vom 23. Februar 2010 geltend gemacht hat, nach Auffassung des Bundesgerichtshofs sei § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO dahingehend restriktiv auszulegen, dass Prozesskostenhilfe auch zu gewähren sei, wenn die wirtschaftlich Beteiligten zur Kostenaufbringung nicht bereit seien, kann der Senat dies der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 5. November 2007, II ZR 188/07, DStR 2007, 2338, hier zit. n. juris; Beschl. v. 23. Oktober 2008, II ZR 211/08, NJW-Spezial 2009, 21, hier zit. n. juris) nicht entnehmen. - OLG Stuttgart, 30.09.2010 - 3 W 56/10
Prozesskostenhilfe: Anspruch eines Insolvenzverwalters auf einen …
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