Rechtsprechung
| BGH, 23.10.2008 - IX ZR 202/07 |
Volltextveröffentlichungen (12)
mehr- IWW
- rws-verlag.de
Keine isolierte Anfechtbarkeit einer Verrechnungsabrede außerhalb der Insolvenz
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Anfechtung des Verkaufs von Eigentumswohnungen mit Gläubigerbenachteiligungsabsicht
- Deutsches Notarinstitut
AnfG § 3 Abs. 1, § 11 Abs. 1
Anfechtung bei Veräußerung des letzten werthaltigen Vermögensgegenstandes gegen Verrechnung mit noch nicht fälliger Gegenforderung des Erwerbers - NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AnfG § 3 Abs. 1 § 11 Abs. 1
Anfechtbarkeit von Veräußerungshandlungen des Schuldners - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Insolvenzrecht - Veräußerung des letzten Vermögensgegenstand: Anfechtung?
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine isolierte Anfechtbarkeit einer Verrechnungsabrede außerhalb der Insolvenz
Kurzfassungen/Presse (3)
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Leitsatz)
Umfang der Anfechtung bei Aufrechnung
- bauersfeld-rechtsanwaelte.de (Leitsatz)
Insolvenzrecht-Anfechtung-Verrechnungsvereinbarung außerhalb der Insolvenz
- lto.de (Kurzinformation)
Eine Verrechnungsabrede außerhalb der Insolvenz kann nicht isoliert angefochten werden
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Keine isolierte Anfechtung einer Verrechnungsabrede außerhalb der Insolvenz
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 23.10.2008, Az.: IX ZR 202/07 (Keine isolierte Anfechtung einer Verrechungsabrede außerhalb der Insolvenz" von Präs. LG Prof. Dr. Michael Huber, original erschienen in: NZI 2009, 70 - 71.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Die Rechtshandlung der Gläubigeranfechtung" von VorsRiOLG Dr. Dietmar Onusseit, original erschienen in: ZInsO 2010, 2022 - 2026.
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 10.02.2006 - 10 O 580/05
- OLG Frankfurt, 02.03.2007 - 24 U 70/06
- BGH, 23.10.2008 - IX ZR 202/07
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2009, 190
- ZIP 2008, 2272
- MDR 2009, 167
- NZI 2009, 67
- WM 2008, 2267
- DB 2009, 451
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/09
Verfahrensrecht - Begriff der Rechtshandlung bei der Gläubigeranfechtung
Zum Begriff der Rechtshandlung bei der Gläubigeranfechtung (Anschluss an BGH ZIP 2008, 2272).*).Dies habe der Bundesgerichtshof in Bezug auf eine Verrechnungsvereinbarung in einem Grundstückskaufvertrag entschieden (BGH, Urt. v. 23. Oktober 2008 - IX ZR 202/07, ZIP 2008, 2272, 2274 Rn. 24).
Die Konkretisierung der von § 129 Abs. 1 InsO für die Insolvenzanfechtung und von § 1 Abs. 1 AnfG für die Gläubigeranfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens vorausgesetzten objektiven Gläubigerbenachteiligung hat mit Blick auf den Sinn und Zweck des jeweiligen Anfechtungsrechts zu erfolgen (BGH, Urt. v. 23. Oktober 2008, aaO S. 2274 Rn. 20 ff).
Der Eintritt der Gläubigerbenachteiligung wird isoliert mit Bezug auf die konkret angefochtene Minderung des Aktivvermögens oder die Vermehrung der Passiva des Schuldners beurteilt, und eine Vorteilsausgleichung findet nicht statt (…BGHZ 174, 228, 234 Rn. 18;… BGH, Urt. v. 12. Juli 2007 - IX ZR 235/03, ZIP 2007, 2084, 2085 Rn. 11; v. 23. Oktober 2008, aaO S. 2274 Rn. 20).
Die Rückgängigmachung der Vermögensverschiebung soll vielmehr einem bestimmten Gläubiger - dem Anfechtenden - nach § 2 AnfG den Vollstreckungszugriff wieder ermöglichen, der durch die angefochtene Rechtshandlung vereitelt wurde (BGH, Urt. v. 23. Oktober 2008, aaO S. 2274 Rn. 23;… Huber, AnfG, 10. Aufl. Einf. Rn. 9;… Paulus in Kübler/Prütting/Bork, InsO Anh. I § 1 AnfG Rn. 3).
Nach der Rechtsprechung des Senats (BGH, Urt. v. 23. Oktober 2008, aaO S. 2274 Rn. 24; zustimmend Huber NZI 2009, 70, 71;… vgl. auch Paulus in Kübler/Prütting/Bork, aaO § 1 AnfG Rn. 7) darf diese nicht für sich betrachtet werden, sondern nur im Rahmen des Gesamtvorgangs, der die Weggabe des Gegenstands aus dem Schuldnervermögen und damit die Vereitelung einer Zugriffsmöglichkeit bezweckt.
aa) Die Revision meint, die im Senatsurteil vom 23. Oktober 2008 (aaO) entwickelten Grundsätze seien auf den vorliegenden Fall deshalb nicht übertragbar, weil es an einer gemeinsamen Vereinbarung fehle.
- BGH, 26.01.2012 - IX ZR 99/11
Zwangsvollstreckung - Dritter als Bezugsberechtiger einer Lebensversicherung
bb) Das Urteil des Senats vom 23. Oktober 2008 (IX ZR 202/07, WM 2008, 2267), das die Anwendung dieser Grundsätze im Bereich der Gläubigeranfechtung einschränkte (…aaO Rn. 21 ff), betraf einen Sonderfall, in dem die Zugriffsmöglichkeiten der Gläubiger zu keinem Zeitpunkt verschlechtert worden waren. - BGH, 16.12.2008 - IX ZR 72/06
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Insolvenzanfechtung …
Die Voraussetzungen einer Insolvenzanfechtung sind in solchen Fällen isoliert mit Bezug auf die konkret angefochtene Rechtshandlung zu beurteilen (BGH, Urt. v. 23. Oktober 2008 - IX ZR 202/07, ZIP 2008, 2272, 2274 Rn. 20 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 12.05.2009 - 12 U 231/08
Keine isolierte Anfechtung einzelner Teile eines Gesamtvorgangs nach dem AnfG
25 Der Bundesgerichtshof hat in einer weiteren Entscheidung vom 23.10.2008 (MDR 2009, Seite 167) weiterhin entschieden, dass nach dem Anfechtungsgesetz - im Gegensatz zur Insolvenzanfechtung - eine isolierte Anfechtung einzelner Teile eines Gesamtvorganges, welche die Weggabe eines Vermögenswertes aus dem Schuldnervermögen bewirkt, nicht möglich ist.Die vom Senat bejahte Übertragbarkeit der rechtlichen Erwägungen in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 11.12.1986 (NJW 1987 Seite 1268) und 23.10.2008 (MDR 2009 Seite 167) auf den hier gegebenen Sachverhalt stellt sich in einer Vielzahl von gleichgelagerten Fällen und erscheint höchstrichterlich bislang noch nicht hinreichend geklärt.
- OLG München, 15.07.2011 - 10 U 4408/09
Verfahrensrecht - Antragsanpassung wegen Änderung der Rechtslage: Klageänderung?
- OLG Frankfurt, 27.05.2010 - 15 U 45/09 Der Vollstreckungszugriff wird dem anfechtungsberechtigten Gläubiger dadurch wieder erschlossen, dass das Weggegebene dem zwangsweisen Zugriff zur Verfügung gestellt wird (vgl. zu allem BGH WM 2010, 772; ZIP 2008, 2272).
Sie betreiben juristische Internetseiten?