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   BGH, 23.10.2012 - X ZR 90/10   

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https://dejure.org/2012,32985
BGH, 23.10.2012 - X ZR 90/10 (https://dejure.org/2012,32985)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2012 - X ZR 90/10 (https://dejure.org/2012,32985)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - X ZR 90/10 (https://dejure.org/2012,32985)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit gegenüber einem gerichtlich bestellten Sachverständigen bei einer vorherigen wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit einer Partei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406 Abs. 1
    Besorgnis der Befangenheit gegenüber einem gerichtlich bestellten Sachverständigen bei einer vorherigen wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit einer Partei

  • rechtsportal.de

    ZPO § 406 Abs. 1
    Besorgnis der Befangenheit gegenüber einem gerichtlich bestellten Sachverständigen bei einer vorherigen wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit einer Partei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ablehnungsgesuch bezüglich eines Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.07.1995 - X ZR 99/93

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - X ZR 90/10
    Zwar kann der Anschein nicht vollständiger Unvoreingenommenheit begründet sein, wenn der Sachverständige in einer wirtschaftlichen Verbindung zu einer der Parteien steht (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - X ZR 1/06 Rn. 1; Beschluss vom 11. Juli 1995 - X ZR 99/93).
  • BGH, 24.07.2007 - X ZR 1/06

    Begründetheit der Ablehnung eines Sachverständigen im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - X ZR 90/10
    Zwar kann der Anschein nicht vollständiger Unvoreingenommenheit begründet sein, wenn der Sachverständige in einer wirtschaftlichen Verbindung zu einer der Parteien steht (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - X ZR 1/06 Rn. 1; Beschluss vom 11. Juli 1995 - X ZR 99/93).
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