Rechtsprechung
   BGH, 23.11.1977 - 3 StR 397/77   

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 27, 298
  • NJW 1978, 768



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Wird zitiert von ... (28)  

  • BGH, 04.05.2004 - 5 StR 588/03  

    Absehen von Strafe infolge rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (mittelbare

    Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 60 StGB dürfen sämtliche strafzumessungsrelevante Gesichtspunkte nochmals gewürdigt werden, das Doppelverwertungsverbot des § 50 StGB gilt insoweit nicht (vgl. BGHSt 27, 298, 299 f.).

    Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 60 StGB dürfen sämtliche strafzumessungsrelevanten Gesichtspunkte nochmals gewürdigt werden, das Doppelverwertungsverbot des § 50 StGB gilt insoweit nicht (vgl. BGHSt 27, 298, 299 f.).

  • BGH, 03.09.1996 - 1 StR 475/96  

    StGB § 50, § 60, § 222

    § 50 StGB steht dem nicht entgegen (BGHSt 27, 298, 299).

    Die Annahme, daß diese Voraussetzungen gegeben sind, muß sich, wie das Wort "offensichtlich" in § 60 Satz 1 StGB zeigt, unmittelbar aufdrängen (BGHSt 27, 298, 300 m.w.Nachw.).

    Erörterungsbedürftig erscheint insbesondere, ob angesichts der besonderen Täter-Opfer-Beziehung (vgl. Hirsch aaO. Rdn. 23) bei dem nicht vorbestraften Angeklagten, der - wenn auch mit im Ergebnis objektiv unzureichenden Mitteln - bis zuletzt aufopferungsvoll versucht hat, seine Ehefrau zu pflegen und zu ernähren, neben dem Schuldspruch eine Individualprävention erforderlich und geboten ist oder sonst ein anderer anerkannter Strafzweck erfüllt werden kann (vgl. BGHSt 27, 298, 300).

  • BGH, 27.07.1987 - 3 StR 308/87  

    StGB § 50

    Der Anwendungsbereich des § 50 StGB ist auf die dort ausdrücklich geregelten Fälle der Doppelverwertung eines gesetzl. Milderungsgrundes nach § 49 StGB beschränkt (BGHSt 27, 298 [hier: III (310) 52 c]).
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